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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 für das Grundstück
Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569)

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Vorlagen-Nr. 92/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 26.07.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 30.08.2001 Betrifft: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569 Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 bezüglich der Überschreitung der hinteren Baugrenze für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569 wird erteilt. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569, liegt im Einmündungsbereich Weststraße - L 241. Auf dem Grundstück verläuft eine Wasserleitung DN 250, des weiteren sind die Sichtdreiecke für die Autofahrer im Einmündungsbereich Weststraße - L 241 freizuhalten. Aus diesen Gründen ist die bauliche Ausnutzbarkeit für dieses sehr große Grundstück relativ gering. Die zukünftigen Bauherren möchten nun ein Einfamilienhaus mit 3 Garagen auf dem Grundstück errichten. Für das Einfamilienhaus möchten sie im Wohnbereich die Baugrenze auf einer Länge von 8 m und einer Tiefe von 1 m überschreiten. Die zulässige Bautiefe für dieses Grundstück beträgt 13 m. Da im Bereich der Weststraße schon Bebauung in dieser Tiefe vorhanden ist, ist die Überschreitung der hinteren Baugrenze und somit die Befreiung von den Festsetzungen städtebaulich vertretbar. Ein Lageplan liegt in Anlage bei. Das Bauvorhaben kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden. T667.DOC .. .