Daten
Kommune
Brühl
Größe
220 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
28.11.12, 19:08
Aktualisiert
28.11.12, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/1
513305
22.11.2012
189/2012
()
Betreff
Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
hier: Überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 533101u.533201/36030100 u.a.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Aufwendungen und Auszahlungen)
1. bei den Hilfen zur Erziehung in Gesamthöhe von 329.000 €.
2. bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 €.
Die Deckung erfolgt
zu 1: Über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE
und UVG) - in Höhe von 165.000 € ,Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK
533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €.
Zu 2: Über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 –Erstattung von Gemeinden- in Höhe
von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 - Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €.
Erläuterungen:
Mit Vorlage 57/06aa und 153/2012 wurden dem Jugendhilfeausschuss in seinen Sitzungen am 14.6.2012 und 22.11.2012 bereits die voraussichtlichen Kostensteigerungen im
Bereich der Hilfen zur Erziehung unter Darlegung der entsprechenden Fallzahlen zur
Kenntnis gebracht (Stand 30.4.2012: + 101.000 € und Stand 30.9.2012: + 329.000 €).
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 189/2012
Nachstehend nochmals eine Zusammenfassung wesentlicher Kennzahlen:
Im Haushaltsjahr 2012 betrugen die Planansätze für die einzelnen Hilfeformen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII kumuliert 4.300.000 €. Dieser Planansatz verteilt sich auf folgende Hilfeformen:
Hilfeart/Ausgabegrund
Flexible Hilfen
Hilfen nach § 35a - ambulant
Vollzeitpflege
Stationäre Unterbringung
wg. drohender seelischer Behinderung
(§ 35 a SGB VIII)
Tagesgruppe
Heimunterbringung
Hilfe für junge Volljährige
Kostenerstattung an andere Kommunen
GESAMTBETRAG
Sachkonto / Kostenstelle
533101/36030100
533101/36030200
533101/36030400
533201/36030300
Ansatz 2012
345.000 €
215.000 €
330.000 €
440.000 €
533201/36030500
533201/36030600
533201/36030700
523200/36030100-36030700
150.000 €
2.050.000 €
330.000 €
440.000 €
4.300.000 €
Die Fallzahlentwicklung stellt sich zwischen Januar 2012 und September 2012 folgendermaßen dar:
Stichtag
31.12.2011
30.04.2012
30.09.2012
Fallzahl
211
223
217
Er ergibt sich dabei folgende Verteilung:
Hilfeart/Ausgabegrund
Flexible Hilfen
Hilfen nach § 35a - ambulant
Vollzeitpflege
Stationäre Unterbringung
wg. drohender seelischer Behinderung
(§ 35 a SGB VIII)
Tagesgruppe
Heimunterbringung
Hilfe für junge Volljährige
Kostenerstattung an andere Kommunen
GESAMTBETRAG
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
+
+
./.
+
Veränderung
143.000 €
47.000 €
62.000 €
115.000 €
+ 17.000 €
+ 162.000 €
./. 93.000 €
0€
+ 329.000 €
Dez II
FB 14
Ansatz (neu)
488.000 €
262.000 €
268.000 €
555.000 €
167.000 €
2.212.000 €
237.000 €
440.000 €
4.629.000 €
Seite - 3 –
Drucksache 189/2012
Die Mehrkosten in Höhe von 329.000 € im Bereich der Hilfen zur Erziehung basieren auf
verschiedenen Grundlagen.
Hier sind u.a. auch die allgemeinen Kostensteigerungen in den Entgeltvereinbarungen der
einzelnen Träger mit deren zuständigen Jugendämtern – teilweise Erhöhung von 10-15%
- zu nennen.
Zu den einzelnen Hilfearten der Hilfegewährung die nachfolgenden Erläuterungen:
Flexible Hilfen (§§ 27,2; 31) - Kostenstelle 36030100 In mehreren ambulanten Hilfen kam es zu massiven Krisen, die zuerst zu Inobhutnahmen
führten und im Anschluss der Rückführung eine Erhöhung der Fachleistungsstunden notwendig machte.
Ambulante Eingliederungshilfe (§35a) – Kostenstelle 36030200 –
Im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35a gibt es eine deutliche Erhöhung der Fallzahlen. Auswirkungen haben hier insbesondere der Einsatz von Schulbegleitung (Integrationsassistenten) und Therapiemaßnahmen, die vor allen für Asperger-Autisten gezahlt
werden müssen. In der Zukunft ist mit einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen und Kosten
zu rechnen.
Stationäre Eingliederungshilfe (§ 35a) – Kostenstelle 36030300 –
Bei der Aufstellung des Haushaltes waren 7 Kinder stationär untergebracht. Zwischenzeitlich waren es 13 Kinder und nun wieder 10 Kinder. Diese Kinder und Jugendlichen sind
aufgrund ihrer seelischen Behinderung in speziellen Einrichtungen untergebracht, die einen hohen Tagespflegesatz von bis zu 250,00 € haben.
Hilfen i.R. der Heimunterbringung (§ 34) – Kostenstelle 36030600 –
Im Bereich der Hilfen nach § 34 sind in den letzten Monaten die sorgeberechtigten Elternteile von 5 Kindern und Jugendlichen in andere Städte verzogen. Die nun zuständigen
Jugendämter haben bisher noch nicht die Fallübernahme bestätigt, so dass die lfd. Kosten
für die Heimunterbringung vorerst weiterhin von hier aus übernommen werden müssen.
Hilfen für junge Volljährige (§ 41) – Kostenstelle 36030700 –
Hier werden schon erste Ergebnisse der intensiven Arbeit der Rückkehrmanagerin deutlich.
Diesen Aufwendungen stehen die unten dargestellten Erträge gegenüber, die um
205.000 € höher ausfallen als geplant.
Sachkonto Kostenstelle Kontenbezeichnung
422120
je nach Fall
421150
je nach Fall
Bgm.
Zust. Dez.
Erstattung Unterhaltspflichtiger,
Kostenbeiträge, Rente,
Kindergeld
Erstattung von anderen Trägern
Summe
Fachbereich
Dez II
Ansatz
Jahresprognose
Abweichung
140.000 €
225.000 €
+ 85.000 €
100.000 €
240.000 €
220.000 €
445.000 €
+ 120.000 €
FB 14
Seite - 4 –
Drucksache 189/2012
+ 205.000 €
Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung in Höhe von 329.000 € erfolgt zum einen über Mehreinnahmen bei SK 422120 –
übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE und UVG) - in Höhe von 165.000 €, Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie
Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von
14.000 € und zum anderen durch Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 –
Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €.
Die Kosten für die Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling ( Kostenstelle
36031200/Sachkonto 531800) haben sich im Jahre 2012 gegenüber dem Ansatz von
215.000 € auf einen Betrag von 245.800 € erhöht.
Der Betrag von 245.800 € verteilt sich mit einem Restbetrag von 15.744 € auf das Jahr
2011 und einem Betrag von 15.000 € auf das Jahr 2012.
Die jährlichen Mehrkosten von rd. 15.000 € entfallen nach Auskunft des Leiters der Erziehungsberatungsstelle im Jahre 2011 im Wesentlichen auf den Erwerb einer neuen Software im Hinblick auf einen geregelten Geschäftsablauf und die jährliche DV-mäßige Ermittlung der Statistikdaten für IT.NRW. Die veraltete Software war im modernen DVBetrieb nicht mehr nutzbar.
Bei den Mehrkosten von rd. 15.000 € für das Jahr 2012 wird auf eine in diesem Jahr begonnene zusätzliche notwendige Ausbildung in der Familientherapie hingewiesen.
Die Deckung der weiteren überplanmäßigen Ausgabe bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 € erfolgt über Ausgabeeinsparungen
bei SK 523200 – Erstattung von Gemeinden - in Höhe von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14