Daten
Kommune
Pulheim
Größe
437 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
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2. kommunaler Kinder- und
Jugendförderplan
2011-2015
Teilfachplan offene Kinder- und
Jugendarbeit
Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015
-2-
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Abschnitt A:
Allgemeine Grundsätze der Kinder- und Jugendförderung
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Gesetzlich definierte Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit nach
dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG)
3. Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (§10 KJFöG)
Abschnitt B:
Die Kinder- und Jugendförderung in der Stadt Pulheim
1. Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes
2. Handlungsfelder der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Pulheim
3. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Pulheim
4. Finanzierung
5. Wirksamkeitsdialog
Schlussbemerkung
Anlagen als Bestandteil dieses Planes
Einleitung
-3-
Mit dem im Oktober 2004 verabschiedeten Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. Gesetz zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) ist u.a. auch die gesetzliche Grundlage für die Erstellung
von Landes- und kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen geschaffen worden. Demgemäß ist die Stadt
Pulheim als öffentlicher Träger der Jugendhilfe dem Land gegenüber verpflichtet, für jeweils eine
Wahlperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Ziel dieses Planes ist es u.a., kommunale
Fördermittel für die im Kinder- und Jugendhilfegesetz in §11 - §14 beschriebenen Arbeitsgebiete für die
Dauer einer Legislaturperiode festzulegen. Dies soll vor allem dazu dienen, den auf diesem Gebiet der
Jugendhilfe tätigen freien Trägern Planungssicherheit zu geben, denn Planungssicherheit ist ein wesentlicher
Bestandteil für den Wirksamkeitsdialog und somit der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung.
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan wurde für den Teilfachbereich offene Kinder- und Jugendarbeit
unter Mitwirkung der Fachkräfte der offenen Jugendarbeit in Pulheim erstellt. Ein Fachplan zum Thema
Jugendverbandsarbeit soll zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden.
Abschnitt A beschreibt die dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz zu Grunde gelegten Ziele, Aufgaben und
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit.
In Abschnitt B findet der Leser darüber hinaus die Grundsätze und Handlungsfelder der Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Pulheim. In Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen wurden vier spezielle
Handlungsfelder ausgewählt, auf die – neben den allgemein gültigen Regelungsbereichen und Grundsätzen –
in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk gelegt werden soll.
A B S C H N I T T
A :
A L L G E M E I N E G R U N D S Ä T Z E
J U G E N D F Ö R D E R U N G
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K I N D E R -
U N D
1. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die offene Kinder- und Jugendarbeit sind insbesondere das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), festgeschrieben im Achten Buch des Sozialhilfegesetzes (SGB VIII) und das
Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) als 3. Ausführungsgesetz des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (3. AG-SGB VIII-KJFöG NRW, Gesetzestext im Anhang nachlesbar).
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das KJHG beschreibt in §11 die Arbeitsbereiche für die offene Kinder- und Jugendarbeit:
(3)
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller,
naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
-4-
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Das 3. AG-SGB VIII-KJFöG präzisiert die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII wie folgt:
in den allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 7) werden der Regelungsbereich des Gesetzes (§1), Grundsätze der
Jugendarbeit (§2), die Zielgruppen und die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (§3) für die Gestaltung
der Jugendförderung in NRW konkretisiert.
In den §§ 4 bis 7 legt das Gesetz vier Querschnittsaufgaben fest, die für das Land, die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sowie alle Leistungsanbieter die Eckpunkte zukünftiger Konzeptentwicklung
darstellen.
In § 10 Abs. 1 sind beispielhaft, aber nicht abschließend, Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
aufgelistet, die sich sowohl auf Querschnittsaufgaben (z.B. politische, soziale, kulturelle und interkulturelle
Bildung), als auch auf Einzelfelder (z.B. medienbezogene Jugendarbeit) beziehen.
Nach § 12 findet offene Kinder- und Jugendarbeit insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten,
Initiativgruppen, als mobiles Angebot sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt.
Sie richtet sich prinzipiell an alle Kinder und Jugendliche. Sie hat zugleich einen wesentlichen Anteil an der
Integration von bildungs- und sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen und hält hierfür spezifische
Angebote der Förderung und Prävention bereit.
Im Folgenden soll auf die gesetzlich definierten Querschnittsaufgaben (Abschnitt 3) sowie die
Arbeitsschwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (Abschnitt 4) näher eingegangen werden.
2.
Gesetzlich definierte Querschnittsaufaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit nach dem Kinderund Jugendförderungsgesetz
Förderung von Mädchen und Jungen/geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit/GenderMainstreaming (§ 4 KJFöG)
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen
Lebenssituationen und Interessen von Mädchen und Jungen von vornherein und regelmäßig zu
berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Gender Mainstreaming ist damit zunächst
ein Instrument, das auf den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und die Gleichstellung von
Mädchen und Jungen zielt.
Ziele sind hierbei:
Überwindung der Geschlechtsstereotypen
Förderung der eigenen, auch geschlechtsbezogenen, Identität
Förderung einer selbstbestimmten und partnerschaftlichen Lebensführung
Interkulturelle Bildung (§ 5 KJFöG)
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Eine stetig wachsende multikulturelle Gesellschaft erfordert interkulturelle Jugendbildung, die das Verständnis
und die Akzeptanz der Jugendlichen aus verschiedenen Kulturen und Milieus untereinander fördert, ohne dass
das Verständnis für die kulturelle Unterschiedlichkeit verloren geht.
Folgende Ziele stehen im Vordergrund:
Entwicklung von Toleranz und Neugier auf Neues und Fremdes.
Abbau von Vorurteilen und Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den Kulturen
Entdecken von Chancen in der kulturellen Vielfalt
Lernen im gemeinsamen Handeln und Erleben
aktive Teilnahme am Entscheidungs- und Gestaltungsprozess der eigenen Zukunft
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Partizipation, Beteiligung von Kinder und Jugendlichen (§ 6 KJFöG)
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten ist von zentraler
Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung und die Ausbildung sozialer Fähigkeiten. Durch „gelebte“
Partizipation werden sie darin bestärkt, sich mit demokratischen Grundwerten auseinander zu setzen und
soziale Verantwortung zu übernehmen.
Ziele hierbei sind:
die Bereitschaft junger Menschen zu demokratischen und sozialem Engagement zu wecken
die Möglichkeiten junger Menschen zur Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe auszubauen
sie zu befähigen, ihre Interessen zu erkennen und gemeinsam mit anderen in selbst organisierten
Zusammenhängen zu vertreten
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7 KJFöG)
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen soll ein kontinuierliches und verlässliches Zusammenwirken
zwischen Jugendeinrichtungen und den örtlichen Schulen (i.d.R. Sekundarstufe I) stattfinden.
Um solche Kooperationen erfolgreich zu gestalten sind folgende Vorraussetzungen zwingend notwendig:
Kooperation
setzt einen Bedarf voraus und braucht ein gemeinsames Konzept
braucht gemeinsame Erfahrungsräume
ist ein Lern- und Entwicklungsprozess sowohl für den Bereich Jugendhilfe als auch für den Bereich Schule
braucht Verlässlichkeit und Transparenz
braucht gegenseitige Wertschätzung und Anerkennung
braucht Kontinuität und Regelmäßigkeit
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braucht geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
Unter diesen strukturellen Voraussetzungen kann die offene Kinder- und Jugendarbeit als gleichberechtigter
Partner ihre Kernkompetenzen in Kooperationen einbringen.
Innerhalb der möglichen Angebote und Mitgestaltungsfelder soll die OKJA das bieten, was als
Kompetenzanforderung an Lehr- und Lernprozesse in einer veränderten Lebenslage Jugend gestellt wird:
Freiwilligkeit und Selbstbestimmung in Lernprozessen
Vielfalt und Flexibilität von Bildungsangeboten
alltags und lebensweltorientiertes Lernen
soziales Lernen
3. Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (§ 10 Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJFöG)
Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören insbesondere
1. die politische und soziale Bildung.
Die Kinder- und Jugendarbeit hat einen eigenständigen Bildungsauftrag, der im § 11 SGB VIII ausdrücklich
formuliert wird und der auch in § 10 Abs. 1.1 des KJFöG Eingang gefunden hat. Demnach soll die
Jugendarbeit das Interesse an politischer Bildung frühzeitig fördern und die Jugendlichen zur kritischen
Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte befähigen. Außerdem soll sie zur aktiven Mitgestaltung
anregen sowie zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
Ziel und Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit ist es, durch geeignete pädagogische Angebote zur
persönlichen Entwicklung, zur gesellschaftlichen Orientierung und zum gesellschaftlichen Miteinander
beizutragen. Dabei spielt die Reflexion von Einstellungen, Meinungen und Werten ebenso eine Rolle, wie das
Wecken von Interessen an politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen.
Im Vergleich zu Schule geschieht die politische und soziale Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit unter
Bedingungen, die das Interesse der jungen Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Bildungsangebote
erfolgen in der Regel in der Freizeit und beruhen auf Freiwilligkeit. An ihrer Vorbereitung und Durchführung
sind die Kinder und Jugendlichen intensiv beteiligt. Denn nur jene Themen kommen bei den jungen Menschen
an, die auch ihre Interessen, Bedürfnisse und Lebenswirklichkeiten berücksichtigen und diese in die Angebote
integrieren.
