Daten
Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 24 03/2
08.01.2013
8/2013
Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
hier: Herr Markus Hauptmann (CDU)
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Markus Hauptmann in
sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Erläuterungen:
1. Herr Rolf Ehrenstein hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum
31.12.2012 niedergelegt.
2. Als Nachfolger aus der CDU-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Markus Hauptmann, Danziger Str. 30, 50321 Brühl
festgestellt.
3. Herr Hauptmann hat mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im
Rat der Stadt Brühl angenommen.
4. Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben worden.
5. Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in
der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied durch Erheben von seinem Platz
sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14