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Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 358/2011 Erstellt am: 06.09.2011 Aktenzeichen: II/51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 06.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Wirtschaftskräfte in den städt. Kindertagesstätten Veranlasser/in / Antragsteller/in Jugendhilfeausschuss Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 00.000.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 00.000.000.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der HFA empfiehlt, der Rat beschließt: 2012 Ca. 60.000 € 2013 Ca. 60.000 € 2014 Ca. 60.000 € Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 2 / 4 Dem vorgelegten Konzept der Verwaltung zur Ausstattung der städt. Kindertagesstätten mit Wirtschaftskräften in der „Variante Mini-Job“ wird zugestimmt. Erläuterungen In der Sitzung des Rates am 09.11.2010 (Vorlage 371/2010) wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept vorzulegen, mit dem eine Finanzierung der Wirtschaftskräfte in möglichst allen städt. Kindertagesstätten aus dem Elternbeitrag im Rahmen der aktuellen Beitragshöhe ermöglicht wird. Diesem Auftrag kam die Verwaltung nach mit der Vorlage 76/2011, beraten im JHA am 17.03.2011. Als weitere Beratungsgrundlage ist ein Auszug aus der Vorlage im Folgenden beigefügt. Bei dieser geprüften Variante wird davon ausgegangen, die Versorgung mit den Mahlzeiten weiterhin über die bestehenden Verträge mit den Caterern sicher zu stellen. Die erforderliche Dienstleistung wird über die Beschäftigung von eigenen Wirtschaftskräften abgesichert. Die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) dargestellte tägliche Arbeitszeit für die Wirtschaftskräfte ist so bemessen, dass die zu erledigenden Aufgaben leistbar sind. Voraussetzung ist allerdings eine schrittweise Ausstattung der Einrichtungen mit den erforderlichen technischen Geräten, insbesondere Industriespülmaschinen. In der Gegenüberstellung der beiden Varianten ergibt sich folgendes Bild. Komplettservice Caterer Variante minijob Kosten Mahlzeiten Personalkosten p.a. 258.830,88 131.974,20 234.511,20 97.923,79 Zwischensumme 390.805,08 332.434,99 Kosten pro Mahlzeit ohne Essengeldbeitrag Max. Essengeldbeitrag von 2,70 € Eingesparte Personalkosten bei Nichtbesetzung der Stellen Gustav-Heinemann-Str. und Görreshofstr. 4,50 234.511,20 39.000 3,82 234.511,20 39.000 Städt. Zuschuss 117.293,88 58.923,79 Für die Berechung wurden die bestehenden Versorgungsverträge (35/45 Std.) incl. Mittagsverpflegung zu Grunde gelegt. Jährlich sind somit 86.856 Essen zu berücksichtigen. Bei einer Umsetzung eines Konzeptes „Variante Minijob“ ist eine Anbringung von kw-Vermerken (und deren sukzessive Umsetzung) an den vorhandenen und unbefristet besetzten Stellen als weiterer Kosteneffekt zu berücksichtigen. Die schon vakanten Stellen in der Gustav-Heinemann-Str. und die zum 01.05.2011 frei gewordene Stelle in der Görreshofstr. könnten umgehend wegfallen. Dadurch würde, wie oben dargestellt, eine Personalkosteneinsparung entstehen. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass eine Ausstattung der Einrichtung mit Wirtschaftskräften mit einer vollständigen Finanzierung aus Elternbeiträgen im Rahmen der aktuellen Beitragshöhe nicht erreichbar ist. Eine Erhöhung des Essengeldbeitrages über 2,70 € hinaus sieht die Fachverwaltung als nicht durchsetzbar, bzw. vertretbar an. Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 3 / 4 Der JHA hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen die Maßnahme Nr. 85 der Fa. Rödl&Partner, die eine vollständige Trennung von den Wirtschaftskräften vorsah, nicht umzusetzen. Ebenso besteht Einvernehmen darüber, dass die Versorgung der Kinder mit einem hochwertigen Essen und die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit Wirtschaftskräften auf Grund der veränderten Betreuungsanforderungen als qualitatives Element an Wichtigkeit zugenommen hat. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, zur Sitzung des JHA am 30.06.2011 und anschließender Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat ein umsetzungsfähiges und finanzierbares Konzept vorzulegen. Die ebenfalls erteilten Prüfaufträge ergaben folgendes Ergebnis. Vergleichsdarstellung mit anderen kreisangehörigen Gemeinden: Stand März 2011 Erftstadt Ausstattung mit Wirtschaftskräften Höhe des Essengeldbeitrag Finanzierung PK aus Essensgeldbeitrag Städt. Zuschuss zu PK Ja 3 Köchinnen 9 Küchen hilfen 2,5 € Hürth Elsdorf Kerpen Brühl Wesseling nein Ja minijob Apetito komplett Ja Minijob Nein 40 € mtl. 45 € mtl 46 € mtl 2,50 € 1,00 € 40 € Anteilig - Bisher nicht Anteilig Ja, nicht gedeckte PK - ja ja - Essenszuschuss - Aus den Gemeinden Bergheim, Frechen und Bedburg liegen keine Angaben vor. Monatlicher Essengeldbeitrag der Eltern In den städt. Kindertageseinrichtungen wird derzeit ein Elternbeitrag zwischen 2,50 und 2,70 € erhoben. Bei 2,70 € und 49 Öffnungswochen der Einrichtung ergibt sich somit eine monatliche Belastung der Eltern von ca. 55 € je Kind die zusätzlich zum regulären Elternbeitrag zu entrichten sind. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vom 24.03.2011 wurde für Leistungsempfänger nach dem SGB II der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit 1 € je Schultag ermittelt. (ersparte häusliche Verbrauchsausgabe für ein Mittagessen) Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt diese Regelung entsprechend. Kostenvergleich mit freien Trägern Vorlage Nr.: 358/2011 . Seite 4 / 4 Von der Verwaltung wurden drei freie Träger um Angaben zu ihren strukturellen Rahmenbedingungen in der Versorgung mit Kindertageseinrichtungen mit Wirtschaftskräften gebeten. Von zwei Trägern wurden hierzu Angaben gemacht. Zur Entlastung des pädagogischen Fachpersonales sind in allen Einrichtungen zusätzlich Wirtschaftskräfte vorhanden. Eine direkte Vergleichbarkeit ist aufgrund erheblicher trägerspezifischer Unterschiede allerdings nicht möglich.