Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
416/2011
Erstellt am:
06.10.2011
Aktenzeichen:
II/40
Verfasser/in:
Frau Bunk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
19.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Antrag zur Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Rat beschließt,
den Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 29.09.2011 auf Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in
Pulheim als unzulässig zurückzuweisen.
Vorlage Nr.: 416/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 29.09.2011 beantragt die Fraktion des Bürgervereins die Prüfung zur Errichtung einer
Gesamtschule in Pulheim.
Aufgrund des Bürgerbegehrens bezüglich der Errichtung einer Gesamtschule in Pulheim hat der Rat in seiner
Sitzung am 02.12.2010 zunächst dessen Zulässigkeit festgestellt und anschließend mehrheitlich folgenden
Beschluss gefasst:
Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht. Bei dem nach § 26 (6) GO NRW durchzuführenden Bürgerentscheid
wird die Frage „Soll die Stadt Pulheim eine Gesamtschule errichten?“ zur Abstimmung gestellt.
Der Rat setzt als Tag der Durchführung des Bürgerentscheides Sonntag, den 27.02.2011 fest..
Der am 27.02.2011 durchgeführte Bürgerentscheid erbrachte ein negatives Ergebnis.
Dementsprechend stellte der Rat in seiner Sitzung am 12.04.2011 per Mehrheitsbeschluss fest, dass die im Rahmen
des Bürgerentscheids gestellte Frage „Soll in der Stadt Pulheim eine Gesamtschule errichtet werden?“ abgelehnt
wurde. Laut § 26 (8) GO NW hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei
Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Daraus ergibt
sich, dass der Antrag der Fraktion des Bürgervereins unzulässig ist.