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Beschlussvorlage (Antrag zur Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Beschlussvorlage (Antrag zur Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim) Beschlussvorlage (Antrag zur Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 416/2011 Erstellt am: 06.10.2011 Aktenzeichen: II/40 Verfasser/in: Frau Bunk Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 19.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Antrag zur Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 29.09.2011 auf Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim als unzulässig zurückzuweisen. Vorlage Nr.: 416/2011 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Mit Schreiben vom 29.09.2011 beantragt die Fraktion des Bürgervereins die Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim. Aufgrund des Bürgerbegehrens bezüglich der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim hat der Rat in seiner Sitzung am 02.12.2010 zunächst dessen Zulässigkeit festgestellt und anschließend mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht. Bei dem nach § 26 (6) GO NRW durchzuführenden Bürgerentscheid wird die Frage „Soll die Stadt Pulheim eine Gesamtschule errichten?“ zur Abstimmung gestellt. Der Rat setzt als Tag der Durchführung des Bürgerentscheides Sonntag, den 27.02.2011 fest.. Der am 27.02.2011 durchgeführte Bürgerentscheid erbrachte ein negatives Ergebnis. Dementsprechend stellte der Rat in seiner Sitzung am 12.04.2011 per Mehrheitsbeschluss fest, dass die im Rahmen des Bürgerentscheids gestellte Frage „Soll in der Stadt Pulheim eine Gesamtschule errichtet werden?“ abgelehnt wurde. Laut § 26 (8) GO NW hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Daraus ergibt sich, dass der Antrag der Fraktion des Bürgervereins unzulässig ist.