Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
12.09.11, 21:18
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III /20/200/bi
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
20.09.2011
X
27.09.2011
X
Herr Binder
(Verfasser/in)
342/2011
nö. S. TOP
30.08.2011
(Datum)
BETREFF:
Verzicht auf Atomstrom der Stadtwerke Pulheim GmbH - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bündnis 90 / Die Grünen
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt:
Die Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen vom 26. August (siehe Anlage) werden abgelehnt.
Die Verwaltung wird angewiesen, hinzuwirken, dass Verhandlungen zwischen der Stadtwerke Pulheim GmbH und Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG aufgenommen werden, mit dem Ziel auch konventionellen Strom, der statt Atomstrom regenerative Quellen beinhaltet, anzubieten.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Bündnis 90 / Die Grünen haben folgende Anträge gestellt:
1) Die Stadtwerke Pulheim GmbH bieten ihren konventionellen Strom in Zukunft ohne Atomstromanteil an. Der Lieferant hat prüfbar nachzuweisen, dass in seinem angebotenen Strommix kein
Atomstrom des Vorlieferanten enthalten ist.
2) Im Gegenzug wird der Anteil an Strom aus regenerativen Quellen entsprechend erhöht.
3) Die Verwaltung weist ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung an, den vom HFA/Rat
gefassten Beschluss an die Stadtwerke Pulheim GmbH zu übermitteln und entsprechend umzusetzen.
Zur Begründung von Bündnis 90 / Die Grünen wird auf die Anlage verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt die Anträge 1), 2) und 3) abzulehnen.
Am 02. Februar 2010 hat der Rat der Stadt Pulheim zugestimmt, dass die Stadtwerke Pulheim
GmbH die Sparte Vertrieb als ihren Geschäftsgegenstand führt. Am gleichen Tag hat der Rat das
Angebot von der Bietergemeinschaft Veolia Wasser GmbH und der Braunschweiger VersorgungsAktiengesellschaft & Co. KG (BS|ENERGY) zur Aufnahme von Vertriebsaktivitäten angenommen.
Der Rat stimmte zu, dass BS|ENERGY die Sorge für die Energie-Bereitstellung trägt.
Anschließend wurde aus diesem Grunde der Konsortialvertrag und der Gesellschaftsvertrag angepasst. In dem Konsortialvertrag wurde festgehalten, dass die Details in einem „Kooperationsvertrag zum Vertrieb von Strom und Gas im Stadtgebiet Pulheim“ (Kooperationsvertrag) geregelt
werden.
Deshalb hat die Stadtwerke Pulheim GmbH (SWP GmbH) mit der BS|ENERGY am 19.02.2010
einen Kooperationsvertrag geschlossen.
Nach § 1 Abs. 1 S. 1 Kooperationsvertrag gestattet die SWP GmbH der BS|ENERGY den Vertrieb
von Strom aller Erzeugungsarten. Gemäß § 2 Abs. 1 Kooperationsvertrag ist BS|ENERGY berechtigt und verpflichtet, den Stromvertrieb im Stadtgebiet Pulheim namens, im Auftrag und auf Rechnung der SWP an Endkunden vorzunehmen.
Demnach ist der Stromvertrieb ausgelagert. Dies hat zur Folge, dass die SWP GmbH nicht einseitig bestimmen kann welcher Strommix angeboten wird. Es ist der BS|ENERGY ausdrücklich freigestellt Strom aller Erzeugungsarten anzubieten.
Die Anträge würden eine Änderung des Kooperationsvertrages erforderlich machen. Ein Gesellschafterbeschluss reicht daher nicht aus. Auch wäre ein Ratsbeschluss nicht ausreichend. Gesellschafterversammlung und Rat können nur darauf hinwirken, dass der Kooperationsvertrag geändert wird.
Eine Kündigung des Vertrages kommt nicht in Betracht, weil ein wichtiger Grund nach § 11 Abs. 3
Kooperationsvertrag nicht gegeben ist. Ein wichtiger Grund würde bei Insolvenz oder nicht nachgebesserter Pflichtverletzung zur Vergütungszahlung bestehen.
Aus juristischer Sicht bleiben daher nur die Verhandlungen mit der BS|ENERGY offen.
Jedoch ist der Markt noch nicht so aufgestellt, dass man Atomstrom mit regenerativen Energien
substituieren kann. Die Folge wäre nämlich eine Preiserhöhung, die gegenüber den Wettbewerbern Nachteile bringen würde. Das Ziel Grundversorger zu werden, würde in ferne Zukunft rücken.
Die Stadtwerke Pulheim GmbH würde für lange Zeit zu einem Nischenversorger werden.
-2-
Denkbar und zu begrüßen wäre aus Sicht der Verwaltung ein weiteres Produkt, das den Anforderungen von dem Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen entspricht. Es sollten die Verhandlungen mit
BS|ENERGY aufgenommen werden, damit ein solches Produkt entwickelt und für die Stadtwerke
Pulheim GmbH bereitgestellt wird. Bei diesem Produkt soll Atomstrom durch regenerative Energiequellen ausgetauscht werden.
-3-