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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 358/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 358/2011)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 358/2011 Ermittlung der Personalkosten für Wirtschaftskräfte in den Kindertagesstätten, Variante „Minijob“ Einrichtung Anzahl Gruppen tägliche Arbeitszeit Wirtschaftskraft Seite 1 von 1 Anlage 1 Personalkosten im Rahmen Minijob Aktuell ohne Wirtschaftskraft Farbklecks Helmholtzstraße Bärenkinder Geyen Fliegenpilz Dansweiler 3 3 2 3 3 3 9.792,38 € 9.792,38 € 9.792,38 € Karl-Zörgiebel-Str. Brauweiler Kleine Strolche Sinthern 2 2 3 3 9.792,38 € 9.792,38 € Räuberhöhle Stommeln Pusteblume Nelkenweg Gustav-Heinemann-Str. Görreshofstraße Gesamt 3 3 4 5 27 3 3 4 5 30 9.792,38 € 9.792,38 € 13.056,44 € 16.320,69 € 97.923,79 € Bemerkungen Anmerkungen: 1. Die angegebenen Beträge sind Jahreskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile. 2. Die Zahlen beruhen auf dem derzeit gültigen tariflichen Mindestentgelt nach dem TVöD. Es beträgt 8,45 €/Stunde (Entgeltgruppe 1, Stufe 2 - Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten). Ab 01.01.2011 steigt das Mindestentgelt auf 8,50 €/Stunde, ab 01.08.2011 auf 8,54 €/Stunde. Zu bedenken sind außerdem die Steigerungen, die sich aus der Beschäftigungsdauer ergeben. In der Endstufe der Entgeltgruppe 1 beträgt das Stundenentgelt derzeit 9,42 €. Der Entgeltgruppe 1 sind beispielsweise folgende Tätigkeiten zugeordnet: Essens- und Getränkeausgabe, spülen , Gemüse putzen und sonstige Tätigkeiten im Haus und Küchenbereich. 3. Bei dem derzeitigen Mindestentgelt von 8,45 € / Stunden müssten selbst in den Einrichtungen mit einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden 2 Kräfte beschäftigt werden, weil eine Kraft auf ein monatliches Bruttoentgelt von 551,11 € käme (3 Stunden x 5 Tage x 4,348 Wochen/Monat x 8,45 € = 551,11 €) und damit die 400-€-Grenze deutlich überschreiten würde. 400 € mtl. wären bei einer Arbeitszeit von 3 Stunden pro Tag nur mit einem der Stundenlohn von höchstens 6,13 € einzuhalten. 4. In den Einrichtungen Görreshofstr., Sinnersdorfer Str. und Anemonenweg sind Wirtschaftskräfte in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt.