Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
369/2011
Erstellt am:
12.09.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.10.2011
Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 Pulheim
Bereich: Albrecht-Dürer-Straße / nördlich des Männergesangsvereinsheims
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 369/2011 . Seite 2 / 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 06.07.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, für das städtische Grundstück an der
Albrecht-Dürer-Straße, welches nördlich an das Vereinsheim des Männergesangsvereins angrenzt, einen Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau
einer Kindertagesstätte für zunächst vier Gruppen mit der Option für deren mittel- bis langfristige bauliche Erweiterung zu schaffen.
Es ist vorgesehen, das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen. Ein bauliches Konzept für die KITA liegt
noch nicht vor, das Grundstück ist jedoch ob seiner Größe hinreichend flexibel. Im Zuge der weiteren Planung wird der Baumund Gehölzbestand aufgenommen und eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Inwieweit aus beiden Aspekten Festsetzungen
im Rechtsplan erforderlich sein werden, ist noch nicht absehbar.
Dem als Anlage beigefügten Begründungsentwurf sind die Einzelheiten zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.