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Vorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
157 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
31.10.12, 19:10
Aktualisiert
31.10.12, 19:10
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Inhalt der Datei

4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung vom … Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1984 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl wird wie folgt neu gefasst: 2 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brühl Gebührentarif Tarif- Gegenstand Nr. 1. 2. 3. Gebühr in EURO Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,50 0,30 b) bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite 0,75 c) Farbkopien und – ausdrucke im Format A 4 im Format A 3 im Format A 2 1,-1,50 2,50 d) für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten 8,00 Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2,00 b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 3,75 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 22,00 jede weitere angefangene Viertelstunde 11,00 4. Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften je angefangenes Blatt mindestens jedoch 0,25 1,-- 3 Tarif- Gegenstand Nr. 5. Gebühr in EURO Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) 20,00 6. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,50 7. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,50 8. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 22,00 jede weitere angefangene Viertelstunde 11,00 9. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 3,50 10. a) Zweitausfertigung von Fischereischeinen 5,-- b) Entgegennahme der Verlustanzeige und sonstigen Bescheinigungen (z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, der Straßenverkehrsbehörde oder der Ausländerbehörde) 5,-- 11. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 22,00 jede weitere angefangene Viertelstunde 11,00 4 TarifGegenstand Nr. 12. in EURO Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 22,00 jede weitere angefangene Viertelstunde 11,00 b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde jede weitere angefangene Viertelstunde c) Gehilfenstunde zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde jede weitere angefangene Viertelstunde 13. 14. Gebühr 22,00 11,00 13,00 6,50 Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen bis 40 Seiten für jede angefangene Seite 0,20 für jede weitere Seite 0,17 Lichtpausen und Plots a) DIN A 4 b) DIN A 3 c) DIN A 2 d) DIN A 1 e) DIN A 0 7,-8,-10,-12,-14,-- Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter Wird jeweils die anderthalbfache Gebühr erhoben. 15. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 22,00 jede weitere angefangene Viertelstunde 11,00 5 Tarif- Gegenstand Nr. 16. in EURO Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträgen je angefangene 10 Minuten 17. Gebühr 7,50 Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum Fertigen von Zeichnungen und Kopien Je Fall 10,00 (Gebühren für ggfs. zu fertigende Kopien etc. sind hierin nicht enthalten) Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft