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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 102/01/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/Hall
Termin
Datum
16.08.2001
öffentlich
TOP
Ein
Ja
Nein
Ent
Bemerkungen
26.09.2001
04.10.2001
24.10.2001
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 1999
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von
192.239 DM mittels Auflösung der Rückstellung „Abwasserbeseitigung“
(Sonderrücklage) in gleicher Höhe auszugleichen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“
in Höhe von 347 DM und
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle "Kleineinleiter" in Höhe von 370 DM
als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2002 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines
Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999
Nachkalkulationen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der realisierten Nachkalkulationen für die kostenrechnende
Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
T676.DOC
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