Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
391/2011
1. Ergänzung
28.09.2011
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage Nr.:
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
9.1
Haupt- und Finanzausschuss
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
12.10.2011
X
18.10.2011
Betreff
Birke am Kinderspielplatz Sinnersdorf, Gilbachstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerin
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 391/2011 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt,
a) den Antrag auf Fällung der Birke auf dem Kinderspielplatz Gilbachstraße in Sinnersdorf abzulehnen. Baum verträgliche
Rückschnitte werden auch in Zukunft durchgeführt, um die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.
b) dass die beiden mittig an der Grundstücksgrenze zur Antragstellerin auf dem Kinderspielplatz stehenden Fichten gefällt
werden können, sofern eine Photovoltaikanlage tatsächlich errichtet wird. Die rechts und links stehenden Bäume, die Birke und
die Lärche, sollen aufgrund der in den Erläuterungen dargestellten Konfliktabwägung erhalten werden.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 12.10.2011 und
erklärt die Beschwerde für erledigt.
Erläuterungen
In Ergänzung zum Antrag vom 02.08.2011 hat die Bürgerin aus Sinnersdorf das in Anlage 1 beigefügte Schreiben der Stadt
zugeleitet. Da die Thematik hinsichtlich der Birke im Umwelt- und Planungsausschuss am 12.10.2011 erörtert werden soll,
wurde zur Vollständigkeit diese Ergänzungsvorlage verfasst.
In dem neuerlichen Schreiben weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sie kurzfristig eine Photovoltaikanlage auf ihrem
Dach errichten lassen möchte. Damit die Anlage wirtschaftlich betrieben werden könne, fordert sie die Stadt auf, die vier an der
Grenze zu ihrem Grundstück auf dem Kinderspielplatz stehenden Bäume zu entfernen. Unter diesen Bäumen befindet sich
auch die Birke, die Anlass der in der Vorlage 391/2011 dargestellten Beschwerde ist.
Bereits 2008 hatte sich die Bürgerin an die Verwaltung gewandt und mitgeteilt, dass sie ihr Dach mit einer Photovoltaikanlage
ausstatten möchte und um Fällung von den an der Grenze stehenden Bäumen gebeten.
Nach einem Ortstermin hatte die Verwaltung in Aussicht gestellt, dass die beiden nahe der Grenze stehenden und das Dach
verschattenden Nadelgehölze nach Errichtung einer Photovoltaikanlage entfernt werden könnten. Die Bürgerin hatte sich bereit
erklärt als Ersatz heimische Sträucher zu pflanzen.
Hinsichtlich der Birke hat die Verwaltung die Auffassung vertreten, dass der Baum jahrelang stetig auf Wunsch der Bürgerin
intensiv beschnitten worden war, so dass dadurch keine unzumutbare Beschattung einer Photovoltaikanlage zu erwarten war.
Kurz darauf teilte die Antragstellerin der Verwaltung mit, dass sie nun keine Solaranlage installieren werde, aber trotzdem
weiterhin um Fällung der ihr Grundstück verschattenden Bäume bitte. Diesen Wunsch hat die Verwaltung abgelehnt. Wie
bereits in der Vorlage 391/2011 dargestellt, war zuvor bereits eine Kiefer gefällt worden.
Im Jahr 2010 erfolgte die nächste Aufforderung, die Birke zu fällen bzw. wieder zu beschneiden, da eine Verschmutzung der
Dachrinne und der Terrasse durch das Laub vorliege. Da der Baum jedoch im Jahr 2008 bereits erheblich beschnitten worden
war, konnte aus baumpflegerischer Sicht ein weiterer Rückschnitt zu diesem Zeitpunkt nicht befürwortet werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Situation beurteilt wie schon im Jahr 2008. Sollte die Photovoltaikanlage wirklich errichtet
werden, könnten die beiden mittig an der Grenze zum Grundstück der Antragstellerin stehenden Nadelgehölze (Fichten)
entfernt werden, um eine Beschattung zu minimieren. Auch die dort stehenden Lebensbäume könnten heckenartig
zurückgeschnitten werden, so dass das Dach nicht beschattet wird. Diese Maßnahme ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll,
dass es sich bei Fichten um immergrüne und dicht benadelte Gehölze handelt, die das ganze Jahr über Schatten werfen. Die
Birke sowie der 4. jetzt erstmals angesprochene Baum, eine Lärche, befinden sich rechts und links an den beiden äußeren
Grenzen zum Grundstück der Antragstellerin, so dass aus diesem Grund nur eine sehr kurzfristige Beschattung vorliegen
würde. Des Weiteren ist von Bedeutung, dass sowohl die Birke als auch die Lärche sehr lichte, lichtdurchlässige Kronen
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aufweisen und vor allem durch den Laub- und Nadelwurf im Herbst und Winter für ein halbes Jahr eine Schattenwirkung fast
gänzlich entfällt.
Zusätzlich sollte auch der Wert von Bäumen nicht außer Acht gelassen werden. Dabei ist sowohl der ökologische Wert gemeint
als auch der finanzielle Wert. Im Rahmen von Wertermittlungsverfahren, z.B. bei Grundstückswertermittlungen oder bei
Schadensfällen, wird durch gerichtlich anerkannte Wertermittlungsverfahren der Wert von Bäumen ermittelt. Bei älteren
Bäumen können so sehr schnell Werte von mehreren Tausend Euro berechnet werden.
Insofern muss auch bei der energetisch wichtigen Thematik des Einsatzes von regenerativen Energien, die sicherlich
notwendig und sinnvoll ist, eine Konfliktabwägung mit dem Schutz vorhandener älterer Bäume erfolgen.
Daher schlägt die Verwaltung im vorliegenden Fall vor, dass – sofern tatsächlich eine Photovoltaikanlage errichtet wird – die
beiden am stärksten beeinträchtigenden Bäume entfernt werden können. Im Hinblick auf den Erhalt des Baumbestandes sollen
die beiden anderen Bäume, die eine wesentlich geringere Beeinträchtigung mit sich bringen, erhalten werden.
Daher wird der Beschlussentwurf der Ursprungsvorlage 391/2011 um diese Punkte ergänzt.