Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
18.02.2013
57/2013
(5/05)
Betreff
Bekanntgabe der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters gem. § 71 Landesbeamtengesetz
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte
verpflichtetet, dem Rat eine Aufstellung gem. § 71 Landesbeamtengesetz NRW vorzulegen.
Gem. § 71 LBG NRW ist eine Aufstellung der Nebentätigkeiten sowie der Vergütungen,
die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 69 Abs. 1 Nrn. 2, 3, und
4 b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen
Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung
nach § 75 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen. Diese Höchstgrenze liegt
derzeit bei 1.200 €.
Mit der als Anlage beigefügten Übersicht kommt der Bürgermeister dieser Verpflichtung
nach.
Anlage(n):
(1) Gremientätigkeit Bürgermeister 2012
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14