Daten
Kommune
Brühl
Größe
42 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
23.01.13, 19:06
Aktualisiert
23.01.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ein Unternehmen der
Wüstenrot & Württembergische AG
GMA – Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung mbH
GMA ⋅ Siegburger Straße 215 ⋅ 50679 Köln
Ludwigsburg
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5. Dezember 2012
Wesentliche Ergebnisse der Auswirkungs- und Potenzialanalyse zur Ansiedlung
verschiedener Einzelhandelsnutzungen am Standort Brühl-Ost
Am Standort Berger Straße / An der Alten Zuckerfabrik in Brühl-Ost ist die Ansiedlung verschiedener Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Planvorhaben:
Boss Möbelfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 4.000 m²
Hammer Einrichtungsfachmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.500 m²
Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von 799 m²
weitere Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit (max. 800 m² VK).
Im Rahmen einer zu erstellenden Auswirkungsanalyse ist die städtebauliche und versorgungsstrukturelle Verträglichkeit der Planvorhaben im Sondergebiet zu prüfen. Hierzu ist eine Untersuchung auf Basis von BauGB und BauNVO in Verbindung mit den Aussagen des kommunalen
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Brühl vorzulegen. Ergänzend ist eine Potenzialanalyse zur Ermittlung weiterer Einzelhandelsnutzungen für das nördlich anschließende Gewerbegebiet zu erstellen.
Für die Planvorhaben mit insgesamt ca. 7.300 m² VK ist ein Sollumsatz von insgesamt 9,1 Mio.
€ zu prognostizieren. Davon entfallen ca. 2,9 Mio. € auf zentren- bzw. nahversorgungsrelevante
Sortimente.
Das Einzugsgebiet umfasst insgesamt ca. 89.990 Einwohner. Das Kerneinzugsgebiet (Zone I)
stellt die Standortkommune Brühl mit ca. 44.790 Einwohnern dar; das erweiterte Einzugsgebiet
(Zone II) umfasst die angrenzenden Ortsteile der Nachbarkommunen Bornheim, Weilerswist,
Sitz der Gesellschaft: Ludwigsburg
Geschäftsführer
Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl
Amtsgericht Stuttgart ⋅ HRB 200488
USt-IdNr.: 99016/08199
UID-Nr.: DE 811298796
Wüstenrot Bank AG
Pfandbriefbank Ludwigsburg
Konto 9 000 000 750 BLZ 604 200 00
IBAN DE35 6042 0000 9000 0007 50
BIC WBAGDE61
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Wesseling, Erftstadt, Hürth sowie den Kölner Süden. Damit kann ein projektrelevantes Kaufkraftpotenzial von ca. 68,7 Mio. € erschlossen werden.
Die Angebotssituation in Brühl umfasst zum Zeitpunkt der Erhebungen ca. 11.680 m² projektrelevante Verkaufsfläche mit einer Gesamtumsatzleistung von ca. 19,3 Mio. €.1 Etwa ein Drittel der
projektrelevanten Verkaufsfläche (ca. 3.645 m²) befindet sich in der Brühler Innenstadt (zentraler Versorgungsbereich), wo etwa 37 % des projektrelevanten Umsatzes getätigt werden (rd. 7,1
Mio. €). Die Kommunen Erftstadt, Hürth, Wesseling, Bornheim, Weilerswist und das südliche
Stadtgebiet Kölns verfügen z. T. über ein umfassendes projektrelevantes Angebot 2 und eine
Ausstrahlung bis nach Brühl, so dass diese im Rahmen des Untersuchungsraums zu berücksichtigen sind.
Die Stadt Brühl verfügt in den untersuchungsrelevanten Branchen – mit Ausnahme der Branche
Haushaltswaren / Wohnaccessoires – über starke Kaufkraftabflüsse ins Umland, was sich anhand der z. T. deutlich unterdurchschnittlichen Zentralitätskennziffern ableiten lässt. Auch ein
Vergleich der derzeitigen Verkaufsflächenausstattung in den projektrelevanten Sortimenten mit
der GMA-Kennziffer3 für Städte und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung zeigt, dass zum
heutigen Zeitpunkt in fast allen betrachteten Branchen deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattungen in Brühl bestehen. Somit ist unter quantitativen Aspekten ein sortimentsspezifischer Ausbau des Angebots zu befürworten, wenngleich die regionale Konkurrenzsituation
(v. a. im Bereich Möbel) zu beachten ist.
Die Umverteilungswirkungen im Hinblick auf den Getränkemarkt betreffen insbesondere das
Brühler Stadtgebiet, während in allen anderen Sortimenten die höchsten Umverteilungswirkungen außerhalb des Einzugsgebietes zu erwarten sind. Für den Standort Brühl-Ost ist durch die
Realisierung der Planvorhaben eine Attraktivitätssteigerung anzunehmen, gleichzeitig ist in einigen Branchen mit einer Erhöhung des Wettbewerbsdrucks zu rechnen. Die hieraus resultierenden Auswirkungen sind wie folgt zusammenzufassen:
In der Stadt Brühl (Zone I) sind im Hinblick auf die Sortimente von Boss und Hammer keine
städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten, während hinsichtlich des Getränkemarktes Verschlechterungen der Nahversorgungssituation nicht gänzlich
ausgeschlossen werden können. Diese beziehen sich vorwiegend auf kleinere Fachanbieter,
die außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche an städtebaulich integrierten Nebenlagen
ansässig sind.