2. die schulbezogene Jugendarbeit.
Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und
Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen.
3. die kulturelle Jugendarbeit.
Kunst und Kultur sind gesamtgesellschaftlicher und individueller Ausdruck der Wahrnehmung, Erkenntnis und
Empfindung. Sie sind Auseinandersetzung mit Lebensbedingungen und Formen der Lebensorganisation.
Kulturelle Kompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für eine individuelle Lebensgestaltung und eine aktive
Teilnahme an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen.
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Die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit beginnt beim Erlernen von Kulturtechniken, bietet Kindern und
Jugendlichen die Möglichkeit, sich auszudrücken und hilft ihnen dabei, ihre eigene Begabung zu erkennen und
zu fördern. Dabei beschäftigt sie sich in erster Linie mit den Lebenswelten der Zielgruppe, mit ihren Neigungen
und Wünschen.
4. die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit.
Die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit soll gemäß ihrer gesundheitlichen, erzieherischen und
sozialen Funktion mit Sport, Spiel und Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von Heranwachsenden
beitragen.
Sport ist für viele Kinder und Jugendliche mittlerweile ein wichtiges Erfahrungsfeld, in dem sie Erfolg,
Selbstbestätigung, Anerkennung und ein positives Gruppenerlebnis erfahren können. Die Jugendkulturen und
-szenen in der Kinder- und Jugendarbeit haben fast immer etwas mit Bewegung, Spiel und Sport zu tun. So
vereinen sich z.B. in der Hip-Hop-Kultur verschiedenste Bewegungsformen, die unter anderem aus der
Streetball- , Inline-, Skateboard- und Breakdance-Szene stammen.
5. die Kinder- und Jugenderholung.
Zur offenen Kinder- und Jugendarbeit gehören auch die Ferienangebote. Durch sie können junge Menschen
Freizeit über einen längeren Zeitraum gemeinsam verbringen. Gleichzeitig kann die Jugendarbeit ihre
pädagogischen Ziele direkt und intensiv vermitteln. Die Maßnahmen sollen die seelische, geistige und
körperliche Entwicklung der Kinder- und Jugendlichen fördern, soziale Beziehungen erfahrbar machen und
soziale Benachteiligung ausgleichen. Selbstverständlich geht es auch um die Erholung von Stress und Alltag.
6. die medienbezogene Jugendarbeit.
Im Zuge der fortschreitenden Technisierung unserer Gesellschaft und Arbeitswelt ist die Erlangung von
Medienkompetenz für junge Menschen von hoher Wichtigkeit. Hinter dem Begriff Medienkompetenz verbirgt
sich mehr als nur einen Computer bedienen zu können. Medienkompetenz ist Teil der kommunikativen
Kompetenz, eine Kulturtechnik, mit deren Hilfe die Menschen das soziale und gesellschaftliche Miteinander
lernen und erfahren.
In der Jugendarbeit gibt es mehrere medienpädagogische Arbeitsfelder. Junge Menschen sollen befähigt
werden, mit Medien umzugehen. Dabei sollen sie sich kritisch mit ihnen auseinander setzen und lernen, die
Technik positiv für sich zu nutzen. Ein Schwerpunkt der medienbezogenen Jugendarbeit liegt auch auf dem
Thema Kinder- und Jugendschutz.
7. die interkulturelle Jugendarbeit.
Menschen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiges Klientel in allen Feldern der sozialen Arbeit, auch in
der Jugendarbeit. Die interkulturelle Jugendarbeit beinhaltet, die Selbstvergewisserung über die eigenen
kulturelle Identität zu fördern sowie Austausch und Vermittlung zwischen den Kulturen anzustreben.
Interkulturelle Arbeit sorgt dafür, Eigen- und Fremdwahrnehmung zu reflektieren, das Fremde als gleichwertig
zu erleben und ihm mit Akzeptanz und Interesse zu begegnen. Weitere Ziele sind, sich Vorurteilen bewusst zu
werden und kulturelle Konflikte konstruktiv zu lösen.
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8. die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit.
Die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit impliziert, sowohl Jungen wie auch Mädchen in
den Blick zu nehmen, und geht der Frage von Benachteiligungen und Privilegien nach. Ziel ist es,
Maßnahmen auf Geschlechtergerechtigkeit hin auszurichten. Daher muss Mädchen- und Jungenarbeit aus
Sicht der Jugendhilfe mehr und mehr als Einheit betrachtet werden, beide Ansätze müssen im Sinne der
Gesamtentwicklung geschlechtergerechter Konzepte stärker miteinander kooperieren. Dabei muss allerdings
die asymmetrische Entwicklung der Mädchen- und Jungenarbeit berücksichtigt werden (die Mädchenarbeit
blickt auf eine nahezu 30-jährige Entwicklungsgeschichte zurück mit entsprechenden Angebots- und
Vernetzungsstrukturen).
9. die internationale Jugendarbeit.
Das Ziel internationaler Begegnungen und Austauschprogramme ist die Erziehung zu interkulturellem Lernen
und zur internationalen Verständigung. Jugendliche lernen hier Toleranz, interkulturelle und sprachliche
Kompetenz, übernehmen soziale Verantwortung und tragen in besonderer Weise zu Versöhnung und
Verständigung bei. Dies sind Fähigkeiten, die sowohl für die Ausgestaltung einer multikulturellen Gesellschaft
entscheidend sind, als auch persönliche Schlüsselkompetenzen darstellen.
A B S C H N I T T
B :
D I E K I N D E R - U N D
P U L H E I M
J U G E N D F Ö R D E R U N G
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S T A D T
1. Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Pulheim dient der Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit durch bedarfsgerechte und interessensorientierte Angebote. In partnerschaftlicher
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Pulheim und freien Trägern soll Kinder- und Jugendarbeit als
eigenständige Bildungsressource gestärkt werden. Sie soll zur Förderung von Chancengleichheit beitragen
und eine Alternative bzw. Ergänzung zu kommerziellen Angeboten darstellen.
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Pulheim übernimmt eine zentrale Funktion bei der Steuerung und
Qualitätsentwicklung sowie der Darstellung der Angebote im dem Aufgabenbereich offene Kinder- und
Jugendarbeit und stellt so einen verlässlichen Rahmen dar, innerhalb dessen dieser Aufgabenbereich von den
im Stadtgebiet tätigen freien Trägern und der Stadt Pulheim wahrgenommen wird.
Die Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit liegt in den Händen des örtlichen öffentlichen
Trägers der Jugendhilfe und umfasst insbesondere die Ziele, die Bedarfsdeckung sowie die Grundzüge der
Finanzierungsverfahren. Dabei soll ein angemessenes Verhältnis von kommunalen Mitteln zu den
Landesmitteln unter Berücksichtigung flexibler Einsatzmöglichkeiten gewahrt bleiben.
2. Handlungsfelder der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Pulheim
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Die offene Jugendarbeit der Stadt Pulheim verfolgt das Ziel, mit ihren Angeboten auf die individuellen
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, aber auch auf gesellschaftliche Bedarfslagen angemessen zu
reagieren. Immer häufiger steht sie dabei vor der Aufgabe, mit Defiziten in der Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen umzugehen und gezielte Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Die offene Jugendarbeit wird von zwei freien Trägern, dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. und
dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rhein-Erft e.V., in der Stadt Pulheim vertreten.
Die offene Jugendarbeit Pulheim des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. besteht aus folgenden
miteinander vernetzten Einrichtungen:
Jugendzentrum Pogo in Pulheim
Jugendtreff in Sinnersdorf,
Jugendtreff in Stommeln
Jugendtreff „Exil“ in Geyen/Sinthern,
mobile Jugendarbeit Pulheim
Die offene Jugendarbeit des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Rhein-Erft e.V. besteht aus folgender
Einrichtung:
Kinder- und Jugendhaus Zahnrad in Brauweiler
Die Basis der offenen Jugendarbeit des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis ist das offene Angebot für
Kinder und Jugendliche in den Jugendeinrichtungen. Dieses beinhaltet ein niederschwelliges Angebot.
Wichtige Aspekte in der offenen Jugendarbeit sind Freiwilligkeit und Selbstgestaltung der Freizeit. Die
Angebote im offenen Bereich sind z.B. Billard, Tischtennis, Fußball, Computer, Kochen, Kicker, Tanzen,
Gesellschaftsspiele, sowie Unterstützung bei Bewerbungsschreiben, Beratungsgespräche und
Hausaufgabenbetreuung.
Die Basis der Angebote des Deutschen Roten Kreuz stellen fest terminierte Angebote für einzelne Tage
(Workshops) bzw. einen mehrmonatigen Zyklus (Kurse) dar. Diese Angebote werden in einem halbjährlich
erscheinenden Programmheft beworben. Daneben gibt es offene, niederschwellige Angebote wie Billard,
Tischtennis, Kicker, Streetball und Beach-Volleyball und das Café im Zahnrad.
