Daten
Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
358/2011
Erstellt am:
06.09.2011
Aktenzeichen:
II/51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.10.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Jugendhilfeausschuss
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
00.000.000.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
00.000.000.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der HFA empfiehlt, der Rat beschließt:
2012
Ca. 60.000 €
2013
Ca. 60.000 €
2014
Ca. 60.000 €
Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 2 / 4
Dem vorgelegten Konzept der Verwaltung zur Ausstattung der städt. Kindertagesstätten mit Wirtschaftskräften in der „Variante
Mini-Job“ wird zugestimmt.
Erläuterungen
In der Sitzung des Rates am 09.11.2010 (Vorlage 371/2010) wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept vorzulegen, mit dem
eine Finanzierung der Wirtschaftskräfte in möglichst allen städt. Kindertagesstätten aus dem Elternbeitrag im Rahmen der
aktuellen Beitragshöhe ermöglicht wird.
Diesem Auftrag kam die Verwaltung nach mit der Vorlage 76/2011, beraten im JHA am 17.03.2011.
Als weitere Beratungsgrundlage ist ein Auszug aus der Vorlage im Folgenden beigefügt.
Bei dieser geprüften Variante wird davon ausgegangen, die Versorgung mit den Mahlzeiten weiterhin über die bestehenden
Verträge mit den Caterern sicher zu stellen. Die erforderliche Dienstleistung wird über die Beschäftigung von eigenen
Wirtschaftskräften abgesichert. Die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) dargestellte tägliche Arbeitszeit für die
Wirtschaftskräfte ist so bemessen, dass die zu erledigenden Aufgaben leistbar sind. Voraussetzung ist allerdings eine
schrittweise Ausstattung der Einrichtungen mit den erforderlichen technischen Geräten, insbesondere Industriespülmaschinen.
In der Gegenüberstellung der beiden Varianten ergibt sich folgendes Bild.
Komplettservice Caterer
Variante minijob
Kosten Mahlzeiten
Personalkosten p.a.
258.830,88
131.974,20
234.511,20
97.923,79
Zwischensumme
390.805,08
332.434,99
Kosten pro Mahlzeit ohne Essengeldbeitrag
Max. Essengeldbeitrag von 2,70 €
Eingesparte Personalkosten bei Nichtbesetzung
der Stellen Gustav-Heinemann-Str. und
Görreshofstr.
4,50
234.511,20
39.000
3,82
234.511,20
39.000
Städt. Zuschuss
117.293,88
58.923,79
Für die Berechung wurden die bestehenden Versorgungsverträge (35/45 Std.) incl. Mittagsverpflegung zu Grunde gelegt.
Jährlich sind somit 86.856 Essen zu berücksichtigen.
Bei einer Umsetzung eines Konzeptes „Variante Minijob“ ist eine Anbringung von kw-Vermerken (und deren sukzessive
Umsetzung) an den vorhandenen und unbefristet besetzten Stellen als weiterer Kosteneffekt zu berücksichtigen. Die schon
vakanten Stellen in der Gustav-Heinemann-Str. und die zum 01.05.2011 frei gewordene Stelle in der Görreshofstr. könnten
umgehend wegfallen. Dadurch würde, wie oben dargestellt, eine Personalkosteneinsparung entstehen.
Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass eine Ausstattung der Einrichtung mit Wirtschaftskräften mit einer vollständigen
Finanzierung aus Elternbeiträgen im Rahmen der aktuellen Beitragshöhe nicht erreichbar ist. Eine Erhöhung des
Essengeldbeitrages über 2,70 € hinaus sieht die Fachverwaltung als nicht durchsetzbar, bzw. vertretbar an.
Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 3 / 4
Der JHA hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen die Maßnahme Nr. 85 der Fa. Rödl&Partner, die eine
vollständige Trennung von den Wirtschaftskräften vorsah, nicht umzusetzen. Ebenso besteht Einvernehmen darüber, dass die
Versorgung der Kinder mit einem hochwertigen Essen und die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit Wirtschaftskräften
auf Grund der veränderten Betreuungsanforderungen als qualitatives Element an Wichtigkeit zugenommen hat.
Die Verwaltung wurde daher beauftragt, zur Sitzung des JHA am 30.06.2011 und anschließender Beratung und
Beschlussfassung im HFA und Rat ein umsetzungsfähiges und finanzierbares Konzept vorzulegen.
Die ebenfalls erteilten Prüfaufträge ergaben folgendes Ergebnis.
Vergleichsdarstellung mit anderen kreisangehörigen Gemeinden:
Stand März 2011
Erftstadt
Ausstattung
mit
Wirtschaftskräften
Höhe des
Essengeldbeitrag
Finanzierung PK
aus
Essensgeldbeitrag
Städt. Zuschuss zu
PK
Ja
3
Köchinnen
9 Küchen
hilfen
2,5 €
Hürth
Elsdorf
Kerpen
Brühl
Wesseling
nein
Ja
minijob
Apetito
komplett
Ja
Minijob
Nein
40 € mtl.
45 € mtl
46 € mtl
2,50 €
1,00 €
40 €
Anteilig
-
Bisher
nicht
Anteilig
Ja, nicht
gedeckte
PK
-
ja
ja
-
Essenszuschuss
-
Aus den Gemeinden Bergheim, Frechen und Bedburg liegen keine Angaben vor.
Monatlicher Essengeldbeitrag der Eltern
In den städt. Kindertageseinrichtungen wird derzeit ein Elternbeitrag zwischen 2,50 und 2,70 € erhoben. Bei 2,70 € und 49
Öffnungswochen der Einrichtung ergibt sich somit eine monatliche Belastung der Eltern von ca. 55 € je Kind die zusätzlich zum
regulären Elternbeitrag zu entrichten sind.
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vom 24.03.2011 wurde für Leistungsempfänger nach dem SGB II der Eigenanteil für
die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit 1 € je Schultag ermittelt. (ersparte häusliche Verbrauchsausgabe für ein
Mittagessen) Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt diese Regelung entsprechend.
Kostenvergleich mit freien Trägern
Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 4 / 4
Von der Verwaltung wurden drei freie Träger um Angaben zu ihren strukturellen Rahmenbedingungen in der Versorgung mit
Kindertageseinrichtungen mit Wirtschaftskräften gebeten. Von zwei Trägern wurden hierzu Angaben gemacht.
Zur Entlastung des pädagogischen Fachpersonales sind in allen Einrichtungen zusätzlich Wirtschaftskräfte vorhanden. Eine
direkte Vergleichbarkeit ist aufgrund erheblicher trägerspezifischer Unterschiede allerdings nicht möglich.