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Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Udo Bobe (SPD))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
19.02.13, 19:00
Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Udo Bobe (SPD)) Vorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Herr Udo Bobe (SPD))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 12 90 60 06.02.2013 41/2013 Betreff Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Herr Udo Bobe (SPD) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Bürgermeister führt gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW Herrn Udo Bobe in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Erläuterungen: 1. Frau Franziska Grafe hat ihr Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Brühl zum 31.1.2013 niedergelegt. 2. Als Nachfolger aus der SPD-Reserveliste hat der Bürgermeister als Wahlleiter gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Herrn Udo Bobe, Vochemer Str. 69, 50321 Brühl festgestellt. 3. Herr Bobe hat mit schriftlicher Erklärung gemäß § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Brühl angenommen. 4. Die Ersatzbestimmung ist gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG im Amtsblatt der Stadt Brühl öffentlich bekannt gegeben worden. 5. Die nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebene Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 41/2013 „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14