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Beschlussvorlage (2. kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015 Teilfachplan offfene Kinder- und Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
111 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Beschlussvorlage (2. kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015
Teilfachplan offfene Kinder- und Jugendarbeit) Beschlussvorlage (2. kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015
Teilfachplan offfene Kinder- und Jugendarbeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II/512 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.10.2011 X 18.10.2011 X 08.11.2011 X Frau Eckes (Verfasser/in) 338/2011 nö. S. TOP 29.08.2011 (Datum) BETREFF: 2. kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015 Teilfachplan offfene Kinder- und Jugendarbeit VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt den zweiten kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015, Teilfachplan offene Jugendarbeit gemäß der beigefügten Anlage. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit dem im Oktober 2004 verabschiedeten Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) ist u.a. auch die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Landes- und kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen geschaffen worden. Demgemäß ist die Stadt Pulheim als öffentlicher Träger der Jugendhilfe dem Land gegenüber verpflichtet, für jeweils eine Wahlperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Ziel dieses Planes ist es u.a., kommunale Fördermittel für die im Kinder- und Jugendhilfegesetz in §11 - §14 beschriebenen Arbeitsgebiete für die Dauer einer Legislaturperiode festzulegen. Dies soll vor allem dazu dienen, den auf diesem Gebiet der Jugendhilfe tätigen freien Trägern Planungssicherheit zu geben, denn Planungssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil für den Wirksamkeitsdialog und somit der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung. -2-