Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 15:37
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
507/2011
Erstellt am:
01.12.2011
Aktenzeichen:
I/100
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
20.12.2011
Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 31 GemHVO)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der
Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu
erlassen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters vorsehen, müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform. Sie sind dem Rat
gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zur Kenntnis zu geben.
Die Dienstanweisung ist als Anlage beigefügt.
Sachbearbeiter
Amtsleiter
Bürgermeister