Daten
Kommune
Pulheim
Größe
56 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
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Fit für die Zukunft
Gemeinsam Bildung erleben
Kinder- und Jugendförderplan
des Landes Nordrhein-Westfalen
KJFP NRW 2011 - 2015
- Entwurf -
Gemäß § 9 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und
Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG)
Grundlagen der Förderung
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen,
für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Dabei
sollen die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene
beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden. Mit diesem Kinderund Jugendförderplan kommt das Land Nordrhein-Westfalen dieser Verpflichtung
nach.
Diesem Kinder- und Jugendförderplan liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die
Bildung an Lernorten außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt. Diese werden
wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche
Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Soziale,
interkulturelle
und
Genderkompetenzen,
kulturelle
und
politische
Bildung,
Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der
Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentliche Elemente, die zur
Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie
bilden
die
Grundlage
für
unsere
demokratische
Gesellschaft
und
deren
Weiterentwicklung.
Es ist die Aufgabe der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit,
diese Lernorte der Lebensbildung zu schaffen und attraktiv sowie sachgerecht
auszustatten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach § 82 des Sozialgesetzbuches
Teil VIII (SGB VIII) die Aufgabe, die Tätigkeit der Träger der freien und öffentlichen
Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
Dementsprechend
sind
Vielfalt
und
Pluralität
zentrale
Grundprinzipien
der
Landesförderung. Der Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument des Landes
zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Die
Sicherung der jugendpolitischen Infrastruktur ist eine Gemeinschaftsaufgabe von
Land und Kommunen. Die Landesförderung bezieht sich dabei zum einen auf die
Förderung landesweiter Träger und Zusammenschlüsse, sowie zum anderen auf die
Unterstützung lokal bezogener Projekte und Ansätze.
2
Mit dem Kinder- und Jugendförderplan sollen folgende Zielstellungen erreicht
werden:
Erstens: Die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit wird mit den hierfür
vorgesehenen Fördermitteln gesichert. Dabei werden auch erstmals die bisher im
Rahmen
der
Projektförderung
finanzierten
Angebote
in
wichtigen
Förderschwerpunkten als Infrastruktur abgesichert. Das Land Nordrhein-Westfalen
verspricht sich hiervon neue und zusätzliche Impulse für die fachpolitische
Weiterentwicklung.
Zweitens: Das Land Nordrhein-Westfalen schafft neue Handlungsspielräume in den
Bereichen, in denen wesentliche fachpolitische Handlungsbedarfe bestehen:
•
Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schulen und
anderen Bildungsträgern,
•
Förderung der kulturellen Bildung junger Menschen,
•
Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen,
•
Förderung der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
•
Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher,
•
Förderung von Jugendlichen mit Behinderungen,
•
Prävention von Benachteiligungslagen.
Um hier zu nachhaltigen Ergebnissen zu kommen, werden die Mittel für Projekte im
Kinder- und Jugendförderplan deutlich erhöht.
Drittens: Das Land Nordrhein-Westfalen profiliert die Kinder- und Jugendarbeit
wieder als ein Politikfeld, das einen eigenständigen Beitrag für ein gelingendes
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leistet sowie zur Weiterentwicklung
unserer
Gesellschaft
beiträgt.
Dies
wird
erreicht
mit
den
formulierten
Schwerpunktsetzungen und mit der Bereitstellung von jährlich 100.225.700 € für den
Kinder- und Jugendförderplan bis zum Jahr 2015.
3
Zielgruppen
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis
zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und
Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr
einbezogen werden (§ 7 SGB VIII). Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans
richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge
Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus können alle Angebote auch ältere
Menschen als Teil der Zielgruppe haben, soweit es sich um Projekte mit
intergenerativem Schwerpunkt handelt.
Ziele der Förderung
Der Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Legislaturperiode bis 2015 ist vor
allem von dem Ziel geprägt, den Aspekt der Bildung im Rahmen der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit stärker herauszustellen.
1. Junge Menschen sollen auch weiterhin vor Ort Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit
sowie
des
erzieherischen
Kinder-
und
Jugendschutzes vorfinden und nutzen können. Sie benötigen diese Angebote für
ein gelingendes Aufwachsen. Die Angebote unterstützen ihre Bildungsprozesse.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht daher in der Stabilisierung der Infrastruktur
eine wesentliche Aufgabe der Jugendpolitik.
2. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind wichtige Partner in der
Bildungsförderung junger Menschen. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit
der Jugendhilfe mit den Schulen und anderen Bildungsträgern vor Ort sollen die
Rahmenbedingungen für eine gute Bildung aller jungen Menschen nachhaltig
verbessert werden (Etablierung kommunaler Bildungslandschaften). Das Land
Nordrhein-Westfalen sieht seine Aufgabe darin, hierfür den notwendigen
politischen Rahmen zu gestalten und Fördermittel bereitzustellen.
4
3. Junge Menschen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, sich durch kulturelle und
medienbezogene Angebote weiterzuentwickeln. Das Land Nordrhein-Westfalen
sieht kulturelle und Medienbildung als einen zentralen Kompetenzbereich, der die
Entwicklung der Persönlichkeit von jungen Menschen und deren Integration in die
Gesellschaft fördert. Aufgabe des Landes ist es daher, die mit diesen
Kompetenzen verbundenen Förderbereiche deutlich auszubauen.
4. Junge Menschen, die bisher weniger im Zentrum der Aufmerksamkeit der Kinderund Jugendarbeit stehen, sollen stärker Berücksichtigung finden. Hierzu ist es
nötig, die Kinder- und Jugendarbeit für die Integration von Jugendlichen mit
Behinderungen zu öffnen. Das Land Nordrhein-Westfalen betrachtet es als seine
Aufgabe, hierfür die erforderlichen Impulse zu geben und Projektmittel für
entsprechende Angebote der Jugendhilfe bereitzustellen.
5. Ein zentrales Thema der Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund. Gerade im Kindes- und Jugendalter werden
die Weichen für eine gelingende Integration gestellt. Das Land NordrheinWestfalen sieht es daher als seine Aufgabe an, die Integration im Rahmen der
Kinder- und Jugendarbeit noch intensiver zu fördern. Für die Entwicklung
geeigneter Angebote werden daher zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.
6. Junge Menschen sollen noch besser vor Gewalt und anderen Risiken geschützt
werden. Hierzu bedarf es der Schaffung eines gewaltpräventiven Klimas in der
Gesellschaft und der Stärkung risikominimierender Angebote. Das Land
Nordrhein-Westfalen leistet durch die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung
entsprechender Angebote einen maßgeblichen Beitrag.
7. Junge Menschen sollen stärker an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken und
ihre Ideen und Vorstellungen einbringen. Hierfür brauchen sie verbesserte
Rahmenbedingungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht seine Aufgabe darin,
durch die Sicherung und den Ausbau der auf verbesserte Partizipation junger
Menschen
abzielenden
insbesondere
durch
Infrastruktur
einen
Ausbau
der
der
Kinder-
und
Jugendarbeit
Jugendfreiwilligendienste
und
diese
Rahmenbedingungen zu verbessern.
5
8. Nach wie vor gilt, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf die
unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen
eingehen müssen. Es bedarf auch weiterhin starker Impulse zum Ausbau der
geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendarbeit sowie der besseren
Berücksichtigung von Aspekten des Gender Mainstreaming in allen Angeboten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die in diesem Bereich engagierten
Träger durch eine Stabilisierung der Förderung und ermöglicht neue Projekte zur
Weiterentwicklung dieses Themenfeldes.
Über diese Ziele hinaus geht das Land Nordrhein-Westfalen davon aus, dass die im
Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes definierten Querschnittsaufgaben
im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Dies umfasst auch
Aufgaben, die sich aus der fachpolitischen Debatte ergeben, wie z.B. die Förderung
der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Angebote der Kinderund Jugendarbeit.
