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Vorlage (Bekanntgabe der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gem. § 71 Landesbeamtengesetz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
Vorlage (Bekanntgabe der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gem. § 71 Landesbeamtengesetz)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 18.02.2013 57/2013 (5/05) Betreff Bekanntgabe der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gem. § 71 Landesbeamtengesetz Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtetet, dem Rat eine Aufstellung gem. § 71 Landesbeamtengesetz NRW vorzulegen. Gem. § 71 LBG NRW ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten sowie der Vergütungen, die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 69 Abs. 1 Nrn. 2, 3, und 4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 75 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen. Diese Höchstgrenze liegt derzeit bei 1.200 €. Mit der als Anlage beigefügten Übersicht kommt der Bürgermeister dieser Verpflichtung nach. Anlage(n): (1) Gremientätigkeit Bürgermeister 2012 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14