Um dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) genüge zu tun, wurden flächendeckende
Vereinbarungen zwischen den freien und den öffentlichen Trägern getroffen. Die Fachkräfte der offenen
Kinder- und Jugendarbeit wurden entsprechend fortgebildet.
Im Laufe der Jahre kam es zu einer Veränderung der Jugendarbeit, welche in Verbindung mit der Einführung
des offenen Ganztagangebotes an den Schulen steht. Die Kinder und Jugendlichen verbringen im Vergleich
zu früher mehr Zeit in der Schule. Dadurch kam es automatisch zu einer Überarbeitung der Konzeption der
offenen Jugendarbeit, nämlich Anpassung und Kooperation zwischen Schulen und offener Jugendarbeit in der
Stadt.
Neben der Arbeit vor Ort in den Jugendeinrichtungen, welche hauptsächlich aus dem offenen Angebot
besteht, haben sich vier weitere Aufgabenbereiche herauskristallisiert, die momentan und auch zukünftig eine
bedeutende Rolle einnehmen und einnehmen werden.
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Sozialraumorientierung
Kooperation Schule und Jugendhilfe
Präventionsarbeit
Ferienangebote
Das Konzept der Sozialraumorientierung (nähere Ausführungen s.u.) wird dabei als die Basis der übrigen
Schwerpunkte gesehen.
SOZIALRAUMORIENTIERUNG
„Das Konzept des sozialen Raumes betont, dass das Phänomen, das wir Raum nennen, Ergebnis sozialer
Prozesse und damit konstruiert ist.“ (FRÜCHTEL/BUDDE, 2007, S. 907) Basierend auf diesem Konzept, aber
auch vor dem Hintergrund einer stärkeren Ressourcenoptimierung und betriebswirtschaftlichen Ausrichtung
der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der Neuen Steuerungsmodelle, verweist das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) an verschiedenen Stellen auf die Notwendigkeit einer Sozialraumanalyse. Aber
auch in der pädagogisch-methodischen Diskussion der Kinder- und Jugendarbeit stellt diese Analyseform den
aktuellen Ansatzpunkt dar. „Der sozialräumliche Ansatz geht davon aus, dass sich aus dem Zusammenhang
zwischen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und den konkreten ‚Räumen‘, in denen sie leben,
Begründungen und Orientierungen der Jugendarbeit ergeben.“ (DEINET, 2001, S. 9)
Zur konzeptionellen Umsetzung der im Vorhergehenden formulierten Kernpunkte in die konkrete Kinder- und
Jugendarbeit in Pulheim und zu deren fachlicher Fundamentierung und Einbindung vor Ort bedarf es somit als
konstitutiver Voraussetzung einer Analyse des jeweiligen sozialräumlichen Umfeldes der einzelnen Pulheimer
Ortsteile. Einen speziellen Fokus erhält diese Analyse durch den Umstand, dass hierbei vorrangig die
Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen erfasst werden soll. „Während Erwachsene öffentliche Räume eher
funktional benutzen, stellt die tätige Auseinandersetzung mit der materiellen und immateriellen Umwelt von …
Kinder- und Jugendkulturen einen komplexen Prozess dar, der mit dem Begriff der Aneignung charakterisiert
wird.“ (DEINET/KRISCH, 2005, S. 145) Dieser spezielle Fokus hat zu berücksichtigen, dass die
Aneignungsprozesse auf verschiedenen Dimensionen zu analysieren sind: der strukturbezogenen und der
subjektbezogenen, wobei die Clique als typische Sozialform der Aneignung zu betrachten ist.
Neben dieser, in aller Regel vom Kind bzw. Jugendlichen ausgehenden Betrachtung des Sozialraums, die
eine konkrete Auswirkung auf die Angebote der jeweiligen Jugendeinrichtung bzw. der mobilen Jugendarbeit
hat, gibt es eine Form des Sozialraumbezugs, die sich über die Einbindung der Jugendeinrichtung in die
Strukturen und die Kooperation mit anderen Partnern „vor Ort“ definiert.
Beispiele für diese Kooperation vor Ort sind
-
die Skate-Angebote der mobilen Jugendarbeit mit den Schulen
-
die Arbeit der mobilen Jugendarbeit,
-
die Ferienangebote (nähere Ausführungen siehe Unterpunkt „Ferienangebote“)
-
die Organisation und Durchführung der Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule (siehe
Unterpunkt „Kooperation Jugendhilfe und Schule),
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-
die Zusammenarbeit mit der Rockinitiative Pulheim (Zusammenschluss von Pulheimer Musikern)
-
das Patenprojekt – Jugend aktiv in Arbeit (Patenschaft zwischen einem Erwachsenen und einem
Ausbildungsplatzsuchenden)
-
das Netzwerk „Buntes Pulheim“ (Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rassismus und
Gewalt)
Exemplarisch am Skate Event der mobilen Jugendarbeit Pulheim soll die Sozialraumorientierung dargestellt
werden. Während der Sommermonate findet an sechs Terminen eine Woche lang das Skate Event statt: die
mobile Jugendarbeit stellt Skaterampen auf Schulhöfen in den verschiedenen Stadtteilen auf und begleitet
diese täglich von 16 bis 20 Uhr; vormittags stehen die Rampen den Lehrern der teilnehmenden Schulen zu
Verfügung. Das Angebot ist dahingehend ausgebaut worden, als dass es nicht nur an den weiterführenden
Schulen, sondern auch an Grundschulen stattfindet. Die Projektreihe „Skate Event“ setzt eine gute
Kooperation mit den beteiligten Schulen voraus. Den sozialräumlichen Bezug stellt die mobile Jugendarbeit
mit diesem Projekt an verschiedenen Punkten her. Zum einen geht sie lebensweltorientiert auf die Bedürfnisse
der Kinder und Jugendlichen ein, indem sie ihnen durch die wechselnden Standorte die Möglichkeit bietet,
eine für diese Zielgruppe attraktive Sportart wohnortnah auszuüben. Zum anderen stellen insbesondere die
Schulhöfe als Standorte einen wichtigen Punkt in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen dar, an dem
die mobile Jugendarbeit ihre Zielgruppe direkt ansprechen kann.
KOOPERATION SCHULE UND JUGENDHILFE
In den vergangenen Jahren hat die offene Jugendarbeit Pulheim im zunehmenden Maße Angebote und
Projekte außerhalb ihrer Einrichtungen durchgeführt. Diese fanden zum größten Teil in Zusammenarbeit mit
Schulen statt.
Pädagogische Übermittagbetreuung an den Schulen in Pulheim
Im Mai 2009 übernahm der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. die Trägerschaft für die
pädagogische Übermittagbetreuung an der Gemeinschaftshauptschule in Pulheim. Das Angebot findet an
zwei Tagen in der Woche statt. Die Übermittagsbetreuung orientiert sich stark an den Bedürfnissen der
Schule, den Schülern, den Schülerinnen und den Eltern.
Die pädagogische Übermittagbetreuung wird derzeit montags und dienstags angeboten. Sie beginnt um 13.25
Uhr mit der Mittagspause und endet zu Beginn des Unterrichts um 14.30 Uhr. Die Schüler können in dieser
Zeit unterschiedliche Angebote wahrnehmen. Während des Angebotes können folgende Räumlichkeiten
genutzt werden: Turnhalle, Aula und der Aufenthaltsraum, in welchem ein Essensangebot stattfindet.
In der Turnhalle werden sportliche Aktivitäten, wie Tischtennis, Basketball und Fußball angeboten, welche von
zwei Mitarbeitern des Caritasverbandes betreut werden. Die Aktivitäten in der Turnhalle werden in der Regel
von etwa 40 Schülerinnen und Schülern genutzt. In der Aula der Schule befindet sich der „Offene Bereich“.
Hier stehen den Schülern und Schülerinnen ein Tischkicker, Gesellschaftsspiele, Dart, eine Musikanlage und
eine Sitzecke zur Verfügung. In der Aula sind in der Regel zwei Mitarbeiter, die die Schüler und Schülerinnen
betreuen. Sie geben, neben den Freizeitaktivitäten, auch Unterstützung bei den Hausaufgaben und bieten
nach Bedarf kreative Angebote wie Basteln und Malen an. Für die Hausaufgabenbetreuung und die Kreativangebote stehen den Jugendlichen Tischgruppen zur Verfügung.
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Zukunftsperspektive
Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Hauptschule befindet sich im Aufbau. Im neuen
Schuljahr soll es zu regelmäßig stattfinden Reflexionsgesprächen zwischen den Kooperationspartnern Schule
und offener Jugendarbeit kommen. Diese Austauschtreffen sind notwendig und sinnvoll, da die pädagogische
Übermittagbetreuung eine neue Entwicklung im schulischen Bereich darstellt und sich die verschiedenen
Institutionen und Kooperationspartner in diesem gemeinsamen Arbeitsfeld erst kennen lernen müssen. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit in Pulheim sehen es als sehr wichtig an, dass es zu
einer guten Vernetzung, Zusammenarbeit und Ressourcenaustausch zwischen den Institutionen Schule und
Jugendarbeit kommt und diese in der Zukunft ausgebaut wird.
