Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
05.10.11, 12:53
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
371/2011
Erstellt am:
12.09.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.10.2011
Betreff
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Information über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen
Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Erteilung des Auftrages, auf Grundlage dieses überarbeiteten Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 371/2011 . Seite 2 / 3
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Informationen über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt dem daraufhin überarbeiteten städtebaulichen Konzept zu.
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgestellten, überarbeiteten Konzeptes den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 18.05.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, auf der Grundlage eines durch einen Investor
vorgelegten städtebaulichen Konzeptes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
Dies erfolgte in der Zeit vom 15.06. bis 05.07. durch Aushang der Planunterlagen im Planungsamt; die Behörden wurden mit
Schreiben vom 09.06.2011 entsprechend benachrichtigt.
Während dieses Zeitraumes wurden von einer Vielzahl der im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet Asternweg / Aurikelweg
wohnenden Bürgerinnen und Bürgern Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Den insgesamt zehn formulierten Schreiben
wurden in mehreren Fällen teils umfangreiche Unterschriftenlisten beigefügt (341 Unterschriften im Anhang an ein Schreiben,
weitere 41 Unterschriften im Anhang an ein weiteres Schreiben). Da ein Teil des Plangebiets auch über den verkehrsberuhigt
ausgebauten Asternweg erschlossen werden soll, werden erhebliche Bedenken gegen diese geplante Verkehrsanbindung
vorgetragen. Gerade auch im Hinblick auf die bereits jetzt vorhandenen Probleme mit der Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden aufgrund des neu hinzukommenden Anwohnerverkehrs unzumutbare Belastungen für das bestehende Wohngebiet befürchtet.
Einige Bewohner der zur Venloer Straße hin gelegenen Wohnhäuser sprechen sich gegen den Standort der neu geplanten
Zufahrt von der Venloer Straße aus und befürchten dort eine zu starke Beeinträchtigung durch den zusätzlichen Anwohnerverkehr. Die an dieser Stelle bestehenden Bäume sollten erhalten bleiben und die Zufahrt möglichst weit in Richtung der Kreuzung
Venloer Straße / Bonnstraße verschoben werden.
Die Schreiben der Anwohner sind mitsamt der Unterschriftenlisten als Anlage der Vorlage beigefügt.
Im Zuge der hausinternen Beteiligung wurde u.a. die Planung einer mindestens 600 m² großen Spielplatzfläche sowie der Erhalt zweier einzeln stehender Bäume (Rotbuche bzw. Gingko) gefordert.
Die von Seiten der beteiligten Behörden vorgetragenen Stellungnahmen beziehen sich in erster Linie auf die notwendige Abstimmung der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes mit den zuständigen Straßenbaulastträgern sowie Hinweisen zur
erforderlichen Durchführung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung und der Berücksichtigung der abfallentsorgungstechnischen Belange.
Alle oben genannten Stellungnahmen wurden dem Projektentwickler mitgeteilt, mit der Aufforderung, das städtebauliche Konzept zu überarbeiten. Dies vor allen Dingen mit dem Ziel, den Befürchtungen der Anwohner hinsichtlich der vorgesehenen teilweisen Anbindung des Plangebietes über den Asternweg dahingehend Rechnung zu tragen, dass der weitaus überwiegende
Teil der zukünftigen Wohnhäuser über die Venloer Straße angebunden wird. Das überarbeitete Konzept sieht denn auch nur
noch eine Anzahl von ca. 20 Wohnhäusern vor, die nordwestlich des bestehenden Wendehammers über den Asternweg angebunden werden sollen. Zudem wurde die Forderung, die Zufahrt an der Venloer Straße möglichst weit von den bestehenden
Wohnhäusern Asternweg 123, 125 und 127 abzurücken, berücksichtigt.
Seitens der Verwaltung wurde hinsichtlich der einzuhaltenden Höchstwerte für die Grundflächenzahl (GRZ), welche die Dichte
der Bebauung steuert, eine genaue Bilanzierung erbeten. Die entsprechende Berechnung konnte den Nachweis erbringen,
dass für das gesamte mit Reihenhäusern zu bebauende Gebiet die sogenannte Haupt-GRZ nach § 19(2) BauNVO, welche in
Vorlage Nr.: 371/2011 . Seite 3 / 3
Wohngebieten einen Wert von 0.4 nicht überschreiten darf, durch die Errichtung der eigentlichen Wohnhäuser eingehalten wird.
Die GRZ nach § 19(4) BauNVO, nach der die Haupt-GRZ um 50 % überschritten werden darf für Garagen, Stellplätze und ihre
Zufahrten sowie Nebenanlagen, wird aufgrund der überwiegend zentralen Anordnung der notwendigen Garagen und Stellplätze
geringfügig überschritten. Es ist vorgesehen, diese Überschreitung über eine entsprechende planungsrechtliche Festsetzung im
B-Plan - die nach § 19(4) BauNVO ausdrücklich ermöglicht wird, wenn eine solche Überschreitung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens hat – zulässig zu machen.
Des Weiteren wurde der Erhalt der beiden o.g. Bäume wie auch die geforderte Spielplatzfläche eingeplant.
Eine zusätzliche Abänderung des städtebaulichen Konzeptes im Bereich entlang der Venloer Straße wurde - als Ergebnis der
Verhandlungsgespräche des Projektentwicklers mit potentiellen Investoren wie auch als Reaktion auf die Ablehnung der ursprünglich auch dort geplanten mehrgeschossigen Wohnbauten seitens einiger der im unmittelbaren Umfeld wohnenden Anlieger- notwendig. Danach sollen nunmehr in diesem Teilbereich unmittelbar östlich des bestehenden Einfamilienhauses Asternweg 123 ebenfalls Reihenhauszeilen errichtet werden. Lediglich im Bereich westlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
soll auch weiterhin ein drei- bis maximal viergeschossiger Baukörper entstehen, dessen Architektur der markanten Ortseingangslage in besonderer Weise Rechnung tragen soll. Da eine Visualisierung der Eckbebauung bis zum Fertigstellungstermin
der Vorlage nicht mehr anzufertigen war, wird diese dem Ausschuss zum Offenlagebeschluss des Rechtsplanentwurfes vorgelegt werden.
Die Verwaltung legt das wie oben beschriebene überarbeitete Konzept, welches die vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die darüber hinaus eingegangenen Forderungen der hausinternen Fachämter
sowie externer Behörden weitestgehend berücksichtigt, dem Umwelt- und Planungsausschuss vor mit dem Beschlussvorschlag, auf dessen Grundlage nunmehr den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen in einer der nächsten Sitzungen
zur Offenlage beschließen zu lassen.