Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 22 02/13 Rd
15.02.2013
54/2013
Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2012 nach 2013
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2012 nach 2013 gem.
§ 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre
Nach § 22 GemHVO werden durch den Wechsel des Rechnungsstils keine Haushaltsmittel, sondern „Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen“ übertragen. Sie belasten daher
nicht wie in der Kameralistik das alte sondern das neue Haushaltsjahr. Aus diesem Grunde
ist in § 22 Abs. 4 GemHVO geregelt, dass dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist.
Die Deckung dieser zusätzlich zum noch nicht verabschiedeten Haushalt 2013 bereitgestellten
Aufwandsermächtigungen in 2013 erfolgt durch Bildung einer entsprechenden Deckungsrücklage in der Bilanz des Jahresabschlusses 2012 gem. § 43 Abs. 3 GemHVO.
Bzgl. der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung in 2012 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2013. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung
auf den Haushaltsausgleich.
2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten
Als Anlage ist eine erste Darstellung von vorgesehenen Übertragungen beigefügt. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 ergeben, können
sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Anlage 1 enthält eine Übertragungsliste ohne Hochbau. Anlage 2 enthält Übertragungen, die sich nur auf Hochbaumaßnahmen beziehen.
Die Höhe der genannten Aufwandsübertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur
Jahresabschlusserstellung 2012 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 54/2013
Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2012 zuzuordnen sind, sodass sich der Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2012 nach 2013 dann entsprechend nach unten
korrigiert.
Anlage(n):
(1) Übertragungsliste Verwaltung (ohne Hochbau)
(2) Übertragungsliste Hochbau
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14