Förderbereiche
Um die genannten Ziele zu erreichen und die hierzu notwendigen Aufgaben zu
erfüllen,
umfasst
der
Kinder-
und
Jugendförderplan
(2011
–
2015)
die
nachstehenden Förderbereiche. Damit wird deutlich, wie die Schwerpunktsetzungen
konkret erfolgen werden.
Förderbereich I:
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit / internationale
Jugendarbeit – Kommunale und regionale Angebote sichern
und qualifizieren
Eine gute und gelingende Kinder- und Jugendarbeit braucht Träger, die aufgrund
ihrer Nähe zu Kindern und Jugendlichen dazu in der Lage sind, Bedarfslagen der
Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendarbeit zu identifizieren und in eine
veränderte Praxis umzusetzen. Dabei bilden die Offene Kinder- und Jugendarbeit als
stärker örtlich bezogenes Angebot und die verbandliche Jugendarbeit als stärker an
Interessen und Werten orientiertes Angebot die tragenden Säulen der Kinder- und
6
Jugendarbeit. Denn Selbstorganisation, Interessenvertretung, konkretes Mitgestalten
und die Unterstützung bei Alltagsfragen sind Bestandteile der Kinder- und
Jugendarbeit der Verbände und der offenen Einrichtungen. Sie tragen damit
wesentlich zur Bildung und Entwicklung junger Menschen bei.
Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt das Land offene Angebote
der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit durch die Gewährung
fachbezogener
Problemlagen
Pauschalen.
aufweisen,
In
Regionen,
werden
die
Einrichtungen
überdurchschnittliche
der
Offenen
soziale
Kinder-
und
Jugendarbeit eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Das Land NordrheinWestfalen erwartet von den Trägern, dass diese die Jugendarbeit im Sinne der
Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie den Zielen dieses
Kinder- und Jugendförderplans weiterentwickelt.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit für
die Bildung und das Aufwachsen junger Menschen sieht das Land NordrheinWestfalen einen wesentlichen Schwerpunkt in der verbesserten Zusammenarbeit mit
anderen Institutionen der Bildung – insbesondere den Schulen (Etablierung
kommunaler Bildungslandschaften). Daher werden zusätzliche Mittel zum Ausbau
dieser Kooperation vor Ort bereitgestellt.
Zudem stellt die Globalisierung neue Anforderungen an junge Menschen. Daher
werden die Mittel für die internationale Jugendarbeit und für Nachhaltigkeitsprojekte
verstärkt. Das Land Nordrhein-Westfalen erwartet von den Trägern der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit, dass diese insbesondere solche jungen Menschen an
internationale Projekte heranführen, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung
haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.
Pos. 1.1
Pos. 1.2
Summe:
Förderung der Kinder und Jugendarbeit,
insb. Offene Kinder- und Jugendarbeit,
Jugendverbandsarbeit, Ring politischer Jugend
Projektförderung, insb. Initiativgruppenarbeit,
Kommunale Bildungslandschaften,
Internationale Jugendarbeit, Partizipation
51.210.000 €
7.280.000 €
58.490.000 €
7
Förderbereich II: Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz
Medien- und Kulturland NRW
Kulturelle Kompetenzen und die Fähigkeit, mit Medien kritisch und kreativ umgehen
zu können, gehören schon heute zu den Schlüsselkompetenzen. Die kulturelle
Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem sie
Selbstreflexion und Selbstinszenierung fördert. Sie fördert das ästhetische
Empfinden, die kulturelle Eigeninitiative und das soziale Verhalten. Sie schafft damit
bei jungen Menschen auch die Voraussetzungen, kreativ und engagiert an der
Berufswelt und dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Freizeit, Beruf und Meinungsbildung sind heute stark mit der Nutzung von Medien
verbunden. Die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen hilft
diesen, Medien praktisch zu nutzen, kreativ anzuwenden und Medieninhalte kritisch
im Hinblick auf ihre Aussagen und Wirkungen zu bewerten. Ohne Medienkompetenz
ist gesellschaftliche Teilhabe und beruflicher Erfolg kaum mehr denkbar.
