Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
361/2011
Erstellt am:
07.09.2011
Aktenzeichen:
II/ 511
Verfasser/in:
Frau Etienne, Herr Hönninghaus
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
06.10.2011
Betreff
Kooperation Jugendhilfe und Schule
in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ist eine zukunftsweisende Aufgabe. Sie ist für die
Jugendhilfe gesetzlich verankert in § 81 SGB VIII sowie in § 7 Kinder- und JugendförderungsGesetz
NRW. Für die Schulseite findet sich eine Verpflichtung in § 5 Schulgesetz NRW. Es geht bei der
Zusammenarbeit dieser zwei sehr verschiedenen Systeme besonders um die Schaffung tragfähiger
Strukturen.
Vor Hintergrund der genannten gesetzlichen Vorgaben sowie eines zunehmenden ganzheitlichen
Bildungsverständnisses, einer deutlich höheren Bedeutung der vorschulischen Bildungsförderung, der
Ganztagsschulentwicklung und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule über
den § 8a SGB VIII und § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW im Rahmen des Kinderschutzes haben sich in den
letzten Jahren in den Kreisen und Kommunen die Strukturen für die Kooperation von Jugendhilfe und
Schule (weiter)entwickelt und stabilisiert.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe – Schulen in „schwierigen Einzelfällen“ hat deutlich gemacht,
dass eine grundsätzliche Kooperationsstruktur für die Arbeit in problematischen Lebenslagen von
Schülerinnen und Schülern auf kommunaler Ebene zu entwickeln ist.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen, Arbeitsweisen und Methoden, verschiedener Strukturen
und Zuständigkeiten ist es das gemeinsame Ziel die Erziehung und Bildung junger Menschen zu fördern.
Vor diesem Hintergrund sind Jugendhilfe und Schule aufgefordert ihre Zusammenarbeit zu verstärken
und ihre Kompetenzen an Schnittstellen ihrer Zuständigkeit zusammenzuführen und voneinander zu
lernen.
Vorlage Nr.: 361/2011 . Seite 2 / 2
Zwischen Jugendhilfe und den Pulheimer Schulen wurde ein Modell der Kooperation in Einzelfällen
entwickelt, mit dem Ziel Leistungsangebote der erzieherischen Hilfen und der schulischen Förderung
frühzeitig aufeinander abzustimmen.
Voraussetzung für die Kooperation zwischen den Fachsystemen ist eine gemeinsam getragene
Kooperationsstruktur über
-
die jeweiligen Arbeitsaufträge, Rollen und Funktionen
Austausch, Erreichbarkeit, Absprachen
Haltung, Bereitschaft,
Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Abbau von möglichen Hemmschwellen und Vorurteilen.
Das Ziel ist die Schaffung von verbindlichen, auf Dauer angelegter institutionellen
Kooperationsstrukturen, die getragen sind von der Qualität interpersoneller Beziehungen.
Der Prozesseinstieg fand im Frühjahr 2010 mit der Vorstellung eines Konzeptentwurfes in der
Schulleiterkonferenz der Pulheimer Schulen statt und der Werbung um Zusammenarbeit mit dem Ziel
die Schulen zum selbstverständlichen Teil eines Helfernetzes in schwierigen Einzelfällen zu machen.
Die SchulleiterInnen stimmten einer Zusammenarbeit auf dieser Grundlage zu. Deutlich wurde, dass der
Prozess des Zusammenwachsens beider Fachsysteme ( Pulheimer Schulen/ Soziale Dienste des
Jugendamtes ) durch eine grundsätzliche Kooperationsstruktur gestaltet werden musste.
KooperationspartnerInnen wurden jeweils für die Pulheimer Schulen und der Jugendhilfe benannt, die
verbindlich auf der Basis des Kontraktes zukünftig zusammenarbeiten.
In einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen von Schule und Jugendhilfe klärten die Akteure ihre
verschiedenen Rollen, Funktionen und Arbeitsaufträge; die vorhandenen Ressourcen wurden verbindlich
verknüpft , eine Kooperationsstruktur aufgebaut und die notwendigen Verfahrensabläufe
festgeschrieben.
Prozesse des Zusammenwachsens zweier Fachsysteme sind zu begleiten und zu steuern, erstrecken
sich über einen längeren Zeitraum und benötigen neue Impulse.
Die Zusammenarbeit der an diesem Prozess beteiligten Akteure in einer Arbeitsgruppe , ist für 2012
bereits vereinbart.