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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 17:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301
Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße
Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 352/2011 Erstellt am: 05.09.2011 Aktenzeichen: IV/61 br/wo Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.10.2011 Betreff Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 00.000.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 00.000.000.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 00.000.000.000 € 00.000.000.000 € 00.000.000.000 € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 352/2011 . Seite 2 / 2 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: Helmholtzstraße / Röntgenstraße) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines reinen Wohngebiets anstelle von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindergarten. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorgelegten Änderungsentwurf und der vorgelegten Begründung des Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung 1301 die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Erläuterungen Der bestehende Kindergarten 'Farbkleks' an der Helmholtzstraße in Brauweiler kann mit der Inbetriebnahme des Neubaus im Neubaugebiet an der Erfurter Straße aufgegeben werden. Dementsprechend ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung des bisherigen Standorts zu schaffen. Im Hinblick auf die umgebende aufgelockerte Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern ist es sinnvoll, auf dem bislang als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten ausgewiesenen Grundstück die bauleitplanerischen Festsetzungen für eine Einfamilienhausbebauung zu treffen. Hierzu ist die Änderung des seit 1976 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung notwendig. Mit der Änderung 1301 erfolgt die Festsetzung eines der Umgebungsbebauung entsprechenden reinen Wohngebiets mit drei einzelnen Bauflächen für 1.5-geschossige Einfamilienhäuser. Da die Planänderung lediglich einen kleinen Teilbereich des bisherigen Bebauungsplanes umfasst und nicht die Grundzüge der Planung berührt, kann das vereinfachte Planverfahren nach § 13 Baugesetzbuch gewählt werden. Dieses Verfahren trägt dazu bei, dass die neuen Baugrundstücke vergleichsweise zeitnah angeboten werden können. Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten Änderung 1301 des Bebauungsplanes Nr. 60 Brauweiler, 1. Änderung zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.