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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3663 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
340 kB
Erstellt
02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3663	)

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Inhalt der Datei

:öffentlich STADT ERFTSTADT Der Stadtdirektor Az.: 40 D 17.l6'IY Amt: -40BeschIAusf.: -40An den Herrn Bürgermeister im HAU Datum: 6.9.04 SE Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. Begründung I ~l/~Jwird gern. § 60 (21Satz!fGemeindeordnung NWbeschlossen . der Dringlichkeit: Die Vereine benötigen die Mittel dringend zur Sicherung des Fortgangs der jeweiligen Baumaßnahme. Da wegen der anstehenden Kommunalwahlen am 26.9.04 mit einem Ausschusstermin nicht vor Mitte I Ende November 2004 zu rechnen ist, sollten die SV 1 Vermerke im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben werden. Jaz.. )"~I (Hausmann) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. Erftstadt, den I D 7/J61'i wird zugestimmt. ;I ~,0 Cf. ).,)1) '1 .,/ (Kukla) Stadtverordneter DRINGLICHKEIT ~