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Vorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung –)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
155 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
30.11.12, 19:08
Vorlage (4. Satzung  zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Verwaltungsgebührensatzung –) Vorlage (4. Satzung  zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/10 20 20/01 dt 20.09.2012 87/2012 Betreff 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung – Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die als Anlage beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung – Erläuterungen: Die letzte Anpassung des Gebührentarifs erfolgte zur Einführung des Euro im Jahr 2002. Dabei hat sich die Stadt bewusst dafür entschieden, die Umstellung auf den Euro nicht zu einer Gebührenerhöhung zu nutzen. Die jetzige Höhe der Verwaltungsgebühren ist somit im Wesentlichen seit dem Jahr 1996 unverändert geblieben. Aufgrund der im Laufe der Zeit erfolgten Kostensteigerung erscheint es nunmehr zur Verringerung des Defizits im Bereich der allgemeinen Verwaltung unumgänglich, die Verwaltungsgebühren angemessen zu erhöhen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 87/2012 Es wir daher vorgeschlagen, die im Gebührentarif enthaltenen Halbstundensätze entsprechend der Mustersatzung auf 22,- € zu erhöhen. Dies entspricht den Sätzen in den Nachbarstädten Hürth, Bornheim und Wesseling (siehe hierzu Anlage 2 in der die zurzeit geltenden Gebührensätze der Stadt Brühl denen in den Nachbarstädten und der Mustersatzung gegenübergestellt sind). Auf die Möglichkeit, die Halbstundensätze nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1.7.2011 auf 23,- € zu erhöhen, wird demnach verzichtet. Neu ist, dass der weitere Zeitaufwand nunmehr in Viertelstundenschritten abgerechnet werden soll. Dies entspricht der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster. Eine Notwendigkeit, bereits von Anfang in Viertelstundenschritten abzurechnen (so die Stadt Hürth) ergibt sich aus dieser Rechtsprechung nicht und erscheint auch nicht geboten. Weitere Tarifstellen, soweit nicht lediglich Stundensätze betroffen, werden im Folgenden erläutert: 1. Vervielfältigungen und Ausdrucke Obwohl auch in diesen Gebührenstellen Personalkosten enthalten sind, soll aufgrund der derzeit günstigen Kopierkostensituation bei der Stadt Brühl auf eine Anhebung verzichtet werden. Da bei der Gebührenstelle 1 d überwiegend Personalkosten betroffen sind, soll hier eine Anhebung entsprechen der Mustersatzung erfolgen. 2. Beglaubigungen Erhöhung entsprechend der Mustersatzung 4. Abgabe von Druckstücken ortsrechtlicher Vorschriften Entgegen des Vorschlags der Mustersatzung wird eine Erhöhung für entbehrlich gehalten. 5. Erteilung von Vorrangeinräumungen etc. Überwiegend Personalkosten, daher Erhöhung entsprechend der Mustersatzung 6. Erteilung von Zweitausfertigungen Erhöhung entsprechend der Mustersatzung 7. Ersatz von Hundesteuermarken Erhöhung entsprechend der Mustersatzung, der Kaufpreis alleine beträgt für die Stadt ca. 2,50 € 9. Auszug Kassenkonto Erhöhung entsprechend der Mustersatzung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 87/2012 10. Fischereischeine Eine Erhöhung erscheint entbehrlich, auf die Tarifstelle für den Ersatz von Lohnsteuerkarten kann wegen des jetzt elektronischen Verfahrens verzichtet werden. Die alte Tarifstelle 13 kann wegen der Aufhebung des Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnraum entfallen 13. Abgabe von Leistungsverzeichnissen Eine Erhöhung erscheint entbehrlich, insbesondere in Hinblick darauf, dass zukünftig der elektronische Versand beabsichtigt ist 14. Lichtpausen und Plots Eine Erhöhung erscheint aufgrund der Kostenstruktur bei der Stadt zurzeit entbehrlich Für farbige Ausdrucke soll zukünftig aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten anders als bei den umliegenden Städten und der Mustersatzung lediglich das Anderthalbfache der Gebühr erhoben werden. Die daraus resultierende Mindereinnahme ist vergleichsweise gering, da vielfach wegen der Gebührenhöhe auf die Fertigung farbiger Ausdrucke verzichtet wurde. 16. Bereitstellung von Dateien Erhöhung entsprechend der Mustersatzung 17. Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme Für das zeitaufwändige Heraussuchen einzelner Bauakten und deren Bereitstellung soll nunmehr wie in Wesseling und anderen Städten ein Gebührentatbestand eingeführt werden Anlage 1 Satzungsentwurf Anlage 2 Synopse Anlage(n): (1) Satzungsentwurf (2) Synopse Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14