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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 92/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
26.07.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
30.08.2001
Betrifft:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1 für das Grundstück
Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 1
bezüglich der Überschreitung der hinteren Baugrenze für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf,
Flur 6, Flurstück Nr. 569 wird erteilt.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 569, liegt im Einmündungsbereich
Weststraße - L 241. Auf dem Grundstück verläuft eine Wasserleitung DN 250, des weiteren sind die
Sichtdreiecke für die Autofahrer im Einmündungsbereich Weststraße - L 241 freizuhalten. Aus diesen
Gründen ist die bauliche Ausnutzbarkeit für dieses sehr große Grundstück relativ gering. Die
zukünftigen Bauherren möchten nun ein Einfamilienhaus mit 3 Garagen auf dem Grundstück
errichten. Für das Einfamilienhaus möchten sie im Wohnbereich die Baugrenze auf einer Länge von 8
m und einer Tiefe von 1 m überschreiten. Die zulässige Bautiefe für dieses Grundstück beträgt 13 m.
Da im Bereich der Weststraße schon Bebauung in dieser Tiefe vorhanden ist, ist die Überschreitung
der hinteren Baugrenze und somit die Befreiung von den Festsetzungen städtebaulich vertretbar. Ein
Lageplan liegt in Anlage bei. Das Bauvorhaben kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden.
T667.DOC
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