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Mitteilungsvorlage (U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Sinnersdorfer Str. Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
96 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Mitteilungsvorlage (U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Sinnersdorfer Str. Pulheim) Mitteilungsvorlage (U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Sinnersdorfer Str. Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 344/2011 Erstellt am: 31.08.2011 Aktenzeichen: III/26.2 + II/51 Verfasser/in: Frau Hajok / Herr Termath Mitteilungsvorlage Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 11.1 Rat ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 20.09.2011 X 27.09.2011 Betreff U3 Ausbau Sonderprogramm Kita Sinnersdorfer Str. Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Mit der Vorlage 282/2011 (Rat 19.07.2011) hat die Verwaltung den Rat über die veränderte Fördersituation im U 3 Ausbau durch das Sonderprogramm der Landesregierung informiert und der Rat hat die Umsetzung der Maßnahmen in den Einrichtungen Görreshofstraße (16 Plätze) und Sinnersdorfer Str. (12 Plätze) beschlossen. In der Vorlage hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine exakte Bezifferung der Baukosten für die beiden genannten Maßnahmen erst nach Fertigstellung der Ausführungsplanung möglich ist. Für die Maßnahme in der Görreshofstraße liegt eine gesonderte Beschlussvorlage - Nr. 327/2011 (HFA 20.09./Rat 27.09.2011) - zur Beratung vor. Hier wird eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 111.136 € unter Heranziehung der vorgeschlagenen Deckungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Einrichtung in der Sinnersdorfer Straße entstehen nach den nunmehr vorliegenden Kostenberechnungen Kosten in Höhe von insgesamt 364.560,-€. Die Haushaltsanmeldung i.H.v. 265.000,- € geht zurück auf eine Kostenschätzung des im vergangenen Jahr mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekturbüros. Die Baugenehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgte aufgrund fehlender Personalressourcen durch ein anderes Architekturbüro sowie ein haustechnisches Ingenieurbüro. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf für die notwendigen Mittel in Höhe von 99.560,- €. Die Deckungslücke in Höhe von 99.500,- € kann im laufenden Haushalt 2011 nicht gedeckt werden und wird in die Beratungen zum Haushalt 2012 eingebracht. Für alle Kommunen in NW, die im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sonderprogramm der Landesregierung angewiesen sind, besteht die Auflage, bis zum Jahresende 2011 die für 2011 zugewiesenen Mittel an den Letztempfänger zu verausgaben. Für Pulheim sind dies 288.539 €. Aufgrund der engen Zeitabläufe ist dies nicht möglich. Vorlage Nr.: 344/2011 . Seite 2 / 2 Nach der FAQ-Liste des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NW zum U 3 Sonderprogramm kann allerdings eine Maßnahme in verschiedene Bauabschnitte unterteilt werden. Es ist beabsichtigt, nicht in 2011 verausgabte Mittel den Trägern 2012 maßnahmebezogen wieder zur Verfügung zu stellen. Das Jugendamt ist derzeit bemüht, hierzu vom Ministerium eine verbindliche schriftliche Aussage zu bekommen. Mit Förderbescheid vom 22.06.2011 sind der Stadt Pulheim 173.123 € für das Jahr 2012 bewilligt worden die bis zum 31.12.2012 an den Letztempfänger verausgabt sein müssen. Diese Förderung wird für die U-3 Maßnahme Sinnersdorfer Str. gewährt. Der derzeitige Leistungsstand ( Stand : 01.09.2011 ) der Beauftragungen für die Honorare ( KG 700) beträgt 32.589,- € brutto. Gemäß Terminplanung müssen außer den bisher beauftragten Leistungen zur Ausführungsplanung die Leistungen Vorbereitung der Vergabe und die Vergabe noch in diesem Jahr durchgeführt werden, um die geplante Maßnahme fristgerecht in 2012 umzusetzen. Für diese weiteren Leistungen wird eine Beauftragung an die Ingenieurbüros in Höhe von rd. 9050,- € notwendig. Der abzurufende Fördermittelbetrag für diesen Kindergarten beträgt 16.539,- €. Da die Beauftragungssumme bereits höher ist als der zugesagte Fördermittelbetrag kann die Summe in Höhe von 16.539,- € bereits nachgewiesen werden. Das Jugendamt prüft derzeit, ob die Fördermittel allein für die Kostengruppe 700 verwendet werden dürfen. Hierzu wird in der Sitzung berichtet.