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Vorlage (Erschließung „Bonnstraße 166-188“, Bebauungsplan 01.16 I)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Erstellt
06.11.12, 20:24
Aktualisiert
06.11.12, 20:24
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/3 Datum Vorlagen-Nr. 24.10.2012 133/2012 () Betreff Erschließung „Bonnstraße 166-188“, Bebauungsplan 01.16 I Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt die Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahme „Bonnstraße 166-188“ (Bebauungsplan 01.16 I). Erläuterungen: Der Erschließungsträger Domizil Immobilien- & Facility-Management GmbH, Uhlstraße 102, 50321 Brühl beabsichtigt, das Bebauungsplangebiet 01.16 zu erschließen und mit insgesamt 36 Doppelhäusern und einem Einzelhaus zu bebauen. Die Stadt Brühl beabsichtigt, die tiefbautechnische Erschließung durch den Erschließungsträger über einen Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag vornehmen zu lassen, der mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß §3 Absatz 2 BauGB (PStA-Beschluss vom 27.3.2012) zum Bebauungsplan 01.16 I einhergeht. Durch diesen Vertrag übernimmt der Erschließungsträger sämtliche Kosten der Erschließung. Alle Erschließungsanlagen werden der Stadt Brühl, nach Fertigstellung und Schlussabnahme, unentgeltlich übertragen. Das Baugelände befindet sich westlich der Bonnstraße und östlich des Friedhofes in der Gemarkung Badorf, Flur 2. Es wird nördlich von einem Geh-/Radweg und östlich von der Zufahrt zur Friedhofsgärtnerei begrenzt. Das Bebauungsplangebiet wird über die Planstraße A von der Bonnstraße aus erschlossen. Die Straße verläuft von der Bonnstraße aus rund 100 m in westlicher Richtung und verzweigt dann in die südlich verlaufende Planstraße E und die nördlich verlaufende Planstraße B. Die Planstraße B verläuft parallel zur westlichen Bebauungsplangrenze rund 110 m in nördlicher Richtung zwischen der Planstraße A und der nördlichen Bebauungsplangrenze. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 133/2012 Zur Erschließung der Grundstücke im mittleren Bereich des Areals sind zwei von der Planstraße B ausgehende rund 35 m lange Stichwege C und D geplant. Im Kreuzungsbereich des Stichweges D mit der Planstraße B ist ein Wendehammer vorgesehen. Der als Fortführung der Planstraße A nach Süden verlaufende Stichweg E endet nach rund 40 m in einem Wendehammer. Östlich des Wendehammers der Planstraße E ist die Erstellung eines rund 300 m² großen Spielplatzes beabsichtigt. Beide Wendehämmer erhalten ein mittiges Grünbeet. Alle Straßen sind als Mischfläche geplant. Im Kreuzungsbereich zur Bonnstraße wird eine ca. 25 m lange und 2,50 m breite Straßenverbreiterung zur Anlage von Längsparkplätzen und zwei Pflanzbeeten genutzt. In der Planstraße B werden in den Bereichen zwischen den einmündenden Stichwegen ebenfalls Längsparkflächen vorgesehen. Die Flächen werden beidseitig von Pflanzbeeten gesäumt. Im östlichen Bereich des Wendehammers der Planstraße B sind weitere vier Parkflächen geplant. Insgesamt sind rund 23 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorhanden. Durch die geplanten acht Pflanzbeete im Straßenbereich erfolgt eine optische Auflockerung der Straße und eine Unterteilung der Sichtachsen. Im Norden hat die Planstraße B eine fußläufige Anbindung an den vorhandenen Rad-/Gehweg. Um unzulässigen Kraftfahrzeugverkehr über den Rad-/Gehweg zu verhindern wird die Planstraße B mit Poller abgesperrt. Die im Kreuzungsbereich Planstraße A/ Bonnstraße vorhandene Bushaltestelle muss verlegt werden. Der Deckenaufbau für die geplanten Straßen wird nach RStO in die Bauklasse IV eingeordnet. Der Regelausbau der Planstraßen A und B ist als 6,50 m breite Mischfläche in Pflasterbauweise mit grauem Betonpflaster 10/20 cm im Ellbogenverband vorgesehen. In Straßenbereichen in denen mit erhöhten Scherkräften zu rechnen ist, wie Kurven, Einmündungen und Wendehämmer wird die Straße bituminös ausgebaut. Die geplanten Längsparkflächen erhalten ein graues Betonpflaster 10/20 cm. Die Pflasterverlegung erfolgt quer zur Fahrtrichtung. Eine Unterteilung der Parkflächen ist nicht vorgesehen. Die 4,50 m breiten Stichwege erhalten einen Aufbau mit grauem Betonpflaster 10/20 cm. Alle Straßen erhalten als Randbegrenzung einen Tiefbordstein mit 4 cm bzw. 8 cm (wasserführende Seite) Auftritt. Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf anhand von Plänen in der Sitzung gegeben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14