Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
400/2011
Erstellt am:
22.09.2011
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.10.2011
Betreff
Umbau des Regenrückhaltebeckens in Sinnersdorf
- Gehölzentfernung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Kosten für die notwendigen Fällungen sind über die Gesamtmaßnahme beim Tiefbauamt finanziert.
Vorlage Nr.: 400/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die in den Erläuterungen dargestellte Maßnahme und die dadurch bedingte Entfernung des vorhandenen Gehölzbestandes zur Kenntnis.
Erläuterungen
Im Februar 2011 hatte die Verwaltung im Rahmen einer mündlichen Mitteilung über den geplanten Umbau des Regenrückhaltebeckens in Sinnersdorf und die daraus resultierenden umfangreichen Baumfällungen informiert. Damals war zugesagt worden, den UPA ausführlich über den notwendigen Eingriff zu informieren.
Aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben ist die Stadt verpflichtet, ein Regenklärbecken(RKB) in Sinnersdorf zu errichten. Darüber
hinaus soll aus hydraulischen Gründen das an der Wupperstraße bereits vorhandene Regenrückhaltebecken (RRB) vergrößert
werden. Gleichzeitig soll das erneuerungsbedürftige Pumpwerk neu errichtet werden.
Die Eingriffsfläche ist in der Anlage 1 dargestellt.
Das geplante Becken wird nach der Baumaßnahme die gesamte Fläche ausfüllen. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit, der
notwendigen technischen Anlage sowie der Anforderungen an die Unterhaltung des Beckens ist es nicht möglich, auf dem
Gelände wieder Gehölze zu etablieren (s. Anlage 2).
Aus planungsrechtlicher Sicht ist eine Eingriffsbewertung nicht notwendig. Unabhängig davon sind mit der Maßnahme erhebliche Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand verbunden. Daher soll sie aus landschaftspflegerischer Sicht bestmöglich
durchgeführt werden. Gleichzeitig wird mit diesem Vorgehen sicher gestellt, dass auch der Artenschutz entsprechend berücksichtig wird.
In Anlage 3 ist die landschaftspflegerische Stellungnahme mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) dargestellt.
Im Vorfeld der Maßnahme wurde in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde eine Biotoptypenkartierung sowie eine
Amphibien- und Brutvogelkartierung durchgeführt. Daneben wurde der Baumbestand auf Nisthöhlen untersucht.
Der vorhandene Baumbestand wurde vom städtischen Baumkontrolleur aufgenommen und beurteilt. Dabei wurde festgestellt,
dass 28 Bäume durch die Baumsatzung geschützt sind. Im einzelnen handelt es sich um 24 Robinien und 4 mehrstämmige
Spitzahorn.
Bäume im Bereich des vorhandenen Beckens
- Entlang der Stommelner Straße befinden sich 6 geschützte Robinien mit folgenden Stammumfängen:
152 cm, 150 cm, 150 cm, 228 cm, 184 cm, 150 cm
- Entlang der Wupperstraße stehen 3 geschützt Robinien:
180 cm, 190 cm, 265 cm
- Im Grenzbereich zum Sportplatz befinden sich 11 geschützte Robinien:
147 cm, 143 cm, 220 cm, 265 cm, 150 cm, 236 cm, 186 cm, 205 cm, 215 cm, 150 cm, 140 cm
- im Grenzbereich zu der Wildwuchsfläche stehen 3 geschützte Robinien:
187 cm, 143 cm, 150 cm
Bäume außerhalb des vorhandenen Beckens
Auf der Wildwuchsfläche im Anschluss an das vorhandene Becken stehen 5 geschützte Bäume,
- 1 Robinie
410 cm
- 4 mehrstämmige Spitzahorn
153 cm, 162 cm, 151 cm, 170 cm
Vorlage Nr.: 400/2011 . Seite 3 / 3
In der Böschung zum Sportplatz entlang der Stommelner Straße stehen 6 Linden. Diese Bäume sind aufgrund ihres Umfangs
nicht durch die Baumsatzung geschützt, aber sowohl aus ökologischer als auch aus städtebaulicher Sicht erhaltenswert.
Im Zuge der Voruntersuchungen wurde die Planung daher so verändert, dass die Linden erhalten werden können.
Für die Bäume, die durch die Baumsatzung geschützt sind, werden Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Entsprechend
der Vorgaben der Baumsatzung muss für diese Bäume Ersatz gepflanzt werden. Zum Teil soll die vorhandene Lindenallee
entlang der Stommelner Straße ergänzt werden. Allerdings werden weitere Baumstandorte benötigt, um die notwendigen Ersatzpflanzungen durchzuführen, da insgesamt 28 neue Bäume gepflanzt werden müssen.
Hinsichtlich des Artenschutzes hatte die Untersuchung folgendes Ergebnis:
Auf der Eingriffsfläche konnte keine Amphibienpopulation nachgewiesen werden.
Es wurden keine Nisthöhlen gefunden.
Auch das Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten wurde nicht festgestellt
Aufgrund der Kartier- und Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass durch den Eingriff keine der untersuchten
planungsrelevanten Arten in ihrer lokalen Population gemäß § 44 BNatSchG gefährdet ist.
Die Bauzeit, insbesondere die Beseitigung der Vegetationsstrukturen wird außerhalb der Vegetationsperiode liegen. Somit kann
das Töten einzelner Exemplare ausgeschlossen werden, da Winterquartiere im Untersuchungsraum nicht bekannt sind.