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Vorlage (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
13.11.12, 19:10
Aktualisiert
13.11.12, 19:10
Vorlage (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“;
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10/04.04/2, 1. Änd 06.11.2012 165/2012 (33/07) Betreff Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof". II. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204, 208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden Bgm. durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke 342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346, durch die östliche Grenze des Flurstücks 346, durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 165/2012 im Westen Verlängerung der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200, 199 und 209, durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sind ortsüblich bekannt zu machen. Die 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Erläuterungen: Als Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (25.01. - 05.02.2010) kann im wesentlichen festgehalten werden, dass insbesondere Anwohner der östlich benachbarten Ricarda-Huch-Straße die geplante heranrückende Wohnbebauung als Störung empfinden. Sie schlagen daher vor, dass die zukünftige neue Erschließung über den Irmgard-KeunWeg erfolgen soll und dass ein zusätzlicher Abstand zu den neuen Wohnungsbaugrundstücken unter Erhalt eines 10m breiten Gehölzstreifens gewährleistet wird. Weiterhin wurde - von anderen Eigentümern - unter Verweis auf die vorhandene Bebauungsstruktur angeregt, dass die in der Vorentwurfsplanung (in einzelnen Baufenstern) dargestellte mögliche dreigeschossige Bauweise auf max. zwei Geschosse reduziert wird. Hinsichtlich der Erschließung stellt sich die bisher dargestellte Version - Anschluss an die Sophie-Scholl-Straße - als alternativlos dar. Eine Anbindung des zukünftigen Wohngebietes an den Irmgard-Keun-Weg würde - zu einer vermeidbaren Mehrbelastung bisher unbeteiligter Anwohner führen; die Anbindung über die Sophie-Scholl-Straße hingegen betrifft mangels Wohnhäuser an dieser Straße keinen Anwohner. Eine Anfahrt über den Irmgard-Keun-Weg würde zudem eine längere Anfahrtstrecke bedeuten. - zu ungünstigen Grundstückszuschnitten führen. Der Erschließungsanteil würde im Vergleich zum erschließungsbedingt geringeren Wohnbauland steigen. Die wirtschaftliche Vermarktung des städtischen Grundstücks wird ungünstiger. Aus dem bisherigen Planungsstand wurde daher unter Beteiligung des Fachbereichs 40/1 eine Erschließungsvariante entwickelt, die nunmehr ca. 160qm Grundstücksfläche der Kindergartenaußenfläche beansprucht, mit der Folge, dass die Erschließung weiter von der Wohnbebauung Ricarda-Huch-Weg weg führt. Gleichzeitig wird hierüber gewährleistet, dass die zum Ricarda-Huch-Weg orientierten neuen Hausgärten eine größere Grundstückstiefe als bisher erhalten können - die neue Wohnbebauung rückt damit von den Bestandsgärten ab. Eine zusätzliche gestalterische Abgrenzung zwischen den benachbarten Hausgärten erfolgt durch die Anlage eines 3m breiten Gehölzstreifens. Im Zuge der Überarbeitung der Erschließung wurde eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung nach Süden an den Rosenhof festgesetzt. Dies dient der Vernetzung der Wohngebiete untereinander und einer fußläufig komfortablen Verbindung zur Bushaltestelle an der Rheinstraße und soll verhindern, dass Zweiradverkehr über den (westlich liegenden) Spielplatz erfolgt. Die Zahl der Geschosse wurde im gesamten Plangebiet auf maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt und damit an der umgebenden Bebauung ausgerichtet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 165/2012 Wärmetechnisch wird das Plangebiet an die Fernwärmeversorgung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) an der Straße 'An der alten Zuckerfabrik' (Entfernung rd. m) angeschlossen, dass über hinreichend Reserven verfügt. Der Wirkungsgrad des BHKW wird dadurch weiter verbessert und trägt zu einer energetisch sinnvollen Grundversorgung bei. Zur Gewährleistung dieser Versorgung wird zum Satzungsbeschluss eine Satzung über einen Anschluss- und Benutzungszwang vorgelegt. Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan zum BP 04.04/2, 1. Änderung "Rosenhof" (2) BP-Entwurf und Legende (3) Begründung zum BP (4) Textliche Festsetzungen Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14