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Allgemeine Vorlage (Neugestaltung des Außengeländes des Jugendheimes Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Allgemeine Vorlage (Neugestaltung des Außengeländes des Jugendheimes Lucherberg) Allgemeine Vorlage (Neugestaltung des Außengeländes des Jugendheimes Lucherberg)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 54/00/...... Der Bürgermeister Jugendamt Aktenzeichen 51 JH Lu Beratungsfolge Sozial, Sport- und Kulturausschuss Termin Datum 20.04.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 11.05.2000 Betrifft: Neugestaltung des Außengeländes des Jugendheimes Lucherberg Beschlußentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, das Außengelände des Jugendheimes in Lucherberg in der dargestellten Form neu zu gestalten bzw. zu sanieren zu. Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Umsiedlung von Inden und Altdorf ein neues Verwaltungsgebäude notwendig wurde, waren am ehemaligen Rathaus in Lucherberg keine größeren Reparturen mehr durchgeführt worden. Da das Gebäude nach Bezug des neuen Rathauses in Inden/Altdorf im Erd- und Kellergeschoss für die gemeindliche Jugendarbeit verwandt werden sollte, wurden im Innenbereich des ehemaligen Rathauses eine Reihe von größeren Sanierungsarbeiten notwendig, um das Gebäude in dieser Form nutzen zu können. Dazu gehörten unter anderem neue Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Arbeiten wurden vor Beginn der Nutzung durch die gemeindliche Jugendarbeit erledigt. Lediglich im rückwärtigen Kellerbereich an der Gebäudeecke zur Sebastian-Stassen-Strasse noch besteht ein Problem mit von aussen eindringender Feuchtigkeit. Dieser Teil des Kellers muss dringend isoliert werden, um weitere größere Schäden zu verhindern. Dieser Kellerbereich wird regelmäßig für die Gruppenarbeit, Film der Jugend usw. benötigt. Bezüglich der Nutzung des vorderen Kellers für vier bis fünf Discofeten im Jahr sind noch Entscheidungen des Kreises Düren abzuwarten, inwieweit die vorhandenen Fluchtwege ausreichend sind. Allerdings wird hier auch eine mögliche anderweitige Lösung dieses Problems überlegt. Im rückwärtigen Außenbereich ist allerdings in den vergangenen Jahren bis auf die Erneuerung der nicht mehr zu benutzenden Garagentore nichts veranlasst worden. Dabei ist eine grundlegende Sanierung der befestigten Fläche sowie des Rasen- und Gartenbereiches auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der jetzigen Nutzung durch die Jugendarbeit unbedingt erforderlich. In der geteerten Fläche sind eine Vielzahl von Rissen und Löchern vorhanden, die zu einer Gefahrenquelle geworden sind. Eine Nutzung durch die Jugendlichen, z. B. für Basketballspiele, Volleyball oder Badminton, ist zur Zeit nicht möglich. Da für die Isolierung der Kellerwand das Gebäude in diesem Bereich von außen freigelegt werden muß, ließen sich diese Arbeiten mit einer Neugestaltung der befestigten Fläche verbinden. Darüber hinaus ist auch im Bereich der Rasen- und Pflanzflächen eine Überarbeitung des Geländes erforderlich, z. B. sind im Sommer kaum Schattenplätze vorhanden. Ein Sandkasten für die kleineren Kinder sollte an anderer Stelle angebracht werden. Weiterhin wäre ein Spielgerät erforderlich, um den Außenbereich für die Kinder attraktiver zu gestalten. T460.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Damit die Außenfläche nach einer Sanierung durch die Jugendarbeit sinnvoll genutzt werden kann, sind durch die Sozialarbeiterin, Frau Bauer-Schmidt, verschiedene Vorgaben gemacht worden. Aufgrund dessen wurde die in Kopie beigefügte Planskizze erarbeitet. Diese Aufteilung bietet zum einen viele sinnvolle Nutzungen für die normale Kinder- und Jugendarbeit. Es wurden aber auch die räumlichen Bedürfnisse für die alljährlich stattfindenden Sommerferienspiele berücksichtigt. Von Seiten des Landes NW werden auch in diesem Jahr wieder pauschale Mittel zur Sanierung von Schulen und Jugendeinrichtungen in Höhe von voraussichtlich rund 47.500,00 DM gezahlt. Mit diesen Mitteln sollen dringende zusätzliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich durchgeführt werden, für die bisher keine Mittel zur Verfügung stehen. Diese Mittel wurden im vergangenen Jahr für Maßnahmen in den Schulen eingesetzt. Es wird vorgeschlagen die Zuweisung in diesem Jahr zur Sanierung des Außengeländes des Jugendheimes zu verwenden. Die Arbeiten sollten nach den Sommerferien durchgeführt werden, damit die geplanten Sommerferienprogramme für die Kinde und Jugendliche ohne Probleme durchgeführt werden können. Bis dahin könnten dann auch konkrete Kosten für die Durchführung der Massnahme ermittelt und eine Auftragsvergabe vorbereitet werden. T460.DOC .. .