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Mitteilungsvorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 31 GemHVO))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
12.12.11, 15:37
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Mitteilungsvorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 31 GemHVO))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 507/2011 Erstellt am: 01.12.2011 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Mitteilungsvorlage Gremium TOP Rat ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 20.12.2011 Betreff Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (§ 31 GemHVO) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vorsehen, müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform. Sie sind dem Rat gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zur Kenntnis zu geben. Die Dienstanweisung ist als Anlage beigefügt. Sachbearbeiter Amtsleiter Bürgermeister