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Vorlage (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
26.11.2012
Erstellt
20.11.12, 19:01
Aktualisiert
20.11.12, 19:01
Vorlage (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse) Vorlage (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 61.3 Ga 08.11.2012 171/2012 () Betreff Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse Beratungsfolge Ausschuss für Tiefbau und Abwasser Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95070/53800142 (Euskirchener Straße) (Mittelanmeldung für Badorfer Straße, Buschgasse und Schiffergasse erfolgt Im Haushalt 2013/14 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Tiefbau und Abwasser beschließt anhand der vorgelegten Planung die Erneuerung der Kanalisation in folgenden Straßenabschnitten: 1.) Schmutzwasserkanal Badorfer Straße von der Euskirchener Straße bis zum Bendgespfad 2.) Regen- und Schmutzwasserkanal Buschgasse zwischen Euskirchener Straße und Schiffergasse 3.) Schmutzwasserkanal Euskirchener Straße von Haus Nr. 45 bis „Untermühle“ 4.) Regen- und Schmutzwasserkanal im nördlichen Teilabschnitt der Schiffergasse Erläuterungen: Entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Brühl sind die Schmutz- bzw. Regenwasserkanäle in der Badorfer Straße, Euskirchener Straße, Buschgasse und Schiffergasse aufgrund ihrer mangelhaften hydraulischen Leistungsfähigkeiten und des baulichen Zustandes zu erneuern. Anhand zusätzlich Kanal-TV-Untersuchungen wird der Zustand der Hausanschlussleitungen begutachtet und der Umfang der Erneuerung dieser Leitungen festgelegt. Bedingt durch die räumliche Nähe und gegenseitige Abhängigkeiten dieser Kanäle wird ein Gesamtkonzept zur Erneuerung angestrebt. Bei der Planung dieser Maßnahmen sind die Höhenlagen der Kanalkreuzungen bei der Entwicklung des gesamten Konzeptes zu berücksichtigen. Ebenso muss bei der hydraulischen Berechnung das gesamte System, einschließlich der zusätzlichen Einleitungen von Straßeneinläufen in der Euskirchener Straße, mit einbezogen werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 171/2012 Zudem ist die gebündelte Planung wirtschaftlicher als die Vergabe in Einzelmaßnahmen. Bei Vorlage einer Gesamtplanung können ebenfalls die Bauleistungen in einer Ausschreibung zusammen gefasst werden, um günstigere Einheitspreise zu erzielen. Die Ausführung der Schmutzwasserkanäle erfolgt mit wandverstärkten Steinzeugrohren, während für die Regenwasserkanäle Betonrohre mit Fuß verwendet werden. Die Baukosten für die Einzelmaßnahmen werden wie folgt geschätzt: Schmutzwasserkanal Badorfer Straße: Regen- und Schmutzwasserkanal Buschgasse: Schmutzwasserkanal Euskirchener Straße: Regen- und Schmutzwasserkanal Schiffergasse: 400.000 € 170.000 € 350.000 € 150.000 € Die Bauausführung ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehen. Für die Erneuerungen der Anschlussleitungen zwischen den öffentlichen Kanälen und den Grundstücksgrenzen wird von den Eigentümern / Erbbauberechtigten ein Kostenersatz erhoben. Maßgeblich für die Höhe des Kostenersatzanspruches sind die der Stadt für den jeweiligen Anschluss tatsächlich entstandenen Kosten. Darüber hinaus werden für die Erneuerung der Straßenentwässerung Straßenbaubeiträge nach KAG erhoben. Dies trifft für die Regenwasserkanäle in den Straßen Buschgasse und Schiffergasse und für den Schmutzwasserkanal in der Euskirchener Straße zu, weil diese zusätzlich zu den Grundstücksentwässerungen auch das auf die jeweiligen Straßen niederfallende Regenwasser ableiten. Deren genaue Höhe kann erst nach dem Abschluss der gesamten Kanalbaumaßnahme anhand der einzelnen Rechnungen ermittelt werden. Der zu erneuernde Schmutzwasserkanal in der Badorfer Straße dient nur den Grundstücksentwässerungen und unterliegt daher keiner Beitragspflicht. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14