Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
06.11.12, 20:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/3
Datum
Vorlagen-Nr.
24.10.2012
133/2012
()
Betreff
Erschließung „Bonnstraße 166-188“, Bebauungsplan 01.16 I
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt
die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahme „Bonnstraße 166-188“
(Bebauungsplan 01.16 I).
Erläuterungen:
Der Erschließungsträger Domizil Immobilien- & Facility-Management GmbH, Uhlstraße 102, 50321
Brühl beabsichtigt, das Bebauungsplangebiet 01.16 zu erschließen und mit insgesamt 36 Doppelhäusern und einem Einzelhaus zu bebauen.
Die Stadt Brühl beabsichtigt, die tiefbautechnische Erschließung durch den Erschließungsträger
über einen Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag vornehmen zu lassen, der mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß §3 Absatz 2 BauGB (PStA-Beschluss vom 27.3.2012) zum Bebauungsplan 01.16 I einhergeht. Durch diesen Vertrag übernimmt der Erschließungsträger sämtliche Kosten der Erschließung. Alle Erschließungsanlagen werden der Stadt Brühl, nach Fertigstellung und
Schlussabnahme, unentgeltlich übertragen.
Das Baugelände befindet sich westlich der Bonnstraße und östlich des Friedhofes in der Gemarkung Badorf, Flur 2. Es wird nördlich von einem Geh-/Radweg und östlich von der Zufahrt zur
Friedhofsgärtnerei begrenzt.
Das Bebauungsplangebiet wird über die Planstraße A von der Bonnstraße aus erschlossen. Die
Straße verläuft von der Bonnstraße aus rund 100 m in westlicher Richtung und verzweigt dann in
die südlich verlaufende Planstraße E und die nördlich verlaufende Planstraße B.
Die Planstraße B verläuft parallel zur westlichen Bebauungsplangrenze rund 110 m in nördlicher
Richtung zwischen der Planstraße A und der nördlichen Bebauungsplangrenze.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 133/2012
Zur Erschließung der Grundstücke im mittleren Bereich des Areals sind zwei von der Planstraße B
ausgehende rund 35 m lange Stichwege C und D geplant. Im Kreuzungsbereich des Stichweges
D mit der Planstraße B ist ein Wendehammer vorgesehen.
Der als Fortführung der Planstraße A nach Süden verlaufende Stichweg E endet nach rund 40 m
in einem Wendehammer. Östlich des Wendehammers der Planstraße E ist die Erstellung eines
rund 300 m² großen Spielplatzes beabsichtigt.
Beide Wendehämmer erhalten ein mittiges Grünbeet.
Alle Straßen sind als Mischfläche geplant.
Im Kreuzungsbereich zur Bonnstraße wird eine ca. 25 m lange und 2,50 m breite Straßenverbreiterung zur Anlage von Längsparkplätzen und zwei Pflanzbeeten genutzt.
In der Planstraße B werden in den Bereichen zwischen den einmündenden Stichwegen ebenfalls
Längsparkflächen vorgesehen. Die Flächen werden beidseitig von Pflanzbeeten gesäumt.
Im östlichen Bereich des Wendehammers der Planstraße B sind weitere vier Parkflächen geplant.
Insgesamt sind rund 23 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorhanden.
Durch die geplanten acht Pflanzbeete im Straßenbereich erfolgt eine optische Auflockerung der
Straße und eine Unterteilung der Sichtachsen.
Im Norden hat die Planstraße B eine fußläufige Anbindung an den vorhandenen Rad-/Gehweg.
Um unzulässigen Kraftfahrzeugverkehr über den Rad-/Gehweg zu verhindern wird die Planstraße
B mit Poller abgesperrt.
Die im Kreuzungsbereich Planstraße A/ Bonnstraße vorhandene Bushaltestelle muss verlegt werden.
Der Deckenaufbau für die geplanten Straßen wird nach RStO in die Bauklasse IV eingeordnet.
Der Regelausbau der Planstraßen A und B ist als 6,50 m breite Mischfläche in Pflasterbauweise
mit grauem Betonpflaster 10/20 cm im Ellbogenverband vorgesehen. In Straßenbereichen in denen mit erhöhten Scherkräften zu rechnen ist, wie Kurven, Einmündungen und Wendehämmer
wird die Straße bituminös ausgebaut.
Die geplanten Längsparkflächen erhalten ein graues Betonpflaster 10/20 cm. Die Pflasterverlegung erfolgt quer zur Fahrtrichtung. Eine Unterteilung der Parkflächen ist nicht vorgesehen.
Die 4,50 m breiten Stichwege erhalten einen Aufbau mit grauem Betonpflaster 10/20 cm.
Alle Straßen erhalten als Randbegrenzung einen Tiefbordstein mit 4 cm bzw. 8 cm (wasserführende Seite) Auftritt.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf anhand von Plänen in der Sitzung gegeben.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14