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Vorlage (Ermächtigungaübertragung aus dem Haushaltsplan 2012 nach 2013)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 22 02/13 Rd 15.02.2013 54/2013 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2012 nach 2013 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2012 nach 2013 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre Nach § 22 GemHVO werden durch den Wechsel des Rechnungsstils keine Haushaltsmittel, sondern „Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen“ übertragen. Sie belasten daher nicht wie in der Kameralistik das alte sondern das neue Haushaltsjahr. Aus diesem Grunde ist in § 22 Abs. 4 GemHVO geregelt, dass dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist. Die Deckung dieser zusätzlich zum noch nicht verabschiedeten Haushalt 2013 bereitgestellten Aufwandsermächtigungen in 2013 erfolgt durch Bildung einer entsprechenden Deckungsrücklage in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 gem. § 43 Abs. 3 GemHVO. Bzgl. der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung in 2012 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2013. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Als Anlage ist eine erste Darstellung von vorgesehenen Übertragungen beigefügt. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Anlage 1 enthält eine Übertragungsliste ohne Hochbau. Anlage 2 enthält Übertragungen, die sich nur auf Hochbaumaßnahmen beziehen. Die Höhe der genannten Aufwandsübertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2012 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 54/2013 Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2012 zuzuordnen sind, sodass sich der Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2012 nach 2013 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (ohne Hochbau) (2) Übertragungsliste Hochbau Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14