In Zone II sind städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Auswirkungen auszuschließen.
1
2
3
einschl. des mittlerweile geschlossenen Praktiker-Marktes
v. a. im Hinblick auf Einrichtung / Möbel / Bau- und Heimwerkerbedarf
GMA-Grundlagenuntersuchung „Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland und Österreich 2009“,
Zuordnung der Verkaufsfläche nach Sortimentsschwerpunkt
3
Auch außerhalb des Einzugsgebietes sind keine Schwächung der Versorgungsfunktion
der Kommunen im Untersuchungsraum und keine städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu erwarten.
Im Hinblick auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Brühl ist darauf hinzuweisen, dass Hammer über einen Anteil zentrenrelevanter Randsortimente verfügt, der den Empfehlungen des Konzeptes nicht gänzlich entspricht. Der Getränkemarkt führt nahversorgungsrelevante Sortimente, welche gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Brühl „dazu genutzt werden
[sollen], die vorhandenen Nahversorgungsstandorte – soweit die standortseitigen Rahmenbedingungen dies erlauben – zu stärken.“1 Sollte im Stadtgebiet kein Nahversorgungsstandort existieren, der geeignet ist, die derzeit unterdurchschnittliche Versorgung im Getränkesegment auszubauen, ist vor dem Hintergrund der begrenzten Umverteilungseffekte in den zentralen Versorgungsbereichen auch die Ansiedlung am Untersuchungsstandort möglich.
In Bezug auf die Ziele des aktuellen Entwurfs des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel ist v. a. in Bezug auf das Ziel 5
eine differenzierte Bewertung vorzunehmen. Zwar sind gemäß Ziel 5 keine Beeinträchtigungen
zentraler Versorgungsbereiche zu prognostizieren, das Sortimentskonzept des Anbieters Hammer sieht jedoch eine Größenordnung zentrenrelevanter Sortimente vor (ca. 15 %), die den
Schwellenwert von 10 % überschreitet. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Sortiment
Heimtextilien gemäß aktuellem Entwurf des Landesentwicklungsplans nicht mehr als zentrenrelevantes Leitsortiment einzustufen ist. Der Getränkemarkt liegt unterhalb der Grenze der Großflächigkeit. Im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden und noch geplanten weiteren Einzelhandelseinrichtungen ist er jedoch als Teil einer Einzelhandelsagglomeration zu bewerten. Darüber hinaus wird die in Grundsatz 6 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel definierte Grenze der zentrenrelevanten Sortimente von 2.500 m² (bezogen auf das gesamte Sondergebiet) dabei um insgesamt rund 465 m² überschritten. Bei Ansiedlung des Getränkemarktes
sind begrenzte Umverteilungswirkungen auf die Brühler Innenstadt zu erwarten, ohne dass hier
unmittelbare Gefährdungen vorliegen. Ein Großteil der Umverteilungswirkungen bezieht sich auf
Märkte im Gewerbegebiet Brühl-Ost (insbesondere auf den Wettbewerber Willi’s Getränkecenter), die nicht schützenswert im Sinne des Bau- und Planungsrechtes sind. Auch andere Märkte
werden z. T. stärker tangiert; dabei handelt es sich in erster Linie um Lebensmittelmärkte mit
Getränkeabteilung (z. B. HIT), aber auch kleinere Getränkemärkte an Solitärstandorten. Diese
sind zwar keinem Nahversorgungszentrum zuzuordnen, werden im Einzelhandels und Zentrenkonzept Brühl jedoch teilweise als städtebaulich integriert eingestuft, so dass eine Gefährdung
der Betriebe begrenzte versorgungsstrukturelle Auswirkungen für die umliegende Wohnbevölkerung zur Folge haben könnte.
Die Vorhaben sind damit in die Abwägung der Stadt Brühl einzustellen.
1
vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Brühl, Fortschreibung 2011
4
Folgende Entwicklungspotenziale sind für das nördlich anschließende Gewerbegebiet abzuleiten:
Möbel, ca. 4.000 m² VK (z. B. Bürofachmarkt, Küchenfachmarkt)
Kfz-/ Motorradzubehör, ca. 400 m² VK
Sportgeräte / Camping, ca. 700 m² VK.
Besonders in Bezug auf einen Möbel- und Sportgerätefachmarkt ist aus Gutachersicht eine Einschränkung der zentrenrelevanten Randsortimente auf 10 % der Verkaufsfläche zu empfehlen,
um wettbewerbliche und städtebauliche Folgewirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausschließen zu können. Eine städtebauliche sowie versorgungsstrukturelle Verträglichkeit der anzusiedelnden Märkte ist unter Zugrundlegung der jeweiligen Sortimentskonzepte im Rahmen
einer Einzelfallprüfung zu prüfen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist außerdem folgendes zu beachten: Falls es sich im Möbelsegment – entgegen der unterstellten Prämissen – um großflächige Einheiten handeln sollte, wäre gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO die Ausweisung eines SOGebietes erforderlich.