Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendamt / Soziale Dienste
Aufgaben der zuständige Lehrer/in, pädagogischen Fachkraft und der
zuständigen Fachkraft im Jugendamt
o Sie tragen gemeinsam die „Fallverantwortung“ (…der bei dem der Schuh
drückt sucht das Gespräch)
o Sie klären den Auftrag/Sie machen eine Situationsanalyse unter
Berücksichtigung der jeweils anderen Sichtweise.
o Sie klären die Zuständigkeiten und vereinbaren die Gesprächsstruktur
( wer lädt ein, wohin wir eingeladen, wer wird eingeladen, wer moderiert,
Transparenz wer beteiligt wird).
o Sie entwickeln am Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert
lösungsorientierte Angebote, Maßnahmen etc.
o Sie stellen die Partizipation der betroffenen Erziehungsberechtigten,
Kinder und Jugendlichen sicher.
o Sie dokumentieren den Prozess und die Vereinbarungen in Form eines
Protokolls und sind für transparente Ergebnissicherung verantwortlich.
Voraussetzungen:
o Jede Schule benennt verbindlich eine/n Kooperationsberauftrage/n und
eine/n Stellvertreter ( Schulleiter/in, Lehrer/in, pädagogische Fachkraft).
o Das Jugendamt benennt für jede Schule verbindlich eine/n
Kooperationsbeauftragte/n und eine/n Stellvertreter/in.
Aufgaben Kooperationsbeauftragte:
o Beide gemeinsam tragen die grundsätzliche Verantwortung für die
Ausgestaltung der Kooperation zwischen der jeweiligen Schule und dem
Jugendamt ( Prozess/hausinterne Verfahrensabläufe).
o Sie sind für die Klärung aller Grundsatzfragen innerhalb ihrer jeweiligen
Institution zuständig (Qualitätssicherung). Sie sind Ansprechpartner für
diesen eigenständigen Aufgabenbereich.
o Die Kooperationsbeauftragten sind verantwortlich für das Funktionieren
der internen Informations- und Kommunikationsstrukturen und -abläufe
in ihren Institutionen (also auch Beschwerdestelle für die jeweils andere
Institution!)
o Sie regeln gemeinsam Verfahrensabläufe zwischen den Institutionen und
halten das schriftlich fest (das Wissen voneinander und insbesondere
Kenntnisse über das Funktionieren des jeweils anderen Systems sind
ausschlaggebende Faktoren).