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Vorlage (Hilfen zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.09.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
223 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
13.11.12, 19:10
Aktualisiert
13.11.12, 19:10
Vorlage (Hilfen zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.09.2012) Vorlage (Hilfen zur Erziehung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.35.05 30.10.2012 153/2012 (57/06) Betreff Hilfen zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.09.2012 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/523200/543122 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.09.2012 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung und die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Die in den Tabellen erwähnten Paragraphen beziehen sich auf Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. 1. Finanzkennzahlen 1.1 Ertragskonten Sachkonto Kostenstelle Kontenbezeichnung 422120 je nach Fall 421150 je nach Fall Erstattung Unterhaltspflichtiger, Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II Ansatz Jahresprognose Abweichung 140.000 € 225.000 € + 85.000 € 100.000 € 220.000 € + 120.000 € 240.000 € 445.000 € FB 14 + 205.000 € Seite - 2 – Drucksache 153/2012 1.2 Aufwandskonten Sachkonto Kostenstelle 533101 36030100 533101 36030200 533101 36030400 533201 36030500 533201 36030600 533201 36030300 533201 36030700 523200 543122 Summe Kontenbezeichnung Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen § 27,2 ; § 31 ambulante flexible Jugendhilfe § 35a ambulante Eingliederungshilfe § 33 Vollzeit- u. Bereitschaftspflege Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen Ansatz Stand 30.09.2012 Jahresprognose Abweichung 345.000 € 488.000 € + 143.000 € 215.000 € 262.000 € + 47.000 € 330.000 € 268.000 € - 62.000 € 150.000 € 167.000 € + 17.000 € 2.050.000 € 2.212.000 € + 162.000 € 440.000 € 555 .000 € + 115.000 € § 41 Hilfe für junge Volljährige 330.000 € 237.000 € - Erstattung an andere Träger 440.000 € 440.000 € § 32 Tagesgruppe § 34 Heimerziehung § 35a stationär Eingliederungshilfe Prozess- und Rechtsberatungskosten 2.000 € 4.302.000 € 0€ 4.629.000 € 93.000 € 0€ - 2000 € - 327. 000 € Kostenstelle 36030100: § 27, 2 -31 ambulante flexible Hilfen In mehreren ambulanten Hilfen kam es zu massiven Krisen , die zuerst zu Inobhutnahmen führten und im Anschluss der Rückführung eine Erhöhung der Fachleistungsstunden notwendig machte. Kostenstelle 360300200: § 35a ambulante Eingliederungshilfe Eine weitere Erhöhung in diesem Bereich ergibt sich durch die Erhöhung der Fallzahlen und der Fachleistungsstunden bei Schulassistenzen. Kostenstelle 36030600: § 34 Heimerziehung Im Bereich der Hilfen nach § 34 sind in den letzten Monaten die sorgeberechtigten Elternteile von 5 Kindern und Jugendlichen in andere Städte verzogen. Die nun zuständigen Jugendämter haben bis zum Stichtag 30.09.die Fallübernahme noch nicht bestätigt, so dass die laufenden Rechnungen weiterhin von hier aus übernommen werden müssen. Die Kostenerstattung erfolgt mit Umzugsdatum. (Sachkonto 421150 120.000,.€) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 153/2012 2 Ausgewählte Fachkennzahlen 2.1 Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen Stichtag 31.12.2010 31.12.2011 30.04.2012 30.09.2012 Absolut 215 211 223 217 2.2 Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten Stichtag 31.12.2010 31.12.2011 30.04.2012 30.09.2012 Amb. Hilfen §§ 27-31 91 79 91 82 Tagesgruppe § 32 Vollzeitpflege § 33 Stationäre Heimerziehung § 34 4 4 5 5 49 39 41 42 49 60 51 49 Eingliederungshilfe §35a amb. 10 9 19 22 § 35a stat. 6 13 10 10 Junge Volljährige § 41 6 7 6 7 2.3 Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§42) und Hilfen in Notsituationen (§20) Stichtag 31.12.2010 31.12.2011 30.04.2012 30.09.2012 Bgm. Zust. Dez. Fälle bis zum Stichtag 52 52 18 49 Fachbereich Dez II Belegtage bis zum Stichtag 1145 1062 306 495 FB 14