Zur Förderung der kulturellen Bildung und der Medienkompetenz werden Träger
unterstützt, die in der kulturellen Jugendbildung und Medienarbeit aktiv sind. Das
Land Nordrhein-Westfalen erwartet von diesen Trägern, dass sie Angebote für
Kinder und Jugendliche bereit stellen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit
für die Aufgaben der Vermittlung kultureller Bildung und Medienbildung qualifizieren.
Dabei soll das gesamte Spektrum der kulturellen Arbeit und der Mediensparten
Gegenstand der Aktivitäten sein.
Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Kultur und Medien für die Bildung
setzt das Land Nordrhein-Westfalen hier einen weiteren Schwerpunkt bei der
Förderung von Projekten. Mit dem Projektbereich "Jugendkulturland NRW" soll eine
neue Entwicklungsdynamik in der kulturellen Bildung initiiert werden, die u.a. auch
diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der
Jugendkulturarbeit stehen. Insbesondere sollen sozial benachteiligten jungen
Menschen verbessert Wege in die kulturelle Bildung geöffnet werden. Mit dem
Projektbereich "Fit für die mediale Zukunft" soll es gelingen, die Vermittlung von
8
Medienkompetenz stärker im Gesamtprofil der Angebote der Jugendarbeit zu
verankern.
Pos. 2.1
Pos. 2.2
Einrichtungen und Angebote der kulturellen
Bildung und der Medienpädagogik
Projektförderung, insb. Jugendkulturland
NRW, Fit für die mediale Zukunft
Summe:
4.035.000 €
2.800.000 €
6.835.000 €
Förderbereich III: Chancengleichheit / Integration / Inklusion
Toleranz und Vielfalt fördern
Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das seiner nachwachsenden Generation vielfältige
Möglichkeiten der gesellschaftlichen und beruflichen Integration bietet. Allerdings
sind die Chancen von jungen Menschen ungleich verteilt. Noch immer wirkt sich die
soziale Herkunft stark auf die Möglichkeiten zur Bildung, zur Teilhabe und auf den
späteren beruflichen Erfolg aus. Das Land Nordrhein-Westfalen will auf dem Weg in
die Zukunft alle jungen Menschen mitnehmen. Die erfolgreiche Zukunft dieses
Landes hängt von einer gut qualifizierten und gebildeten jungen Generation ab.
Aus diesem Grund ist es eines der wichtigsten Ziele, die sich u.a. aus sozialer
Benachteiligung ergebenden schlechteren Chancen durch Qualifizierung, Bildung
und präventive Hilfen auszugleichen. Dazu gehören auch entsprechende Angebote
in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Träger der Jugendsozialarbeit haben die
Aufgabe, solche passgenau auf die Bedürfnisse benachteiligter junger Menschen
zugeschnittene Bildungsangebote und präventive Ansätze der Förderung zu
entwickeln und anzubieten. Da die Herausforderungen in diesem Bereich in den
letzten Jahren weiter gewachsen sind und auch noch weiter wachsen werden, ist es
erforderlich, die Jugendsozialarbeit an der Nahtstelle zu Schule und Arbeitsmarkt
konzeptionell weiterzuentwickeln und auszubauen. Das Land Nordrhein-Westfalen
knüpft an die Förderung die Erwartung, dass die Träger an der Entwicklung und
Umsetzung eines verbesserten Übergangssystems mitwirken.
