Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
349/2011
Erstellt am:
05.09.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.10.2011
Betreff
Neubau von 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitungen
Projekte der Amprion GmbH (ehem. RWE Transportnetz Strom GmbH)
- Information zum Verfahrensstand
- Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau und den Rat
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
00.000.000.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
00.000.000.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
00.000.000.000 €
00.000.000.000 €
00.000.000.000 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 349/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Information zu den das Pulheimer Stadtgebiet betreffenden Leitungsbauprojekten der Amprion GmbH zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau sowie dem Rat, aus städtebaulichen Gründen zunächst keine Grundstücke für die geplante Hochspannungsleitung mit einer Masthöhe von – im Einzelfall - bis zu 93 m zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Vereinbarungen für Überleitungsrechte zu treffen..
Erläuterungen
Bereits in seiner Sitzung am 28.08.2008 wurde der Umwelt- und Planungsausschuss von der Verwaltung über ein Leitungsprojekt der RWE Transportnetz Strom GmbH unterrichtet (TOP I.13, NS-S. 61). Im Folgenden wird diese Information vertieft und
erweitert.
Einer Kurzerläuterung des Projekts zufolge wird auch zukünftig der Stromübertragungsbedarf von Norden nach Süden weiter
steigen. Daher plant die RWE Transportnetz Strom GmbH – inzwischen umbenannt in Amprion GmbH - in ihrem Netzgebiet
eine Erweiterung ihres 380-kV-Höchstspannungsnetzes. Ein Bestandteil dieser Maßnahme ist eine Netzverstärkung auf der
Achse Meppen – Wesel/Niederrhein – Utfort – Osterath – Gohr – Rommerskirchen – Sechtem – Weißenthurm (siehe ANLAGE
1).
Das Stadtgebiet von Pulheim ist von dieser Ausbauabsicht im Bereich zweier vorhandener Leitungstrassen betroffen. Unter der
Bauleitnummer Bl. 4207 ist geplant, zwischen den Umspannanlagen (UA) Gohrpunkt und Rommerskirchen einen 10 km langen Trassenabschnitt durch eine 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung zu ergänzen. Die Errichtung der Freileitung soll in
einem Trassenraum erfolgen, der bereits in der Vergangenheit von einer demontierten 220-kV-Freileitung genutzt wurde. Circa
1,9 km der Trasse liegen nordwestlich von Stommeln auf Pulheimer Stadtgebiet (siehe ANLAGE 2).
Weit umfangreicher durchquert die Trasse einer weiteren geplanten 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung das Pulheimer
Stadtgebiet. Mit der Bezeichnung Bl. 4215 soll sie von der UA Rommerskirchen zur UA Sechtem verlaufen. Dabei erreicht sie
Pulheim westlich von Ingendorf, verläuft zwischen Pulheim und Geyen, erreicht die UA Brauweiler und verlässt das Stadtgebiet
an der Grenze zu Köln-Lövenich. Auch sie nimmt keinen neuen Trassenraum in Anspruch, sondern liegt im Bereich einer vorhandenen, teils mit vier, teils mit drei Leitungen belegten Trasse (siehe ANLAGE 2). Von den vorhandenen Leitungen sollen im
Rahmen der Neubaumaßnahme zwei zurückgebaut werden.
Für beide Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, wobei für die Bl. 4207 dieses von der Bezirksregierung Düsseldorf, für die Bl. 4215 von der Bezirksregierung Köln durchgeführt wird. Anträge auf Einleitung der Verfahren sind noch nicht
gestellt. Stattgefunden haben allerdings bereits Scoping-Termine nach § 5 UVPG.
Die Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens wurde für die Bl. 4215 durch die Bezirksregierung Köln mit
einer Landesplanerischen Beurteilung vom 10. November 2006 abgeschlossen. Danach wird das Vorhaben als nicht raumbedeutsam angesehen, da die Planung nicht die Errichtung einer neuen Freileitungstrasse vorsieht, sondern den Rückbau vorhandener Freileitungen und den Ersatzneubau einer 110- /380-kV-Freileitung, die sich auf eine bestehende Leitungstrasse
beschränkt.
Die Feststellung, dass das Vorhaben grundsätzlich raumverträglich ist, besagt nicht, dass es frei von Umweltauswirkungen ist.
Bereits jetzt ist absehbar, dass sich die geplante Freileitung Bl. 4215 auf das Landschaftsbild auswirken wird. Im Gegensatz zur
Leitung Bl. 4207, deren neue geplante Maste nach den vorliegenden Unterlagen eine niedrigere Höhe haben werden als die im
Vorlage Nr.: 349/2011 . Seite 3 / 3
selben Trassenraum vorhandenen, erreichen die Maste der Bl. 4215 erheblich größere Höhen, als die Maste der in der fraglichen Trasse verbleibenden Leitungen.
Die ANLAGE 3 zeigt die Höhen der auf Pulheimer Gebiet vorhandenen bzw. geplanten fünf Maste der Bl. 4207. Die geplanten
Masthöhen unterschreiten die Höhen der bestehenden Maste um ca. 6,00 m bis 10,00 m.
Die Höhen der geplanten 33 neuen Maste der Bl. 4215 sowie die Masthöhen der verbleibenden (Bestand) und der wegfallenden Leitungen (Demontage) sind der ANLAGE 4 zu entnehmen. Die neuen Maste sind teilweise doppelt so hoch wie die entfallenden, gegenüber den Masthöhen der verbleibenden Leitungen zeigen sich Differenzen von 9,30 m bis 33,80 m.
Der höchste neue Mast ist mit 92,50 m in der Gemarkung Geyen nahe der Überquerung der B 59 durch die Manstedtener Straße geplant. Die benachbarten Maste der bestehenden Freileitung Bl. 4513 weisen allerdings auch bereits eine Höhe von 72,70
m auf.
Es wird Aufgabe des Planungsträgers sein, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen der neuen Freileitung auf das Landschaftsbild darzulegen und zu bewerten. Beim Scopingtermin hat hierzu die Höhere Landschaftsbehörde eine
vertiefte Betrachtung besonderer Bereiche wie zum Beispiel den Naturpark oder die Regionale 2010-Projekte nahegelegt.
Gegenstand von Scopingterminen ist ausschließlich die Festlegung von Inhalt und Umfang der voraussichtlich vorzulegenden
Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren. Die Erörterung von Stellungnahmen und Einwendungen gegen das Vorhaben bleibt dem späteren Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Mit dem Beginn des Verfahrens ist sowohl für die Bl. 4207 als auch für die Bl. 4215 nicht vor 2012 zu rechnen.
Der Leitungsträger tritt nun aber bereits vor der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens an die Stadt heran, um für diese
Trassen Pachtverträge für städtische Grundstücke für Maststandorte bzw. Verträge für Überleitungsrechte abzuschließen. Da
aber aus städtebaulicher Sicht wegen der deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die enormen Masthöhen
eine positive Stellungnahme zum Leitungsprojekt Bl. 4215 nicht möglich ist, sollte dem Begehren des Planungsträgers bis auf
weiteres eine Absage erteilt werden.