Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 81/00/......
3.Ergänzung
Der Bürgermeister
------------------------Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
BM/Schr.
Termin
Datum
10.07.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
24.10.2001
Betrifft:
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine
Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren GmbH zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 26.10.2000 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Inden als
Gesellschafterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Düren beitritt.
Seitdem hat es eine Reihe von Beratungen sowie mehrfach überarbeitete Vertragsentwürfe gegeben.
Der Kreistag des Kreises Düren hat in der Sitzung am 26.06.2001 den dieser Vorlage beigefügten
endgültigen Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren GmbH zugestimmt. Gegenüber den früheren Überlegungen ist
dabei bedeutsam, dass es sich bei der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis
Düren GmbH (GWS) nicht um eine neue Gesellschaft handelt. Vielmehr wurde der bisherige
Gesellschaftsvertrag der WEGE - Wirtschaftsförderungs- und entwicklungsgesellschaft im Kreis
Düren mbH überarbeitet. Darüber hinaus wird die frühere WEGE unter einem neuen Namen
weitergeführt.
Die Einzelheiten der Veränderung sind aus der beigefügten Gegenüberstellung des bisherigen WEGE
- Gesellschaftsvertrages und des neuen GWS - Gesellschaftsvertrages erkenntlich.
In § 4 wird geregelt, wer Gesellschafter ist.
Die Gemeinde Inden wird Gesellschafter mit einer Beteiligung von 2,5 % des Stammkapitals. Dies
entspricht einem Nennbetrag der Stammeinlagen von 37.500 EURO.
Nach Aussage des Landrates brauchen die Städte und Gemeinden, die als neue Gesellschafter in die
GWS aufgenommen werden, ihre Einlagen weder in bar noch in Sachwerten zu erbringen. Vielmehr
sollen die Stammeinlagen so lange gestundet werden, bis die GWS Gewinne erwirtschaftet. Die so
erwirtschafteten Gewinne sollen zunächst mit den zu erbringenden Stammeinlagen der kommunalen
Gesellschafter verrechnet werden.
Ich habe die Absicht, über den nunmehr vom Kreistag beschlossenen Gesellschaftsvertrag der GWS
in der Ratssitzung am 24.10.2001 beraten und beschließen zu lassen und überlasse Ihnen die
entsprechenden Beratungsunterlagen bereits frühzeitig.
Falls weitere Informationen gewünscht werden, bitte ich mich dies wissen zu lassen.
T659.DOC
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