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Vorlage (Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII hier: Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
220 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
28.11.12, 19:08
Aktualisiert
28.11.12, 19:08
Vorlage (Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
hier: Überplanmäßige Ausgabe) Vorlage (Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 513305 22.11.2012 189/2012 () Betreff Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII hier: Überplanmäßige Ausgabe Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 533101u.533201/36030100 u.a. Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Aufwendungen und Auszahlungen) 1. bei den Hilfen zur Erziehung in Gesamthöhe von 329.000 €. 2. bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 €. Die Deckung erfolgt zu 1: Über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE und UVG) - in Höhe von 165.000 € ,Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €. Zu 2: Über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 –Erstattung von Gemeinden- in Höhe von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 - Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €. Erläuterungen: Mit Vorlage 57/06aa und 153/2012 wurden dem Jugendhilfeausschuss in seinen Sitzungen am 14.6.2012 und 22.11.2012 bereits die voraussichtlichen Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung unter Darlegung der entsprechenden Fallzahlen zur Kenntnis gebracht (Stand 30.4.2012: + 101.000 € und Stand 30.9.2012: + 329.000 €). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 189/2012 Nachstehend nochmals eine Zusammenfassung wesentlicher Kennzahlen: Im Haushaltsjahr 2012 betrugen die Planansätze für die einzelnen Hilfeformen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII kumuliert 4.300.000 €. Dieser Planansatz verteilt sich auf folgende Hilfeformen: Hilfeart/Ausgabegrund Flexible Hilfen Hilfen nach § 35a - ambulant Vollzeitpflege Stationäre Unterbringung wg. drohender seelischer Behinderung (§ 35 a SGB VIII) Tagesgruppe Heimunterbringung Hilfe für junge Volljährige Kostenerstattung an andere Kommunen GESAMTBETRAG Sachkonto / Kostenstelle 533101/36030100 533101/36030200 533101/36030400 533201/36030300 Ansatz 2012 345.000 € 215.000 € 330.000 € 440.000 € 533201/36030500 533201/36030600 533201/36030700 523200/36030100-36030700 150.000 € 2.050.000 € 330.000 € 440.000 € 4.300.000 € Die Fallzahlentwicklung stellt sich zwischen Januar 2012 und September 2012 folgendermaßen dar: Stichtag 31.12.2011 30.04.2012 30.09.2012 Fallzahl 211 223 217 Er ergibt sich dabei folgende Verteilung: Hilfeart/Ausgabegrund Flexible Hilfen Hilfen nach § 35a - ambulant Vollzeitpflege Stationäre Unterbringung wg. drohender seelischer Behinderung (§ 35 a SGB VIII) Tagesgruppe Heimunterbringung Hilfe für junge Volljährige Kostenerstattung an andere Kommunen GESAMTBETRAG Bgm. Zust. Dez. Fachbereich + + ./. + Veränderung 143.000 € 47.000 € 62.000 € 115.000 € + 17.000 € + 162.000 € ./. 93.000 € 0€ + 329.000 € Dez II FB 14 Ansatz (neu) 488.000 € 262.000 € 268.000 € 555.000 € 167.000 € 2.212.000 € 237.000 € 440.000 € 4.629.000 € Seite - 3 – Drucksache 189/2012 Die Mehrkosten in Höhe von 329.000 € im Bereich der Hilfen zur Erziehung basieren auf verschiedenen Grundlagen. Hier sind u.a. auch die allgemeinen Kostensteigerungen in den Entgeltvereinbarungen der einzelnen Träger mit deren zuständigen Jugendämtern – teilweise Erhöhung von 10-15% - zu nennen. Zu den einzelnen Hilfearten der Hilfegewährung die nachfolgenden Erläuterungen: Flexible Hilfen (§§ 27,2; 31) - Kostenstelle 36030100 In mehreren ambulanten Hilfen kam es zu massiven Krisen, die zuerst zu Inobhutnahmen führten und im Anschluss der Rückführung eine Erhöhung der Fachleistungsstunden notwendig machte. Ambulante Eingliederungshilfe (§35a) – Kostenstelle 36030200 – Im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35a gibt es eine deutliche Erhöhung der Fallzahlen. Auswirkungen haben hier insbesondere der Einsatz von Schulbegleitung (Integrationsassistenten) und Therapiemaßnahmen, die vor allen für Asperger-Autisten gezahlt werden müssen. In der Zukunft ist mit einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen und Kosten zu rechnen. Stationäre Eingliederungshilfe (§ 35a) – Kostenstelle 36030300 – Bei der Aufstellung des Haushaltes waren 7 Kinder stationär untergebracht. Zwischenzeitlich waren es 13 Kinder und nun wieder 10 Kinder. Diese Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer seelischen Behinderung in speziellen Einrichtungen untergebracht, die einen hohen Tagespflegesatz von bis zu 250,00 € haben. Hilfen i.R. der Heimunterbringung (§ 34) – Kostenstelle 36030600 – Im Bereich der Hilfen nach § 34 sind in den letzten Monaten die sorgeberechtigten Elternteile von 5 Kindern und Jugendlichen in andere Städte verzogen. Die nun zuständigen Jugendämter haben bisher noch nicht die Fallübernahme bestätigt, so dass die lfd. Kosten für die Heimunterbringung vorerst weiterhin von hier aus übernommen werden müssen. Hilfen für junge Volljährige (§ 41) – Kostenstelle 36030700 – Hier werden schon erste Ergebnisse der intensiven Arbeit der Rückkehrmanagerin deutlich. Diesen Aufwendungen stehen die unten dargestellten Erträge gegenüber, die um 205.000 € höher ausfallen als geplant. Sachkonto Kostenstelle Kontenbezeichnung 422120 je nach Fall 421150 je nach Fall Bgm. Zust. Dez. Erstattung Unterhaltspflichtiger, Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe Fachbereich Dez II Ansatz Jahresprognose Abweichung 140.000 € 225.000 € + 85.000 € 100.000 € 240.000 € 220.000 € 445.000 € + 120.000 € FB 14 Seite - 4 – Drucksache 189/2012 + 205.000 € Die Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung in Höhe von 329.000 € erfolgt zum einen über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE und UVG) - in Höhe von 165.000 €, Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und zum anderen durch Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €. Die Kosten für die Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling ( Kostenstelle 36031200/Sachkonto 531800) haben sich im Jahre 2012 gegenüber dem Ansatz von 215.000 € auf einen Betrag von 245.800 € erhöht. Der Betrag von 245.800 € verteilt sich mit einem Restbetrag von 15.744 € auf das Jahr 2011 und einem Betrag von 15.000 € auf das Jahr 2012. Die jährlichen Mehrkosten von rd. 15.000 € entfallen nach Auskunft des Leiters der Erziehungsberatungsstelle im Jahre 2011 im Wesentlichen auf den Erwerb einer neuen Software im Hinblick auf einen geregelten Geschäftsablauf und die jährliche DV-mäßige Ermittlung der Statistikdaten für IT.NRW. Die veraltete Software war im modernen DVBetrieb nicht mehr nutzbar. Bei den Mehrkosten von rd. 15.000 € für das Jahr 2012 wird auf eine in diesem Jahr begonnene zusätzliche notwendige Ausbildung in der Familientherapie hingewiesen. Die Deckung der weiteren überplanmäßigen Ausgabe bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 € erfolgt über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 – Erstattung von Gemeinden - in Höhe von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14