9
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Integration von jungen
Menschen mit Migrationshintergrund und der Inklusion junger Menschen mit
Behinderung setzt das Land Nordrhein-Westfalen hier zwei Förderschwerpunkte:
Mit dem Förderbereich "Integration als Chance" sollen zielgerichtet Angebote für
junge Menschen mit Migrationshintergrund gefördert werden, die nachhaltig zur
besseren gesellschaftlichen und beruflichen Integration führen und die das
interkulturelle Verständnis in unserer Gesellschaft fördern.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 sollen
mit dem Förderschwerpunkt "Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen" die
Träger der Jugendhilfe dafür gewonnen werden, ihre Angebote gezielt auch für junge
Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land Nordrhein-Westfalen knüpft an
diesen Schwerpunkt die Erwartung, dass über solche Projekte die Öffnung der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für die Belange junger Menschen mit
Behinderung gelingt.
Schließlich widmet das Land Nordrhein-Westfalen dem Aufwachsen junger
Menschen
und
ihrer
Persönlichkeits-
und
Identitätsentwicklung
besondere
Aufmerksamkeit. Durch soziale Teilhabe soll Chancengleichheit realisiert sowie
Toleranz und Vielfalt, etwa in Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensformen gelebt
und selbstverständlich werden.
Pos. 3.1
Pos. 3.2
Förderung insb. der Jugendsozialarbeit
Projektförderung, insb. Integration als Chance,
Teilhabe junger Menschen mit Behinderung
Summe:
13.960.000 €
3.500.000 €
17.460.000 €
Förderbereich IV: Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken
Junge Menschen stärken – Gewalt vermeiden
Heute aufzuwachsen ist für Kinder und Jugendliche in NRW mit vielen Chancen und
in den meisten Fällen auch mit einer guten sozialen Absicherung verbunden. Aber es
gibt auch Risiken, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung
gefährden. Gewalt als Opfer zu erfahren oder als Täter auszuüben, in prekären
10
Familienverhältnissen aufzuwachsen, exzessiver Alkoholkonsum, der Konsum von
Tabak, Suchtprobleme sowie die Nutzung nicht altersadäquater Medien sind nur
einige der Problemlagen von jungen Menschen, die ein gelingendes Aufwachsen
beeinträchtigen können.
Es ist daher ein wichtiges Ziel der Politik des Landes Nordrhein-Westfalen, solchen
Risiken mit präventiven Ansätzen entgegenzuwirken und dort, wo Risiken bereits zu
Gefährdungen geworden sind, Hilfe anzubieten. Dies dient auch dem Ziel, die
gesellschaftlichen Folgekosten nicht gelingender gesellschaftlicher Integration
möglichst weitgehend zu reduzieren. Gefördert werden daher u.a. Träger, die
Angebote für straffällig gewordene Jugendliche anbieten, Projekte im Bereich der
Fußball-Fan-Arbeit oder Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Junge Menschen sind eine wichtige Zielgruppe für extremistische Agitation. Daher ist
es wichtig, sie über andidemokratische und extremistische Denkweisen aufzuklären.
Durch
präventive
Angebote
der
Jugendarbeit
und
Jugendsozialarbeit
soll
extremistischen Tendenzen entgegengewirkt werden. Junge Menschen sollen in ihrer
Persönlichkeit und demokratischen Grundeinstellung gestärkt werden.
Pos. 4.1
Pos. 4.2
Summe:
Förderung von Einrichtungen und Angeboten
des Kinder- und Jugendschutzes, insb. AJS,
Brücke- und Fußball-Fan-Projekte
Projektförderung: Präventive Angebote in der
Kinder- und Jugendhilfe, Jugendschutz
2.185.000 €
2.080.000 €
4.265.000 €
Förderbereich V: Mädchen- und Jungenarbeit / Gender Mainstreaming
Mädchen und Jungen: Gleiche Rechte, gleiche Chancen
Jungen und Mädchen sind nicht gleich. Sie haben unterschiedliche Interessen und
Bedürfnisse. Sie mit gleichen Chancen an Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu
versehen kann daher nur gelingen, wenn diese Unterschiede in der Kinder- und
Jugendarbeit erkannt und zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns gemacht
werden. Eine gendergerechte Förderung durch Angebote der Kinder- und
11
Jugendhilfe ist daher eine wesentliche Voraussetzung für gleiche Zugangschancen
zu den Bildungsressourcen und zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Es ist daher das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen, die Kinder- und Jugendhilfe
so weiterzuentwickeln, dass in allen Angeboten die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Mädchen und Jungen tragende Elemente der Konzeptionen sind. Daher werden
überörtlich
wirkende
Träger
für
geschlechtsspezifische
und
am
Gender
Mainstreaming orientierte Kinder- und Jugendarbeit gefördert. An diese Förderung
knüpft das Land Nordrhein-Westfalen die Erwartung, dass diese Träger Konzepte
entwickeln und anbieten, die auf die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Kinderund Jugendarbeit insgesamt hinwirken.
