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Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 63/2012 Erstellt am: 24.02.2012 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 13.03.2012 Rat X 27.03.2012 Betreff Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 63/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW dem fraktionslosen Ratsmitglied Frau Birgit Liste-Partsch jährlich und 280 € für kommunalpolitische Schulung/informationsmaterial 200 € für Geschäftsausgaben zur Verfügung zu stellen. Erläuterungen Gemäß § 56 Abs. 3 S. 5 u. 6 GO NRW stellt die Gemeinde einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Am 14.02.2012 erklärte Frau Liste-Partsch, dass sie aus der FDP-Fraktion ausgetreten und nunmehr fraktionslos sei. Damit ist zu klären, wie die Unterstützung gem. § 56 GO NRW gewährt werden soll. Den Fraktionen werden im Rahmen des Haushalts jährlich Geldmittel für die Geschäftsführung (pauschaler Grundbetrag je Fraktion in Höhe von 800 € und 200 € je Ratsmitglied) und für kommunalpolitische Schulungen und Informationsmaterial (280 € pro Ratsmitglied) zur Verfügung gestellt. Da sich die Zuwendungen an die FDP-Fraktion entsprechend reduzieren, werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Die Verwaltung schlägt aus praktischen Gründen die Gewährung einer finanziellen Zuwendung vor, die den Pauschalbeträgen für jew. ein Ratsmitglied entspricht. Die Verwendung ist wie bei den Fraktionen nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen sowie eine eventuelle Überzahlung zu erstatten. Für 2012 werden die Beträge anteilig (ab 14.02.) gewährt.