Durch die Präsenz der Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit Pulheim in der Schule und die Bekanntmachung
von Aktionen und Programmangeboten durch Flyer, Plakate und das aktive Bewerben in den Klassen, sollen
zudem der Bekanntheitsgrad der Angebote der offenen Jugendarbeit Pulheim und die persönliche Bindung
zwischen Mitarbeitern und Schülern verbessert werden.
Angebote in den offenen Ganztagsschulen in Pulheim, Stommeln, Sinnersdorf und Geyen/Sinthern
Des Weiteren werden vier neue Angebote in der Ganztagsbetreuung an der Realschule in Pulheim, in der
Grundschule in Sinnersdorf, in der Christinagrundschule in Stommeln und in der Grundschule in
Geyen/Sinthern stattfinden. Seit dem Schuljahr 2010/2011 bietet die Realschule Pulheim im Rahmen der
offenen Ganztagsbetreuung Pflicht- AGs für die Schüler und Schülerinnen der 5. Klasse an. Mitarbeiter der
offenen Jugendarbeit gestalten eine dieser Pflicht-AGs. Maximal 15 Schüler und Schülerinnen beschäftigen
sich hier mit dem Thema „soziale Gemeinschaft“ anhand verschiedener „Unterrichtsmethoden“.
In Sinnersdorf, Stommeln und Geyen/Sintern gibt es ebenfalls einer Zusammenarbeit mit den Grundschulen
vor Ort. Der Kooperationspartner ist hier der Träger der offenen Ganztagsschulen, Ganztag in Pulheim (GiP
e.V.). Mitarbeiter der Jugendeinrichtungen bieten unterschiedliche Angebote mit thematischem Schwerpunkt
in den Räumlichkeiten der Jugendeinrichtungen an. Diese Kooperation kann zur Anbindung der Schülerinnen
und Schüler an die Einrichtung dienen.
Es besteht bereits ein Arbeitskreis zum Thema offener Ganztag im Bereich der Sekundarstufe I in Pulheim.
Die offene Jugendarbeit wird in diesem Kreis weiterhin mitwirken und darüber hinaus für die Zukunft Räumlichkeiten in den Jugendeinrichtungen für die offene Ganztagsschule zur Verfügung stellen.
Angebot einer Schülerberatung an der Marion-Dönhoff- Realschule in Pulheim
Seit 2007 findet eine Schülerberatung (Montag und Mittwoch von 11:45-13:25 Uhr) an der Realschule in
Pulheim statt. Durchgeführt wird diese von der Mitarbeiterin der mobilen Jugendarbeit. Familiäre und
schulische Probleme werden hier in einem anonymen Rahmen besprochen. Ziel der Schülerberatung ist es,
die Kinder und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt zu unterstützen, sie zu stärken und ihnen bei ihren
Problemen helfen. Themen wie Leistungsdruck, Mobbing, Probleme im Elternhaus, wie z.B. Scheidung oder
Trennung der Eltern sowie Probleme im Freundeskreis werden häufig thematisiert.
Ein wichtiger Aspekt der Beratung ist die Beziehungsarbeit. Während der Beratung werden unter anderem die
Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen erarbeitet. In der Vergangenheit konnten schon vermehrt
Angebote der offenen Jugendarbeit den Kindern und Jugendlichen vorgeschlagen werden, welche dann auch
genutzt wurden. Während dieser Zeit entwickelte sich eine enge Kooperation zwischen der offenen
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Jugendarbeit und der Realschule in Pulheim, Kontakte zu Lehrern und Vertrauenslehrern konnten ausgebaut
werden.
Zukunftsperspektive
Die Schülerberatung soll auch in der Zukunft ein festes Angebot der mobilen Jugendarbeit bleiben. Durch
Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem das Vorstellen in den Klassen, verteilen von Plakaten und Flyern,
regelmäßigen Durchsagen in der Schule und Vorstellung der Angebote der offenen Jugendarbeit soll die
Vernetzung gestärkt werden. Eine weitere wichtige Überlegung für die Zukunft ist das Thema Übergang
Schule und Beruf. In der Beratung kristallisiert sich heraus, dass viele Jugendliche keine berufliche
Perspektiven haben. Hier gilt es die Jugendlichen zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten anzubieten.
Kochangebote in Schulen in Pulheim und Brauweiler
Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit luden zu regelmäßig stattfindenden Kochangeboten an der Förderschule
in Brauweiler und an der Realschule in Pulheim ein. Angesprochen waren Schülerinnen und Schüler der
Mittelstufe. Das Ziel war, die Heranwachsenden zu einem Auseinandersetzen mit dem eigenen Essverhalten
anzuregen und größeres Interesse an einer gesunder Ernährung zu wecken. Der Spaß am gemeinsamen
Kochen kam dabei nicht zu kurz.
In der Realschule Pulheim nehmen an einer Koch-AG zwischen 8-20 Schülerinnen und Schüler im Rahmen
einer Pflicht-AG teil. Das Angebot beinhaltete einen gemeinsamen Einkauf, das gemeinsame Kochen und
Essen.
Zukunftsperspektive
Das Angebot einer Koch-AG soll zukünftig weiterhin durchgeführt werden, jedoch in den Räumlichkeiten des
Jugendzentrums, was auch eine Anbindung an das Jugendzentrum bedeutet.
Offene Sportnacht in Pulheim
Die seit Januar 2009 in der Turnhalle des Pulheimer Gymnasiums stattfindende Sportnacht wird in
Zusammenarbeit mit Lehrern aus dem Gymnasium und der Realschule durchgeführt. An jedem zweiten
Freitag des Monats findet die Veranstaltung von 21:00 Uhr bis 00:00 Uhr statt. Die Zielgruppe dieses
Angebotes sind 14-20jährige Jugendliche. Die Heranwachsenden haben die Möglichkeit, bei aktueller Musik
Fußball, Basketball, Volleyball und Badminton zu spielen. Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, den
Jugendlichen ein abwechslungsreiches, interessantes und sinnvolles Angebot während der Abendstunden zu
bieten.
Zukunftsperspektive
Für die Zukunft ist angedacht, dass Sportvereine zur Sportnacht gezielt eingeladen werden, um ihren
Vereinssport vorzustellen. In den Sommermonaten ist die Veranstaltung „open air“ geplant (auf dem Gelände
des Jugendzentrums Pogo).
Pädagogische Übermittagsbetreuung im Kinder- und Jugendhaus Zahnrad
In Zusammenarbeit mit der Arthur-Koepchen-Realschule gibt es durch das Kinder- und Jugendhaus Zahnrad
auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages in Brauweiler aktuell drei parallele Organisationsformen:
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1. ein dreitägiges Angebot, bei dem die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse der Realschule ihre
einstündige Mittagspause im Zahnrad verbringen. Konkret heißt dies, dass die Schülerinnen und Schüler kurz
nach 13 Uhr an der Schule abgeholt werden, dass es nach einem gemeinsamen Mittagessen im Café im
Zahnrad verschiedene Bewegungsangebote im und am Zahnrad gibt und dass die Schülerinnen und Schüler
zum Unterrichtsbeginn ab 14 Uhr zurück zur Schule gebracht werden.
2. ein dreitägiges Angebot, bei dem Schülerinnen und Schüler der Realschule, die nicht in der Mittagspause
ins Zahnrad gehen, in einem eigens hierfür eingerichteten und durch das Zahnrad betreuten Raum ihre Pause
verbringen können.
3. ein fünftägiges Angebot, bei dem Schülerinnen und Schüler der Realschule montags bis freitags von 13 –
16.30 Uhr im Zahnrad betreut werden. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ist von 14 – 15 Uhr
Hausaufgabenzeit, woran sich spezielle Angebote für die Schulkinder anschließen. Dieses Angebot wird
aufgrund der auslaufenden Finanzierung durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes zum Ende des
Schuljahres 2012/2013 eingestellt.
Generell gilt für alle drei Angebote, dass bei Eltern-Lehrer-Gesprächen im Rahmen von Einzelfallhilfen die
Mitarbeiter des Zahnrads als Fachkräfte mit hinzugezogen werden.
Schließlich werden immer wieder Ressourcen geteilt, so finden z.B. Schulprojekte der Donatus- und der
Förderschule im Saal des Zahnrads statt, wird der Beach-Volleyballplatz für den Sportunterricht des
Schulzentrums genutzt, finden Kochangebote des Zahnrads in der Schulküche statt.
Zukunftsperspektive
Für die Zukunft ist geplant, dass angesichts der auslaufenden Finanzierung das fünftägige Angebot stark
zurückgefahren wird. Verstärkt werden soll die Zusammenarbeit mit der Arthur-Koepchen-Realschule
Brauweiler, hier vor allem in Form der Übernahme eines festen Angebotes im Bereich des
Nachmittagsunterrichts. Dieses Angebot soll im und am Zahnrad stattfinden.
