Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
392/2011
Erstellt am:
21.09.2011
Aktenzeichen:
II 512
Verfasser/in:
Sascha Berger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.10.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Jugendhilfefläche "Arnold-Böcklin-Str." (Nr. 14 05)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger/innen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen,
der Haupt- und Finanzausschuss beschließt.
Vorlage Nr.: 392/2011 . Seite 2 / 2
Die Jugendhilfefläche „Arnold-Böcklin-Straße“ in Pulheim (Bezirk 14) wird, wie im Rahmen der 3. Fortschreibung des
Jugendhilfeplanes Teilplan Spielplätze beschlossen, aufgegeben und in eine allgemeine Grünfläche umgewandelt.
Erläuterungen
Die politischen Gremien der Stadt haben in diesem Jahr die 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Teilplan Spielplätze
ausführlich beraten und verabschiedet. Im Zuge dieser Beratungen wurde auch die Aufgabe der Jugendhilfefläche „ArnoldBöcklin-Straße“ beschlossen. (Vorlage 32/2011)
Insofern verweist die Verwaltung voll inhaltlich auf die Darstellung der Gesamtlage in Bezug auf die Spielplätze in dieser
Vorlage.
Nunmehr fordern Bürgerinnen und Bürger den Erhalt der Jugendhilfefläche und die Ausstattung mit Spielgeräten.
Eine Gegenüberstellung der Datenlage des Spielplatzbezirkes (siehe Anlage) macht deutlich, dass die Zahl der Kinder im Alter
von 0-14 Jahren im Spielplatzbezirk 14 im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 von 175 auf 125 Kinder gesunken ist. Dieser
Rückgang rechtfertig aus Sicht der Verwaltung nicht die Zweckbindung der Fläche als Jugendhilfefläche / Spielplatzfläche und
kann daher nicht als Argument für die Erhaltung der Jugendhilfefläche oder die Ausgestaltung als Spielplatze dienen.