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Mitteilungsvorlage (Kooperation Jugendhilfe und Schule in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Mitteilungsvorlage (Kooperation Jugendhilfe und Schule
in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung) Mitteilungsvorlage (Kooperation Jugendhilfe und Schule
in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung)

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Vorlage Nr.: 361/2011 Erstellt am: 07.09.2011 Aktenzeichen: II/ 511 Verfasser/in: Frau Etienne, Herr Hönninghaus Mitteilungsvorlage Gremium Jugendhilfeausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 06.10.2011 Betreff Kooperation Jugendhilfe und Schule in Einzelfällen der Hilfen zur Erziehung Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ist eine zukunftsweisende Aufgabe. Sie ist für die Jugendhilfe gesetzlich verankert in § 81 SGB VIII sowie in § 7 Kinder- und JugendförderungsGesetz NRW. Für die Schulseite findet sich eine Verpflichtung in § 5 Schulgesetz NRW. Es geht bei der Zusammenarbeit dieser zwei sehr verschiedenen Systeme besonders um die Schaffung tragfähiger Strukturen. Vor Hintergrund der genannten gesetzlichen Vorgaben sowie eines zunehmenden ganzheitlichen Bildungsverständnisses, einer deutlich höheren Bedeutung der vorschulischen Bildungsförderung, der Ganztagsschulentwicklung und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule über den § 8a SGB VIII und § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW im Rahmen des Kinderschutzes haben sich in den letzten Jahren in den Kreisen und Kommunen die Strukturen für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule (weiter)entwickelt und stabilisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe – Schulen in „schwierigen Einzelfällen“ hat deutlich gemacht, dass eine grundsätzliche Kooperationsstruktur für die Arbeit in problematischen Lebenslagen von Schülerinnen und Schülern auf kommunaler Ebene zu entwickeln ist. Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen, Arbeitsweisen und Methoden, verschiedener Strukturen und Zuständigkeiten ist es das gemeinsame Ziel die Erziehung und Bildung junger Menschen zu fördern. Vor diesem Hintergrund sind Jugendhilfe und Schule aufgefordert ihre Zusammenarbeit zu verstärken und ihre Kompetenzen an Schnittstellen ihrer Zuständigkeit zusammenzuführen und voneinander zu lernen. Vorlage Nr.: 361/2011 . Seite 2 / 2 Zwischen Jugendhilfe und den Pulheimer Schulen wurde ein Modell der Kooperation in Einzelfällen entwickelt, mit dem Ziel Leistungsangebote der erzieherischen Hilfen und der schulischen Förderung frühzeitig aufeinander abzustimmen. Voraussetzung für die Kooperation zwischen den Fachsystemen ist eine gemeinsam getragene Kooperationsstruktur über - die jeweiligen Arbeitsaufträge, Rollen und Funktionen Austausch, Erreichbarkeit, Absprachen Haltung, Bereitschaft, Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Abbau von möglichen Hemmschwellen und Vorurteilen. Das Ziel ist die Schaffung von verbindlichen, auf Dauer angelegter institutionellen Kooperationsstrukturen, die getragen sind von der Qualität interpersoneller Beziehungen. Der Prozesseinstieg fand im Frühjahr 2010 mit der Vorstellung eines Konzeptentwurfes in der Schulleiterkonferenz der Pulheimer Schulen statt und der Werbung um Zusammenarbeit mit dem Ziel die Schulen zum selbstverständlichen Teil eines Helfernetzes in schwierigen Einzelfällen zu machen. Die SchulleiterInnen stimmten einer Zusammenarbeit auf dieser Grundlage zu. Deutlich wurde, dass der Prozess des Zusammenwachsens beider Fachsysteme ( Pulheimer Schulen/ Soziale Dienste des Jugendamtes ) durch eine grundsätzliche Kooperationsstruktur gestaltet werden musste. KooperationspartnerInnen wurden jeweils für die Pulheimer Schulen und der Jugendhilfe benannt, die verbindlich auf der Basis des Kontraktes zukünftig zusammenarbeiten. In einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen von Schule und Jugendhilfe klärten die Akteure ihre verschiedenen Rollen, Funktionen und Arbeitsaufträge; die vorhandenen Ressourcen wurden verbindlich verknüpft , eine Kooperationsstruktur aufgebaut und die notwendigen Verfahrensabläufe festgeschrieben. Prozesse des Zusammenwachsens zweier Fachsysteme sind zu begleiten und zu steuern, erstrecken sich über einen längeren Zeitraum und benötigen neue Impulse. Die Zusammenarbeit der an diesem Prozess beteiligten Akteure in einer Arbeitsgruppe , ist für 2012 bereits vereinbart.