PRÄVENTIONSARBEIT
Präventionsangebote an allen weiterführenden Schulen
1. Suchtpräventionsprojekt „Alkohol und Karneval“
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Bereich Jugendschutz, und der offenen Jugendarbeit wurde im Jahre
2008 ein Präventionskonzept zum Thema „Alkoholmissbrauch an Karneval“ entwickelt. Es wurde im Jahr 2009
erstmals in der Jahrgangsstufe 7 der Realschule Pulheim anlässlich einer Suchtpräventionswoche vorgestellt.
Vor Beginn der Karnevalszeit 2010 wurde das Konzept in den Jahrgangsstufen 7 aller weiterführenden
Schulen im Stadtgebiet (Realschule Brauweiler und Pulheim, Gymnasium Brauweiler und Pulheim,
Förderschule Brauweiler, Hauptschule Pulheim) mit großem Erfolg durchgeführt.
Das Konzept erfordert die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler. Anhand theoretischer und praktischer
Übungen (Gruppenarbeit, Rollenspiel, Rauschbrillenparcours, Vermittlung von Informationen) sollen die
Schülerinnen und Schüler sensibilisiert werden, verantwortungsvoll mit dem Konsum von Alkohol umzugehen.
Zukunftsperspektive
- 15 -
Nach der Erprobungsphase im Jahr 2010 wurde das Konzept weiter modifiziert. Die überarbeitete Version
wurde auch im Jahr 2011 (vor Beginn der Karnevalzeit) erfolgreich in den Jahrgangsstufen 7 vorgestellt.
Zukünftig soll das Präventionskonzept jedes Jahr vor Beginn der Karnevalszeit in den Schulen angeboten
werden und zu einem festen Bestandteil innerhalb des Unterrichts werden.
2. Präventionsprojekt „Jugendliche und Internet“
Im Jahre 2009 wurde von Mitarbeiterinnen der offenen Jugendarbeit ein Konzept zum Thema „Sichere
Computernutzung“ entwickelt. Im Jahr 2011 wurde es weiterentwickelt und in Kooperation mit dem
Jugendamt, Bereich Jugendschutz, in einzelnen Schulen vorgestellt.
Für viele Jugendlichen ist das Internet aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, Kommunikation findet häufig
im Netz statt, beispielsweise in den „social communities“ wie facebook und schülerVZ oder in Chat-Foren. Oft
gehen Heranwachsende jedoch zu sorglos mit den neuen Möglichkeiten um, die das Internet bietet
(beispielsweise Preisgeben von persönlichen Daten, Hochladen von ungeeigneten Fotos und Videos).
Unterschätzt werden oft die Gefahren, die die „neuen Medien“ mit sich bringen (z.B. Cyber-Mobbing). Ziel der
Unterrichtseinheit ist es, Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten Umgang mit dem neuen Medium
anzuregen, um ihre Privatsphäre im Internet wahren zu können.
Zukunftsperspektive
Das Präventionsprojekt soll an allen weiterführenden Schulen bekannt gemacht werden und in den nächsten
Jahren regelmäßig angeboten werden.
Da Kinder sich bereits im Grundschulalter für das Medium Internet interessieren und zum Teil bereits in „social
communities“ (wie facebook, schülerVZ) angemeldet sind, soll ein ähnliches Präventionskonzept für diese
Zielgruppe erarbeitet werden.
Parallel dazu gibt es für das Lehrpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuung
sowie für weitere Interessierte, die in ihrem Tätigkeitsbereich mit Heranwachsenden arbeiten, die Möglichkeit
zu individuellen Schulungen zum Thema.
3. Gesundheitsprävention
Das Thema Gesundheit ist auch ein wichtiges Thema in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. In der
zukünftigen Arbeit in den Einrichtungen wird auf gesunde Ernährung und qualifizierte Sportangebote geachtet.
Aus diesem Grund veranstaltet das Jugendzentrum POGO in Pulheim im Jahr 2011 jeweils eine Woche in den
Osterferien und eine Woche in den Herbstferien eine Fitnesswoche. Diese beinhaltet neben begleiteten
Sportangeboten wie Fußball, Volleyball, Aerobic, Lauftreffen und einem Skateangebot gesunde
Essensangebote im Thekenbereich. An jedem Tag der Woche sollen mindestens zwei Sportangebote
stattfinden. Es wird eine Kooperation mit dem örtlichen Sportverein angestrebt, dem die Gelegenheit gegeben
werden soll den Vereinssport zu präsentieren und Sportarten wie Judo oder Hockey vorzustellen. Für die
Woche in den Herbstferien ist geplant, Kindern die Möglichkeit zum Ablegen eines Sportabzeichens zu geben.
Auf die Fitnesswoche aufbauend sollen gesunde Lebensmittel fest in das Thekensortiment aufgenommen
werden. Ziel ist es das, Körperbewusstsein und das Wissen über gesunde Ernährung bei den Kindern und
Jugendlichen zu verbessern und den Spaß an der Bewegung und am Sport zu fördern.
Gemeinschaftsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft der offenen Türen (AGOT) in Pulheim
- 16 -
Seit Juni 2010 laden alle Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit Pulheim Vertreter aus Politik, Schulen,
Jugendhilfe, aber auch interessierte Bürger und Jugendliche zu den Ringveranstaltungen „Was geht?!“ ein,
welche in regelmäßigen Abständen in alle Jugendeinrichtungen stattfinden.
Sinn und Zweck dieser Veranstaltungen ist es, den Gästen einen Einblick in die offene Jugendarbeit zu
verschaffen. Darüber hinaus wird in jeder Ringveranstaltung ein gesellschaftlich relevantes Thema diskutiert,
zu dem Fachleute aus den unterschiedlichsten Bereichen eingeladen werden um über Themen wie Alkohol,
Drogen oder Computernutzung zu berichten. Den Auftakt der Ringveranstaltung machten die Mitarbeiter des
Jugendtreffs in Sinnersdorf im Juni 2010 (Schwerpunktthema Alkoholkonsum bei Jugendlichen), im Oktober
2010 hatte das Kinder und Jugendhaus Zahnrad in Brauweiler zum Thema Cyber-Mobbig und Internetnutzung
einladen.
Zukunftsperspektive
Die Ringveranstaltungen sollen auch zukünftig fortgeführt werden. Es stellen sich noch folgende Einrichtungen
vor: Jugendtreff Exil in Geyen/Sinthern, Jugendtreff Stommmeln, Jugendzentrum Pogo und die Mobile
Jugendarbeit.
Elterngesprächskreis „Ist das noch normal?“ im Zahnrad
Nach einer Einführung ins Thema Pubertät wird im Rahmen einer Gesprächsrunde über die kleinen und
großen Probleme im Zusammenleben mit Heranwachsenden gesprochen und, so notwendig und möglich, die
Perspektive einer Einrichtung mit eingebracht, die tagtäglich mit dieser Altersgruppe zu tun hat. Diese
Veranstaltung findet zumindest einmal im Halbjahr statt und wird, auf Wunsch, auch kurzfristig fortgesetzt.
FERIENANGEBOTE
In Pulheim besteht ein breit gefächertes Angebot an Ferienbetreuungsangeboten für die Oster-, Sommer- und
Herbstferien, angeboten von verschiedenen Trägern und Vereinen. Die Angebote unterscheiden sich in der
inhaltlichen Ausrichtung wie auch in den Zielgruppen und werden laufend dem Betreuungsbedarf angepasst.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit Pulheim gestaltete in der Vergangenheit eine Vielzahl dieser
Ferienangebote und wird auch in Zukunft in diesem Bereich tätig sein.
In einem jährlichen Kooperationstreffen mit allen Verbänden und Vereinen, welche Freizeiten anbieten
(wollen), werden unter der Leitung des Jugendamtes die einzelnen Angebote aufeinander abgestimmt, so
dass möglichst alle Ferienwochen und die verschiedenen Altersklassen abgedeckt sind. Ein Bedarf an
verbindlichen Betreuungsangeboten besteht vor allem für Alleinerziehende und Doppelverdiener. In den
letzten Jahren kristallisierte sich durch steigende Nachfragen seitens der Eltern und Kinder heraus, dass über
den Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschüler hinaus auch Interesse an Maßnahmen für ältere Kinder
und Jugendliche besteht.
Im folgenden werden ausgewählte Ferienfreizeiten beschrieben.
Osterferien
In den Osterferien 2011 wurden durch die offene Jugendarbeit thematisch unterschiedliche Freizeiten
angeboten. So hat das Zahnrad Brauweiler über eine Woche ein pädagogisches Programm unter dem Motto
- 17 -
„Es trappert“ zwischen 9 und 16 Uhr inklusive eines warmen Mittagessen angeboten. An diesem nahmen 47
Kinder zwischen dem 1. Schuljahr und 12 Jahren teil.
