Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        157 kB
                    Datum
                        10.12.2012
                    Erstellt
                        31.10.12, 19:10
                    Aktualisiert
                        31.10.12, 19:10
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren
- Verwaltungsgebührensatzung vom …
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1984 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S.
687) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Satzung
beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl wird wie folgt neu gefasst:
2
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl
Gebührentarif
Tarif-
Gegenstand
Nr.
1.
2.
3.
Gebühr
in EURO
Vervielfältigungen und Auszüge
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4
für die ersten 10 Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,50
0,30
b) bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
0,75
c) Farbkopien und – ausdrucke
im Format A 4
im Format A 3
im Format A 2
1,-1,50
2,50
d) für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten
8,00
Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
2,00
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
Zeichnungen, Plänen je Seite
3,75
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere
Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
22,00
jede weitere angefangene Viertelstunde
11,00
4. Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen
ortsrechtlicher Vorschriften
je angefangenes Blatt
mindestens jedoch
0,25
1,--
3
Tarif-
Gegenstand
Nr.
5.
Gebühr
in EURO
Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
20,00
6.
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc.
2,50
7.
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken
3,50
8.
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
22,00
jede weitere angefangene Viertelstunde
11,00
9.
Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
3,50
10.
a) Zweitausfertigung von Fischereischeinen
5,--
b) Entgegennahme der Verlustanzeige und sonstigen
Bescheinigungen (z.B. zur Vorlage bei Versicherungen,
der Straßenverkehrsbehörde oder der Ausländerbehörde)
5,--
11.
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung
Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und
sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
22,00
jede weitere angefangene Viertelstunde
11,00
4
TarifGegenstand
Nr.
12.
in EURO
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen,
Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00
jede weitere angefangene Viertelstunde
11,00
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
jede weitere angefangene Viertelstunde
c) Gehilfenstunde zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten
je angefangene halbe Stunde
jede weitere angefangene Viertelstunde
13.
14.
Gebühr
22,00
11,00
13,00
6,50
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
bis 40 Seiten für jede angefangene Seite
0,20
für jede weitere Seite
0,17
Lichtpausen und Plots
a) DIN A 4
b) DIN A 3
c) DIN A 2
d) DIN A 1
e) DIN A 0
7,-8,-10,-12,-14,--
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter
Wird jeweils die anderthalbfache Gebühr erhoben.
15.
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
22,00
jede weitere angefangene Viertelstunde
11,00
5
Tarif-
Gegenstand
Nr.
16.
in EURO
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträgen
je angefangene 10 Minuten
17.
Gebühr
7,50
Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum
Fertigen von Zeichnungen und Kopien
Je Fall
10,00
(Gebühren für ggfs. zu fertigende Kopien etc. sind hierin nicht
enthalten)
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft
            
         
                     
                     
                     
                     
                    