Daten
Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
306/2011
Erstellt am:
22.08.2011
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
12.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung
Satzungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art.
4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Vorlage Nr.: 306/2011 . Seite 2 / 2
Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.
NRW. S. 950) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung", als Satzung.
Der Änderungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86
BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) als Bestandteil des Änderungsplanes.
Dem Änderungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 18.05.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Mit Schreiben vom 16.06.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die hausinternen
Dienststellen über die Durchführung dieses Verfahrensschrittes informiert und um Stellungnahme gebeten.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 22.06.2011 bis zum 25.07.2011 durch Aushang der Planunterlagen im
Planungsamt der Stadt Pulheim.
Während dieses Zeitraumes wurden weder von Bürgern/Bürgerinnen noch seitens der Behörden bzw. sonstiger Träger
öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgetragen, die einer inhaltlichen Abwägung bedürfen.
Die bereits während der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen zu Fragen der Erschließung bzw.
Entwässerung des Baugrundstücks bzw. zum konkreten Bauvorhaben werden im Baugenehmigungsverfahren entsprechend
berücksichtigt; der Bauherr bzw. der planende Architekt wurden bereits über diese wesentlichen Punkte unterrichtet.
Der bereits zu diesem Zeitpunkt vom Rhein-Erft-Kreis vorgetragenen Anregung, die schon im Ursprungsplan vorhandenen
Pflanzerhaltungs- und –gebote auch im Änderungsplan zu übernehmen, wurde inhaltlich voll umfänglich gefolgt; dies war
jedoch bereits den Ausführungen zu den Inhalten des Vorentwurfs zu entnehmen.
Ferner machte der Rhein-Erft-Kreis darauf aufmerksam, dass das Plangebiet nicht – wie im Planentwurf als nachrichtlicher
Hinweis enthalten – in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Köln-Weiler, sondern der der Wassergewinnungsanlage
Chorbusch liegt. Diese Korrektur wird als redaktionelle Änderung entsprechend übernommen.
Somit kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln mit der o.b. Korrektur des nachrichtlichen Hinweises,
ansonsten jedoch unverändert als Satzung beschlossen werden.