Auch der Jugendtreff Sinnersdorf hat ein Ferienangebot in den Osterferien organisiert: bereits im Jahr 2010
fand ein Tanzprojekt während der Osterferien statt. Da der Altersdurchschnitt der Teilnehmer (8 bis 12 Jahre)
sehr hoch lag und insbesondere die älteren Teilnehmer Interesse an einem weiterführenden Workshop
zeigten, wurde - auch in Hinblick auf die weitestgehende Abdeckung für Grundschüler – auf den Bedarf dieser
Altersgruppe eingegangen. So fand dieses Jahr in Kooperation mit der Jazzhausschule Köln ein HipHopStreetdance-Workshop für 20 Mädchen zwischen 12 und 16 Jahren statt. In der Zeit von 8 bis 16 Uhr lernten
die Mädchen eine Woche lang in 2 Blöcken (vormittags und nachmittags) Choreographien zu drei aktuellen
Liedern. Getanzt wurde in der Aula der Horionschule, das Rahmenprogramm sowie das warme Mittagessen
fanden im Jugendtreff selbst statt. Neben dem Ziel, den Eltern eine verbindliche Betreuung ihrer Kinder
zuzusichern, sollte den Kindern ein zu den Sommerferien abweichendes Programm geboten werden. Im
Mittelpunkt standen die körperliche Betätigung sowie die Selbststärkung der Mädchen. Am Ende des
Workshops wurden die Tänze öffentlich aufgeführt.
Die mobile Jugendarbeit hat in den Osterferien ein einwöchiges Fußballcamp für 10 bis 15-jährige angeboten.
Ziel war es, den Kindern eine sportliche Betätigung und eine Verknüpfung von Hobby und Ferienbetreuung zu
bieten. Zwei professionelle Trainer übten mit den Kindern Technik und Struktur des Fußballspielens und
gaben ihnen so Möglichkeit des professionellen Trainings auch ohne Vereinsmitgliedschaft.
Die DLRG Jugend OG Pulheim veranstaltete im Pfarrzentrum Kosmas und Damian in Pulheim eine viertägige
Maßnahme für Kinder im Alter von sechs bis 12 Jahren.
Der TuS Brauweiler e.V. bot vormittags in der Dreifachturnhalle in Brauweiler ein Sportangebot
Grundschulkinder an.
für
Sommerferien
In den Sommerferien wird von der offenen Kinder- und Jugendarbeit an fünf verschiedenen Standorten eine
verbindliche Ferienbetreuung angeboten. Alle Kinder aus dem Einzugsgebiet Pulheim zwischen 6 und 12
Jahren können 3 x 1 Woche an den Ferienspielen teilnehmen, wobei die angemeldeten Wochen nicht
zusammenhängend gebucht werden müssen und zwischen den verschiedenen Standorten (Brauweiler,
Pulheim, Sinnersdorf und Stommeln) frei gewählt werden kann. Das Anmeldeverfahren wurde in jüngster Zeit
augrund der hohen Nachfrage insofern geändert, als dass es keine Teilnehmerhöchstzahl mehr gibt und somit
jedem Kind ein Ferienbetreuungsplatz zu Verfügung steht.
Das Zahnrad bietet für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren über zwei Wochen eine Ferienbetreuung an, avisiert
sind 200 Kinder. Zum Schluss der Anmeldefrist wurde diese Zahl jedoch deutlich überstiegen. Während dieser
zwei Wochen entsteht im Außengelände des Zahnrads eine Zeltstadt und es wird sich jedes Jahr einem
anderen Thema gewidmet.
Das Ferienprogramm in Stommeln, Sinnersdorf und den beiden Standorten in Pulheim ist strukturell und
inhaltlich aneinander angepasst. An drei Tagen in der Woche werden Ausflüge in die nähere Umgebung
gemacht, an den anderen beiden Tagen findet abwechslungsreiches Programm vor Ort statt.
Die Betreuung wird von den Eltern aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Viele
Doppelverdiener oder berufstätige Alleinerziehende sind während der 6 Wochen Schulferien auf eine
- 18 -
Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Ebenso greifen auch Familien, die nicht in den Urlaub fahren, auf dieses
Angebot zurück, um den Kindern eine erlebnisreiche Feriengestaltung zu ermöglichen.
Als weiterer Anbieter von Ferienbetreuung (nicht nur) im Rahmen der Sommerferien sei hier auch der Verein
Ganztag in Pulheim (GiP) e.V. als Kooperationspartner der offenen und gebundenen Ganztagsschulen zu
nennen.
Herbstferien
In den Herbstferien im Jahr 2011 findet im Jugendzentrum Pogo in Pulheim in Kooperation mit dem
Jugendamt ein einwöchiger Zirkusworkshop mit dem Zirkus Soluna statt. Ausgebildete Zirkuspädagogen
werden mit maximal 100 Kindern zwischen 8 und 12 Jahren Zirkusdarbietungen wie Seiltanz, Clownsnummer,
Akrobatik und Zauberei einstudieren. Am Ende des Ferienprogramms stehen zwei Zirkusvorstellungen im
professionell errichteten Zirkuszelt vor zahlendem Publikum. Den Kindern soll hiermit eine interessante
freizeitpädagogische Maßnahme geboten werden, die ihre motorische Geschicklichkeit und ihr
Selbstvertrauen stärken und den Spaß an der Bewegung und Erfahrung ihrer Grenzen fördern wird.
Der Jugendtreff Sinnersdorf befindet sich noch in der Planung für die Herbstferien mit der Überlegung, auch
hier wieder ein einwöchiges Projekt anzubieten.
Die mobile Jugendarbeit führt aufgrund der hohen Nachfrage für speziell dieses Projekt das Fußballangebot,
welches auch in den Osterferien stattfand, mit dem gleichen Konzept weiter.
Das Zahnrad Brauweiler bietet in der ersten Woche der Herbstferien ein thematisch ausgerichtetes
pädagogisches Programm von 9.00 – 16.00 Uhr an. Zielgruppe sind Kinder ab dem 1. Schuljahr bis zum 12.
Lebensjahr.
Zukunftsperspektive
Perspektivisch sind weiterhin Ferienbetreuungsmaßnahmen während der Oster-, Sommer- und Herbstferien
seitens der offenen Kinder- und Jugendarbeit geplant, die dem Bedarf und den Ressourcen entsprechend
weiterentwickelt werden.
Dabei gilt es, jährlich auf die aktuellen Betreuungsbedarfssituationen zu reagieren, sowie durch fortlaufende
Evaluierungsgespräche die Qualität der Maßnahmen sicherzustellen.
3. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Pulheim
J
U G E N D T R E F F
E
X I L
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Brauweiler Str. 31, 50259 Pulheim-Sinthern, 02238/960844,
E-Mail: jugendzentrum-cafe-exil@caritas-rhein-erft.de
Zielgruppe:
alle Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren
Einzugsbereich:
Sinthern, Geyen, Brauweiler, Glessen, Pulheim
Öffnungszeiten:
Mo
14.30 – 19.00 Uhr
Di
Mi
14.30 – 19.00 Uhr
14.30 – 19.00 Uhr
- 19 -
Do
Erreichbarkeit, ÖPNV:
14.30 – 19.00 Uhr
Bus Linie 980 Haltestelle Bürgerhaus
(halb)stündliche Nahverkehrslinie von Sinnersdorf über Pulheim, Geyen,
Sinthern, Brauweiler, Frechen (beide Richtungen)
Kooperation im Bereich der Jugendhilfe:
-
Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, insbesondere bei der Betreuung von Sozialstundenleistende
-
Arbeitsgemeinschaft der offenen Türen (AGOT) – Sitzungen
Kooperation im Bereich Schule:
-
ab 2011/2012 ist eine Kooperation mit der Nachmittagsbetreuung der Grundschule Geyen/Sinthern in
den Räumlichkeiten des Jugendtreffs (5 Minuten Fußweg) geplant (Koch-, Kreativ- und Spielprojekte)
Standards:
-
offener, freier Spielbereich mit betreutem Internet, Darts, Playstation, Billard, Kicker, Tischtennis,
Gesellschaftsspiele
-
Verkauf von Getränken und Snacks
-
regelmäßige Film-Abende
-
regelmäßige Turniere
-
regelmäßige Kochduelle
-
Hausaufgabenhilfe, soziale Einzelfallhilfe, Beratung in Krisensituationen
Schwerpunkte:
-
Freizeitgestaltung
-
Beziehungsarbeit
-
Ansprechbarkeit und Hilfestellung bzgl. aller Fragen und Problemen der Besucher
-