Um darüber hinaus weitere Impulse für dieses Ziel zu ermöglichen, werden
zusätzliche Projektmittel bereitgestellt. Es werden Angebote gefördert, die neue
Ansätze der geschlechtsspezifischen Kinder- und Jugendarbeit entwickeln und
erproben, bzw. zu einer stärkeren Verbreitung von geschlechtspezifischen
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit beitragen.
Pos. 5.1
Pos. 5.2
Fachstellen der Mädchen- und Jungenarbeit
Projektförderung geschlechtsspezifischer
Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Summe:
540.000 €
650.000 €
1.190.000 €
Förderbereich VI: Jugendfreiwilligendienste
Chance für Engagement und Bildung
Junge Menschen wollen sich für die Gesellschaft engagieren. Sie tragen
Verantwortung und nehmen ehrenamtliche Aufgaben wahr. Sie sind auch bereit zu
einem
längerfristigen
Engagement
–
wie
das
Interesse
an
den
Jugendfreiwilligendiensten zeigt. Die Teilnahme junger Menschen am Freiwilligen
Ökologischen Jahr oder am Freiwilligen Sozialen Jahr bringt nicht nur einen
gesellschaftlichen Gewinn, sondern gibt jungen Menschen auch neue Impulse für
ihre persönliche Entwicklung.
12
Vor
dem
Hintergrund
einer
wachsenden
Bedeutung
des
ehrenamtlichen
Engagements in der Gesellschaft und der Tatsache, dass viele junge Menschen gern
die Möglichkeit zum Absolvieren eines Jugendfreiwilligenjahres wahrnehmen, erhöht
das Land Nordrhein-Westfalen die bisher für das Freiwillige Ökologische Jahr zur
Verfügung stehenden Mittel und schafft eine eigene Förderposition für die
Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit.
Pos. 6.1
Pos. 6.2
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste
durch Bildungsarbeit
1.500.000 €
1.900.000 €
Summe:
3.400.000 €
Förderbereich VII: Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung
zukunftsweisender Initiativen
Die
gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen
sowie
die
Anforderungen
und
Ansprüche an die Kinder- und Jugendarbeit entwickeln sich stetig weiter. Um immer
wieder passgenaue Antworten auf sich neu stellende Fragen zu finden, bedarf es
eines Instruments, das die Erprobung neuer, experimenteller oder zukunftsweisender
Ansätze ermöglicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen verbindet mit der Bereitstellung der Fördermittel die
Erwartung, dass die Träger entsprechende Angebotsformen und konkrete Angebote
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit konzipieren und erproben.
Pos. 7
Besondere Maßnahmen und Projekte zur
Erprobung zukunftsweisender Initiativen
Summe:
2.275.700 €
2.275.700 €
Förderbereich VIII: Wissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld
Kinder und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich täglich den Anforderungen der Praxis stellen.
Viele Entwicklungslinien lassen sich jedoch nicht aus den Anforderungen der Praxis
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allein ableiten. Hierzu bedarf es der Praxisforschung, die dabei hilft, längerfristige
Entwicklungstrends rechtzeitig zu erkennen und in den Angeboten berücksichtigen
zu können. Wissenschaftliche Forschung hilft, die Kinder- und Jugendhilfe in ihrer
Entwicklung besser planen zu können. Zusätzlich bedarf es eines intensiven Dialogs
zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis.
