Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
63/2012
Erstellt am:
24.02.2012
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Blauhut
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.03.2012
Rat
X
27.03.2012
Betreff
Zuwendung an fraktionslose Mitglieder im Rat der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 63/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW dem fraktionslosen
Ratsmitglied Frau Birgit Liste-Partsch jährlich
und
280 € für kommunalpolitische Schulung/informationsmaterial
200 € für Geschäftsausgaben
zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Gemäß § 56 Abs. 3 S. 5 u. 6 GO NRW stellt die Gemeinde einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung
zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.
Am 14.02.2012 erklärte Frau Liste-Partsch, dass sie aus der FDP-Fraktion ausgetreten und nunmehr fraktionslos sei.
Damit ist zu klären, wie die Unterstützung gem. § 56 GO NRW gewährt werden soll.
Den Fraktionen werden im Rahmen des Haushalts jährlich Geldmittel für die Geschäftsführung (pauschaler Grundbetrag
je Fraktion in Höhe von 800 € und 200 € je Ratsmitglied) und für kommunalpolitische Schulungen und Informationsmaterial (280 € pro Ratsmitglied) zur Verfügung gestellt.
Da sich die Zuwendungen an die FDP-Fraktion entsprechend reduzieren, werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel
benötigt.
Die Verwaltung schlägt aus praktischen Gründen die Gewährung einer finanziellen Zuwendung vor, die den Pauschalbeträgen für jew. ein Ratsmitglied entspricht. Die Verwendung ist wie bei den Fraktionen nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres nachzuweisen sowie eine eventuelle Überzahlung zu erstatten.
Für 2012 werden die Beträge anteilig (ab 14.02.) gewährt.