Unterstützung in der Berufsfindung
Besonderheiten:
-
tägliches Angebot einer warmen Mahlzeit (Umkostenbeitrag meist 0,50 €)
-
in den Oster- und Herbstferien Mo-Fr 14.30 – 19.00 Uhr geöffnet (mit täglichen Aktionen/Turnieren)
Fachkräfte:
J
-
1 hauptamtliche Mitarbeiterin mit 50% Beschäftigungsumfang
-
1 Honorarkraft mit einer Beschäftigung von ca. 40 Stunden/Monat
U G E N D Z E N T R U M
„ P
O G O
“
- 20 -
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Zur Offenen Tür 10 , 50259 Pulheim, 02238/55236,
E-Mail: jugendzentrum-pogo@caritas-rhein-erft.de, homepage: www.pogo.de
Zielgruppe:
alle Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 21 Jahren
Einzugsbereich:
Pulheim und Umgebung
Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Erreichbarkeit:
Bushaltestelle am Hallenbad 980, 970 (plus 5 Minuten Fußweg)
15.00 – 20.00 Uhr
13.00 – 21.00 Uhr
13.00 – 19.00 Uhr
13.00 – 21.00 Uhr
13.00 – 21.00 Uhr
Kooperation im Bereich Jugendhilfe:
-
Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, insbesondere von Sozialstundenleistenden
-
Zusammenarbeit mit ASD (Vermittlung von entsprechenden Ansprechpartnern, Aufzeigen der
Möglichkeiten, Schwellenangst nehmen, Projekte)
-
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugendschutz (Durchführung von Präventionskonzepten)
Kooperation im Bereich Schule:
-
Durchführung der „langen Pause“ an der Gemeinschaftshauptschule in Pulheim; immer montags und
dienstags von 13.30 – 14.30 Uhr
Standards:
-
Verkauf von Getränken und Snacks
-
Spielangebote: Darts, Billard, Kicker, Tischtennis, Gesellschaftsspiele, Playstation, Airhockey,
Beachvolleyball, Fußball
-
PC-und Internetbetreuung
-
Bewerbungen
-
Hausaufgabenhilfe
-
Beratung
Schwerpunkte:
-
Freizeitgestaltung
-
Beziehungsarbeit
-
Durchgehende Ansprechbarkeit und Hilfestellung bzgl. aller Fragen und Probleme der BesucherInnen
-
Patenschaftsprojekt; Unterstützung in der Berufsfindung
Besonderheiten:
-
am ersten Freitag des Monats Teeniedisco
- 21 -
-
„Aktionsmittwoch“ mit wechselnder Programmgestaltung und Ausflügen
-
Turniere, wie Kicker, Billard, Tischtennis
-
Fußballturniere für Jugendliche von 12-18 Jahren
-
Konzerte
-
Wochenendvermietung der Einrichtung und der angrenzenden „Grillhütte“
-
Proberäume für Bands aus der Umgebung
Fachkräfte:
J
-
2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen mit 100% Beschäftigungsumfang
-
1 Honorarkraft mit einer Beschäftigung von ca. 40 Stunden/Monat
U G E N D T R E F F
S
I N N E R S D O R F
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Stommelner Str. 104, 50259 Pulheim, 02238/57703, E-Mail:
jugendzentrum-sinnersdorf@caritas-rhein-erft.de
Zielgruppe:
alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren
Einzugsbereich
Sinnersdorf und Umgebung
Öffnungszeiten:
Mo
15.30 – 19.00 Uhr
Di
Mi
Do
Fr:
15.30 – 19.00 Uhr
15.30 – 19.00 Uhr
15.30 – 21.00 Uhr
14.00 – 19.00 Uhr (Kindertag)
Erreichbarkeit:
Bushaltestelle: Sinnersdorf Kirche, 980, 125, 970 (plus 3 min Fußweg)
Kooperation im Bereich Jugendhilfe:
-
Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, insbesondere bei der Betreuung von
Sozialstundenleistenden
-
Zusammenarbeit mit dem ASD (Vermittlung von entsprechenden Ansprechpartnern, Aufzeigen der
Möglichkeiten, Schwellenangst nehmen)
Kooperation im Bereich Schule:
-
Angebot im Rahmen der Ganztagesbetreuung der Horionschule (Grundschule) in den Räumlichkeiten
des Jugendtreffs, durchgeführt von einer Mitarbeiterin des Jugendtreffs
Sonstige Kooperationen:
-
Kath. Pfarrgemeinde Sinnersdorf
-
Ev. Bücherei Sinnersdorf
-
Kath. Bücherei Sinnersdorf
- 22 -
-
Verschiedene Künstler im Bereich der Ferienbetreuung (Choreographen, Kammeroper Köln)
Standards:
-
Verkauf von Getränken und Snacks
-
Spielangebote: Darts, Billard, Kicker, Tischtennis, Gesellschaftsspiele, Playstation
-
PC- und Internetbetreuung
-
Beratung
-
Hausaufgabenhilfe
Schwerpunkte:
-
Freizeitgestaltung
-
Beziehungsarbeit
-
Durchgehende Ansprechbarkeit und Hilfestellungen bzgl. aller Fragen und Probleme der
Besucherinnen und Besucher
-
Unterstützung rund um das Thema „Schule und Beruf“
Besonderheiten:
-
Kindertag (freitags ist nur geöffnet für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren)
-
Turniere (Kicker, Billard etc.)
Fachkräfte:
J
-
1 hauptamtliche Mitarbeiterin mit 50% Beschäftigungsumfang
-
1 hauptamtliche Mitarbeiterin mit 20% Beschäftigungsumfang
-
2 Honorarkräfte mit einer Beschäftigung von ca. 40h/Monat
U G E N D T R E F F
S
T O M M E L N
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Christinastr. 3, 50259 Pulheim-Stommeln, 02238/2317, E-Mail:
jugendzentrum-stommeln@caritas-rhein-erft.de
Zielgruppe:
Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 21 Jahren
Einzugsbereich
Stommeln, Stommelerbusch und vereinzelt Pulheim
Öffnungszeiten:
Mo – Do:
Fr:
Erreichbarkeit:
öffentliche Nahverkehrsmittel wie z.B. Regionalbahn und Bus.
15.00 – 21.00 Uhr
Sonderveranstaltungen ( z.B. Teenie -Disco, Filmabende)
Das Jugendzentrum ist zentral gelegen und somit gut erreichbar.
Kooperation mit Jugendhilfe/Schulen:
- 23 -
-
Kooperation mit der Christinagrundschule (OGS)
-
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Pulheim bei den alljährlichen Ferienspielen
-
Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, insbesondere bei der Betreuung von
Sozialstundenleistenden
Standards:
-
Spielangebote: Billard, Kicker, Gesellschaftsspiele, Tischtennis, Playstation
-
Internet
-
Nutzung der Küche zum Kochen
-
der Sportplatz in unmittelbarer Nähe wird von unseren Besuchern genutzt
Schwerpunkte:
-
Schwerpunkt der Einrichtung sind Angebote, die je nach Interessen der Kinder und Jugendlichen mit
ihnen geplant und durchgeführt werden. Der Jugendtreff hat einen hohen Anteil von Lehrlingen und
weiblichen Jugendlichen, daher ist es wichtig nach dem Gender-Mainstreaming zu arbeiten.
Unterschiedliche Interessen von männlichen und weiblichen Besuchern werden hierbei berücksichtigt.
-
mit den weiblichen Jugendlichen werden Projekte wie z.B. Gestaltung der Küche (streichen,
dekorieren etc.) als Rückzugsort für die Mädchen durchgeführt. Darüber hinaus nutzen die Mädchen
die umgestaltete Küche auch als „Schmuckwerkstatt“ oder für Aktionen wie einen Weihnachtsbasar.
-
die männlichen Besucher nutzen verstärkt den Kicker. Dieses Interesse wird im Rahmen regelmäßig
stattfindender Kickerturniere aufgegriffen.
-
ein anderer Arbeitsschwerpunkt liegt auf der sozialen Einzelfallhilfe, Beratung und Soforthilfe in
Krisensituationen.
-
eines der regelmäßig stattfindenden Angebote ist die Teeniedisco.
Besonderheiten:
Da der Jugendtreff Stommeln einen hohen Anteil von weiblichen Besuchern hat, gestalteten wir gemeinsam
mit den Mädchen die Küche zu einem Multifunktionsraum für die Nutzung und Umsetzung ihrer Interessen um.
Fachkräfte:
-
1 hauptamtlicher Mitarbeiter mit 100% Beschäftigungsumfang
-
2 Honorarkräfte mit einer Beschäftigung von ca. 40 h/Monat
D R K
K
I N D E R
-
U N D
J
U G E N D H A U S
Z
A H N R A D
Donatusstraße 43, 50259 Pulheim-Brauweiler, Tel.: 02234-801882, Fax: 02234-801085,
E--Mail: zahnrad@drk-rhein-erft.de
Träger:
DRK Kreisverband Rhein-Erft e.V.
