Daten
Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
28.11.12, 19:08
Aktualisiert
28.11.12, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
51 12 02
22.11.2012
188/2012
()
Betreff
Neubau der städtischen Kindertagesstätte „Haus für Kinder Vochem“
hier: überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KSTA
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 785100/36010390
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 370.000,00 €
bei Sachkonto 785100/Kostenstelle 36010390 „Neubau der städtischen Kindertagesstätte
Haus für Kinder Vochem“.
Deckung:
Mehreinnahmen bei Sachkonto/Kostenstelle 448100/36010000 „Landeszuweisungen
Kitas“ über 112.000,00 €
Wenigerausgaben bei Sachkonto/Kostenstelle 785100/12150000 „Neue Feuerwache“
über 258.000,00 €
Erläuterungen:
Der Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung „Haus für Kinder Vochem“ ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4.075.000,00 € finanziert.
Im Laufe des Baufortschritts hat sich gezeigt, dass insbesondere für die Untersuchung
des Baugeländes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidenten
Düsseldorf (Gewährleistung einer Kampfmittelfreiheit) und durch eine erhebliche Verschlechterung der Ausschreibungsergebnisse gegenüber dem berechneten Zielbudget es
zu Mehrkosten in Höhe von 370.000,00 € kommen wird.
Trotz großer Sparsamkeit und Ausschöpfung aller Einsparpotentiale mit Unterstützung
des externen Projektsteuerers ist es nicht möglich, diese Mehrkosten zu reduzieren.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 188/2012
Kampfmittelfreiheit des Baugeländes
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Schreiben
vom 22.05.2012 dem Fachbereich Ordnung und Soziales der Stadt Brühl mitgeteilt, dass
im Rahmen einer Luftbildauswertung ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel im Bereich
des Bau- und Erschließungsgeländes besteht und die dringende Empfehlung ausgesprochen, den nach 1945 aufgetragenen Oberboden der Bebauungsfläche abzutragen, um
eine gesicherte Detektion des Geländes vornehmen zu können. Für den Zeitraum des
zweiten Weltkrieges konnte das Gebiet zwischen der Merseburger Straße und der Schöffenstraße unzweifelhaft als eine militärisch genutzte Fläche ausgewiesen werden. Zum
damaligen Zeitpunkt war dieses Gebiet geprägt durch die ehemalige angrenzende
Bahntrasse „Villebahn“ sowie von Stellungen der Flugabwehrkanonen im nordöstlichen
Bereich des Stadtteils Vochem.
Da hauptsächlich mit kleinkalibriger Munition auf dem gesamten Bau- und Erschließungsgelände gerechnet werden musste, erfolgte zur Gefahrenabwehr eine Überprüfung der
Grundstücksflächen durch den Kampmittelbeseitigungsdienst. Bevor jedoch die hierzu
erforderlichen geophysikalischen Untersuchungen durchgeführt werden konnten, waren
vorbereitende Maßnahmen bauseitig auf Anordnung des Fachbereiches für Ordnung und
Soziales zu veranlassen. Dies hatte zur Folge, dass zwingend ein Bodenaustausch mit
Aushubtiefen von 0,52 m bis zu 2,22 m im gesamten und frei geräumten Bebauungsbereich ausgeführt werden musste.
Die damit verbundenen zusätzlichen Bau- und Planungsleistungen, die für die Gewährleistung einer Kampfmittelfreiheit dieses Baugeländes erforderlich waren, umfassen ein Kostenvolumen von 177.314,81 €. Diese Kosten setzen sich wie zusammen:
Ausführung von Erarbeiten (Bodenaushub / Bodenauffüllung)
Ingenieurleistungen
Geologische Untersuchungen
insgesamt
143.919,53 €
29.359,39 €
4.035,89 €
177.314,81 €
Eine solche aufwendige Untersuchung im Rahmen der Gewährleistung einer Kampfmittelfreiheit muss als einmalig bezeichnet werden und war nicht voraussehbar.
Ausschreibungsergebnisse
Die über den vorgenannten Betrag von ca. 180.000,00 € hinausgehende Überschreitung
des Baubudgets sind insbesondere auf ungünstige Ausschreibungsergebnisse zurückzuführen.
Nach dem heutigen Stand des Baufortschritts sind ca. 78 % des Projektbudgets in Verträgen gebunden bzw. submittiert. Seit Beginn des Bauprojektes hat sich unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse gezeigt, dass das Baubudget für die einzelnen Gewerke gerade auskömmlich war und keine Rücklagen für eventuell eintretende Mehrkosten in anderen Bereichen gebildet werden konnten. Zurückzuführen sind diese ungünstigen Ausschreibungsergebnisse auf die hohe Nachfrage nach Bauleistungen zum
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 188/2012
heutigen Zeitpunkt. Diese erhöhte Nachfrage, bedingt durch das niedrige Zinsniveau und
der EU-Schuldenkrise, bewirkt zurzeit ungewöhnlich erhöhte Baupreise.
So haben die letzten Ausschreibungsergebnisse (Submissionstermine zwischen dem
29.10. und 06.11.2012) durchweg Angebote erbracht, die weit über dem Baubudget liegen.
So liegt
- das günstigste Angebot bei den Estricharbeiten 29.788,00 € über dem berechneten
Zielbudget,
- das günstigste Angebot bei den Fliesenarbeiten 44.026,00 € über dem berechneten
Zielbudget,
- das günstigste Angebot bei den Putzarbeiten 46.502,00 € über dem berechneten
Zielbudget und
- das günstigste Angebot bei den Trockenbauarbeiten 27.282,00 € über dem berechneten Zielbudget.
In der Summe beträgt der Überschreitungsbetrag 147.598,00 €.
Noch zu erwartende Mehrausgaben
Im Teilbudget „Schlosserarbeiten“ sind Mehrkosten in Höhe von ca. 45.000,00 € zu erwarten. Unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse der oben genannten Gewerke
schlagen Planer und Projektsteuerer vor, diesen Betrag als Sicherheitsreserve dem Baubudget zur Verfügung zu stellen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass für das Familienzentrum im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ ein Landeszuschuss in Höhe von 273.000,00 € zu erwarten ist. Mit
dem Förderbescheid ist nunmehr noch in diesem Jahr zu rechnen, so dass der Zuschuss
voraussichtlich auch in diesem Jahr kassenwirksam werden wird. Bei Aufstellung des
Doppelhaushalts 2011/2012 konnte daher eine Veranschlagung dieser Einnahme nicht
vorgenommen werden.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14