Das Land Nordrhein-Westfalen verbindet mit der Förderung die Erwartung, dass
damit die Entwicklungserfordernisse der Praxis früher erkennbar werden und
zusätzliche Impulse möglich sind.
Pos. 8
Forschungspartnerschaften /-projekte
Summe:
1.350.000 €
1.350.000 €
Förderbereich IX: Investitionen
Kinder- und Jugendarbeit braucht Orte. Räumlichkeiten und Außenflächen der
Einrichtungen der Jugendarbeit sind eine materielle Basis gelingender Kinder- und
Jugendhilfe. Diese Orte der Kinder- und Jugendarbeit weiter auszubauen, zu
verbessern und auf den neusten Stand zu bringen ist eine Aufgabe, zu der das Land
einen Beitrag leistet.
Vor dem Hintergrund ständig wachsender Anforderungen an diese Grundlage der
Kinder- und Jugendarbeit stellt das Land zusätzliche Mittel für den Erhalt und Ausbau
von überörtlichen und besonders innovativen Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit zur Verfügung.
Pos. 9
Investitionen
Summe:
3.000.000 €
3.000.000 €
Förderbereich X: Sonderurlaubsgesetz
Die Kinder- und Jugendarbeit ist in NRW erfolgreich – nicht zuletzt dank des
vielfältigen ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder von Verbänden und
14
Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit. Um dieses Engagement zu erleichtern,
können Beschäftigte Sonderurlaub auf gesetzlicher Basis für ihre Arbeit in der
Kinder- und Jugendarbeit erhalten. Der damit verbundene Verdienstausfall kann
ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Mit der Bereitstellung der Fördermittel soll
dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt werden.
Pos. 10
Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz
Summe:
Kinder- und Jugendförderplan insgesamt
1.960.000 €
1.960.000 €
100.225.700 €
Grundsätze der Förderung
Die Förderung der beschriebenen Handlungsfelder ist entsprechend dem Kinderund Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorrangig eine Aufgabe der örtlichen Träger der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Das Land unterstützt sie bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben (§ 82 Abs. 2 SGB VIII). Hierzu bedarf es auch auf kommunaler Ebene
einer Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Träger (vgl. § 15 Abs. 4 Kinderund Jugendförderungsgesetz). Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Zuwendungen für Maßnahmen erhalten, haben sie sicherzustellen, dass
die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind und ihr
Finanzanteil in einem angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht. Daraus
ergibt sich eine stärkere Verzahnung der Fördermittel des Landes und der
Kommunen.
Das Land gewährt auf der Grundlage dieses Kinder- und Jugendförderplans nach
den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes fachbezogene Pauschalen. Darüber
hinaus werden auf der Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO),
einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen für
Leistungen in der Jugendhilfe, bezogen auf die in den §§ 10 bis 14 des Kinder- und
Jugendförderungsgesetzes genannten Förderbereiche gewährt.
15
Das Förderverfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zum Kinderund Jugendförderplan. Bewilligungsbehörden sind i.d.R. die Landesjugendämter bei
den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. Für die Träger der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe Bewilligungsbehörden.
Die Förderung von landesweiten oder regionalen Einrichtungen / Angeboten erfolgt
unter der Prämisse der Bereitschaft der Träger, den Wirksamkeitsdialog zu führen
und Zielvereinbarungen zu schließen. Wirksamkeitsdialog und Zielvereinbarung
sollen durch kritische Reflexion neue Impulse für die Ausrichtung der Arbeit in den
Einrichtungen und Angeboten geben und flexible Reaktionen auf notwendige
Anpassungen ermöglichen. Sie sollen schließlich einen effektiven, wirksamen und
zielgenauen Einsatz der Fördermittel sicherstellen. Die Durchführung obliegt den
Landesjugendämtern auf der Grundlage der Entscheidungen der Obersten
Landesjugendbehörde, soweit diese nicht abweichende Regelungen trifft.
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