Zielgruppe:
Kinder ab dem 1. Schuljahr, Teenies, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien
- 24 -
Öffnungszeiten:
Kernzeiten:
montags bis freitags 9.00 – 17.00 Uhr
Sonderveranstaltungen: freitags ab 19 Uhr, samstags und sonntags
Einzugsbereich:
schwerpunktmäßig Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
punktuell Geyen, Sinthern, Pulheim, Stommeln; in Ausnahmefällen angrenzende Orte
(Glessen, Königsdorf, Frechen, Widdersdorf)
Erreichbarkeit:
Linien 961 und 962, jeweils Haltestelle Abteisportpark
Zusatzinformationen:
-
halbjährlich erscheinendes Programmheft (nach den Winter- bzw. Sommerferien der Schulen) mit
Kursen, Projekten, Workshops und Veranstaltungen
-
verpachtetes „Café im Zahnrad“ mit der Möglichkeit, private Feiern durchzuführen
Kooperationen im Bereich der Jugendhilfe:
-
AGOT Pulheim
-
Arbeitskreis Jugendkriminalität
Kooperationen mit Schule:
-
Kooperationsvertrag mit der Arthur-Koepchen- Realschule Brauweiler
Sonstige Kooperationen:
-
Räumliche und materielle „Hilfe“ Donatusschule, GW Brauweiler, TUS Brauweiler, Brauweiler
Karnevalsfreunde
Standards:
-
Kicker
-
Tischtennis (im Haus als auch Allwetterplatte)
-
Matsch-Spielplatz
-
Streetballkorb
-
Billard
-
Beach-Volleyballplatz
-
Gesellschaftsspiele
Schwerpunkte:
-
Schulkinderbetreuung
-
kreativ-künstlerische, tänzerische, sportlich-artistische Angebote
-
Ferienangebote
-
Familienangebote
Besonderheiten:
- 25 -
Neben dem Café kein klassischer „offener“ Bereich, Organisation der Angebote in Kurs-, Projekt- oder
Workshopform mit vorheriger Anmeldung
Fachkräfte:
M
-
1 hauptamtliche Fachkraft mit 100 % Beschäftigungsumfang
-
1 hauptamtliche Fachkraft mit 75 % Beschäftigungsumfang
-
wechselnde pädagogische Fachkräfte mit 40 Stunden/Monat auf Honorarbasis
O B I L E
J
U G E N D A R B E I T
P
U L H E I M
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Mobile Jugendarbeit Pulheim, Zur Offenen Tür 10
50259 Pulheim, Tel.: 0178/ 477 57 35, E-Mail: mobile-jugendarbeit-pulheim@caritas-rhein-erft.de
Zielgruppe:
alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 21 Jahren
Öffnungszeiten:
flexibel, angepasst an den Bedarf, bzw. projektbezogen
Einzugsbereich:
Stadtgebiet Pulheim
Erreichbarkeit, ÖPNV:
Bus Linie 980, 970 (Büro)
Projekte: je nach Standort
aufsuchende Arbeit: Mobile Jugendarbeit fährt zu den Treffpunkten der
Jugendlichen
Fachkräfte:
-
1 hauptamtliche Mitarbeiterin mit 100% Beschäftigungsumfang
-
1 Honorarkraft mit 40 Stunden/Monat
Kooperation im Bereich der Jugendhilfe:
-
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Bezug auf Projekte, Angebote etc. sowie Vernetzung
(Vermittlung von Ansprechpartnern) im Rahmen von Einzelfallhilfe
Kooperation mit Schule:
-
Grundsätzliche Bekanntmachung der Projekte und Angebote an den Schulen im Stadtgebiet Pulheim
-
Projekte in Zusammenarbeit mit den Schulen (Nutzung der Räumlichkeiten, Unterstützung der
Aktionen durch Lehrpersonal), wie z.B. Skate-Event, Koch-AG an der Realschule, Sportnacht
-
Einmalige Aktionen, wie z.B. „Vielfalt kocht“
-
Durchführung einer Schülerberatung an der Marion-Dönhoff-Realschule in Pulheim, immer montags
und mittwochs von 11.50 -13.25 Uhr
-
Durchführung einer Pflicht-AG für die Schüler und Schülerinnen der 5. Klasse der Marion-DönhoffRealschule Pulheim immer montags von 13:25-15:10 Uhr im Rahmen der Ganztagsschule (Sport- und
Freizeitangebote, Hintergrund: Gruppenzusammenhalt stärken, soziales Lernen)
- 26 -
Sonstige Kooperationen:
-
Jugendamt Pulheim
-
Netzwerk „Buntes Pulheim“
-
Vereine
-
Institutionen
-
mobile Jugendarbeit im Rhein-Erft-Kreis e.V.
-
Künstler, Sportler
Standards:
-
§ 11 SGB VIII: „Die Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen
mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“
-
Beziehungsarbeit basierend auf Vertrauen, Anonymität, Freiwilligkeit
-
Vernetzung, Mobilität und Öffentlichkeitsarbeit
Schwerpunkte:
-
Verbindung von aufsuchender Arbeit und Projektarbeit
-
Einzelfallhilfe
-
Gruppen- und Gemeinwesenarbeit, insbesondere mit dem Ziel Jugendliche anzusprechen, die von
bestehenden Angeboten in bspw. Jugendzentren nicht erreicht werden
-
die mobile Jugendarbeit unterstützt die Kinder und Jugendlichen darin, ihre bestehenden Interessen
im Freizeitbereich umzusetzen, um damit auf eine Lebensweltverbesserung der Kinder und
Jugendlichen einzuwirken.
4. Finanzierung
Landesrechtliche Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes ist das Kinder- und Jugendförderungsgesetz
(KJFöG). In diesem regelt insbesondere der § 15 (3) die grundsätzliche Notwendigkeit der kommunalen
Finanzbeteiligung. Hiernach hat eine Kommune Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen.
Die örtliche Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist in den geltenden Verträgen mit dem
Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Caritasverband geregelt.
Das Land NRW hat sich verpflichtet, bis 2015 die offene Kinder- und Jugendarbeit mit einem Betrag von
50.955.000 € jährlich zu fördern. Das Gesamtvolumen des Landesjugendplanes liegt bei 100.225.700 €. Für
die Stadt Pulheim bedeutet dies für 2011 eine Zuweisung in Höhe von 63.760 €. Das DRK erhält für den
Betrieb des Kinder- und Jugendhauses Zahnrad ein Gesamtbudget für Personal- und Sachkosten in Höhe von
185.500 € anerkannt, das ab 2006, bezogen auf die personelle Mindestausstattung (77 pädagogische
Fachkraftstunden), den tariflichen Änderungen des TVÖD und, bezogen auf das Sachkostenbudget, an den
Verbraucherpreisindex des jeweiligen Vorjahres angepasst wird. Anerkannt wird eine
- 27 -
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 %. Das DRK trägt einen Eigenanteil von 7,5 % des
Gasamtbudgets.
Für die Einrichtungen des Caritasverbandes (inkl. einer Fachkraftstelle für die mobile Jugendarbeit) gelten
ähnliche Regelungen: das anerkannte Gesamtbudget beträgt hier 330.000 € jährlich für u.a. 192,5
Fachkraftstunden, die Anpassungen sind geregelt wie beim DRK. Unterschiede gibt es beim Trägeranteil (hier:
10%) und bei der Verwaltungskostenpauschale (hier 5 %).
Die Stadt Pulheim leistet daher bei Gesamtaufwendungen von ca. 515.500 € im Jahr 2011 für die offenen
Kinder- und Jugendarbeit abzüglich der Landesmittel (63.760 €) und der Trägeranteile (Caritasverband ca.
33.000 € und DRK ca. 14.000 €) durch die Beschlüsse zum Haushalt einen Nettozuschuss von ca. 404.740 €
jährlich zzgl. der oben genannten Erhöhungsanteile.
5. Wirksamkeitsdialog
Voraussetzung für eine Landesförderung ist die kontinuierliche Durchführung eines Wirksamkeitsdialoges
innerhalb der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Durch klare Zeit- und Zielvorgaben wird in einem dialogischen und fachlichen Prozess die
Qualitätsentwicklung in Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt.
Auf Landesebene findet der Wirksamkeitsdialog zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
(Jugendämter), den landeszentralen Trägern der freien Jugendhilfe und dem Land NRW
(Fachministerium/Politik) statt.
Der Wirksamkeitsdialog auf kommunaler Ebene wird von den Trägern vor Ort, den Fachkräften der Einrichtung
sowie dem Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) partnerschaftlich gestaltet.
Kern des Wirksamkeitsdialoges sind die Reflexions- und Planungsgespräche zwischen den
Trägern/Fachkräften der Offenen Jugendeinrichtungen und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(Jugendamt). Diese Gespräche basieren auf standardisierten, jährlich von den Trägern vorgelegten
Qualitätsberichten. Über die Auswertung der Qualitätsberichte werden die Träger und die Fachkräfte
angehalten, die daraus resultierenden Empfehlungen entsprechend umzusetzen. Diese Umsetzung ist dann –
neben dem Qualitätsbericht – Gegenstand der künftigen Gespräche im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges.
In der Stadt Pulheim existiert ein vierstufiges Verfahren, um den Wirksamkeitsdialog umzusetzen.
Das vollständige Konzept ist als Anlage beigefügt.
Schlussbemerkung
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Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan ist gültig bis zum Ende der Ratsperiode 2014 bzw. bis zur
Verabschiedung des Folgeplanes.
Anlagen als Bestandteil dieses Planes
1. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2011-2015 – Entwurf
2. Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
3. Konzept zur Gestaltung des Wirksamkeitsdialoges in der Stadt Pulheim
4. Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG-KJFöG)
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Impressum
Herausgeber: Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Jugendamt – Miriam Eckes
Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Tel. 02238-808-311
Fax 02238-808-455
miriam.eckes@pulheim.de
www.pulheim.de
Veröffentlichung 2011-010. © 2011
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