Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 54/00/......
Der Bürgermeister
Jugendamt
Aktenzeichen
51 JH Lu
Beratungsfolge
Sozial, Sport- und Kulturausschuss
Termin
Datum
20.04.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
11.05.2000
Betrifft:
Neugestaltung des Außengeländes des Jugendheimes Lucherberg
Beschlußentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, das Außengelände
des Jugendheimes in Lucherberg in der dargestellten Form neu zu gestalten bzw. zu sanieren zu.
Begründung:
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Umsiedlung von Inden und Altdorf ein neues
Verwaltungsgebäude notwendig wurde, waren am ehemaligen Rathaus in Lucherberg keine größeren
Reparturen mehr durchgeführt worden.
Da das Gebäude nach Bezug des neuen Rathauses in Inden/Altdorf im Erd- und Kellergeschoss für
die gemeindliche Jugendarbeit verwandt werden sollte, wurden im Innenbereich des ehemaligen
Rathauses eine Reihe von größeren Sanierungsarbeiten notwendig, um das Gebäude in dieser Form
nutzen zu können. Dazu gehörten unter anderem neue Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese
Arbeiten wurden vor Beginn der Nutzung durch die gemeindliche Jugendarbeit erledigt.
Lediglich im rückwärtigen Kellerbereich an der Gebäudeecke zur Sebastian-Stassen-Strasse noch
besteht ein Problem mit von aussen eindringender Feuchtigkeit. Dieser Teil des Kellers muss
dringend isoliert werden, um weitere größere Schäden zu verhindern.
Dieser Kellerbereich wird regelmäßig für die Gruppenarbeit, Film der Jugend usw. benötigt. Bezüglich
der Nutzung des vorderen Kellers für vier bis fünf Discofeten im Jahr sind noch Entscheidungen des
Kreises Düren abzuwarten, inwieweit die vorhandenen Fluchtwege ausreichend sind. Allerdings wird
hier auch eine mögliche anderweitige Lösung dieses Problems überlegt.
Im rückwärtigen Außenbereich ist allerdings in den vergangenen Jahren bis auf die Erneuerung der
nicht mehr zu benutzenden Garagentore nichts veranlasst worden.
Dabei ist eine grundlegende Sanierung der befestigten Fläche sowie des Rasen- und Gartenbereiches auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der jetzigen Nutzung durch die Jugendarbeit
unbedingt erforderlich. In der geteerten Fläche sind eine Vielzahl von Rissen und Löchern vorhanden,
die zu einer Gefahrenquelle geworden sind.
Eine Nutzung durch die Jugendlichen, z. B. für Basketballspiele, Volleyball oder Badminton, ist zur
Zeit nicht möglich.
Da für die Isolierung der Kellerwand das Gebäude in diesem Bereich von außen freigelegt werden
muß, ließen sich diese Arbeiten mit einer Neugestaltung der befestigten Fläche verbinden. Darüber
hinaus ist auch im Bereich der Rasen- und Pflanzflächen eine Überarbeitung des Geländes
erforderlich, z. B. sind im Sommer kaum Schattenplätze vorhanden. Ein Sandkasten für die kleineren
Kinder sollte an anderer Stelle angebracht werden. Weiterhin wäre ein Spielgerät erforderlich, um den
Außenbereich für die Kinder attraktiver zu gestalten.
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Damit die Außenfläche nach einer Sanierung durch die Jugendarbeit sinnvoll genutzt werden kann,
sind durch die Sozialarbeiterin, Frau Bauer-Schmidt, verschiedene Vorgaben gemacht worden.
Aufgrund dessen wurde die in Kopie beigefügte Planskizze erarbeitet. Diese Aufteilung bietet zum
einen viele sinnvolle Nutzungen für die normale Kinder- und Jugendarbeit. Es wurden aber auch die
räumlichen Bedürfnisse für die alljährlich stattfindenden Sommerferienspiele berücksichtigt.
Von Seiten des Landes NW werden auch in diesem Jahr wieder pauschale Mittel zur Sanierung von
Schulen und Jugendeinrichtungen in Höhe von voraussichtlich rund 47.500,00 DM gezahlt. Mit diesen
Mitteln sollen dringende zusätzliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in
diesem Bereich durchgeführt werden, für die bisher keine Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Mittel wurden im vergangenen Jahr für Maßnahmen in den Schulen eingesetzt. Es wird
vorgeschlagen die Zuweisung in diesem Jahr zur Sanierung des Außengeländes des Jugendheimes
zu verwenden. Die Arbeiten sollten nach den Sommerferien durchgeführt werden, damit die
geplanten Sommerferienprogramme für die Kinde und Jugendliche ohne Probleme durchgeführt
werden können.
Bis dahin könnten dann auch konkrete Kosten für die Durchführung der Massnahme ermittelt und
eine Auftragsvergabe vorbereitet werden.
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