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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 361/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 361/2011)

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Inhalt der Datei

Jugendamt / Soziale Dienste Aufgaben der zuständige Lehrer/in, pädagogischen Fachkraft und der zuständigen Fachkraft im Jugendamt o Sie tragen gemeinsam die „Fallverantwortung“ (…der bei dem der Schuh drückt sucht das Gespräch) o Sie klären den Auftrag/Sie machen eine Situationsanalyse unter Berücksichtigung der jeweils anderen Sichtweise. o Sie klären die Zuständigkeiten und vereinbaren die Gesprächsstruktur ( wer lädt ein, wohin wir eingeladen, wer wird eingeladen, wer moderiert, Transparenz wer beteiligt wird). o Sie entwickeln am Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert lösungsorientierte Angebote, Maßnahmen etc. o Sie stellen die Partizipation der betroffenen Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendlichen sicher. o Sie dokumentieren den Prozess und die Vereinbarungen in Form eines Protokolls und sind für transparente Ergebnissicherung verantwortlich. Voraussetzungen: o Jede Schule benennt verbindlich eine/n Kooperationsberauftrage/n und eine/n Stellvertreter ( Schulleiter/in, Lehrer/in, pädagogische Fachkraft). o Das Jugendamt benennt für jede Schule verbindlich eine/n Kooperationsbeauftragte/n und eine/n Stellvertreter/in. Aufgaben Kooperationsbeauftragte: o Beide gemeinsam tragen die grundsätzliche Verantwortung für die Ausgestaltung der Kooperation zwischen der jeweiligen Schule und dem Jugendamt ( Prozess/hausinterne Verfahrensabläufe). o Sie sind für die Klärung aller Grundsatzfragen innerhalb ihrer jeweiligen Institution zuständig (Qualitätssicherung). Sie sind Ansprechpartner für diesen eigenständigen Aufgabenbereich. o Die Kooperationsbeauftragten sind verantwortlich für das Funktionieren der internen Informations- und Kommunikationsstrukturen und -abläufe in ihren Institutionen (also auch Beschwerdestelle für die jeweils andere Institution!) o Sie regeln gemeinsam Verfahrensabläufe zwischen den Institutionen und halten das schriftlich fest (das Wissen voneinander und insbesondere Kenntnisse über das Funktionieren des jeweils anderen Systems sind ausschlaggebende Faktoren).