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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 09:30
Aktualisiert
04.10.11, 09:30
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 40 10 24 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 11.10.2011 X Frau Düren (Verfasser/in) 309/2011 nö. S. TOP 22.08.2011 (Datum) BETREFF: Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur. Sport und Freizeit (BKS) bestellt Frau Judith Düren zur Schriftführerin. 2. Der BKS bestellt Frau Ursula Brandt zur stellvertretenden Schriftführerin. ERLÄUTERUNGEN: Gem. § 58 (2) GO NRW i.V.m. § 52 (1) GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin/Schriftführer unterzeichnet. -1- Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin/ einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin/ zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. -2-