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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierungsvorschläge der Fa. BSL hier: Personelle Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierungsvorschläge der Fa. BSL
hier: Personelle Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierungsvorschläge der Fa. BSL
hier: Personelle Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 410/2011 Erstellt am: 28.09.2011 Aktenzeichen: II/32.370 Verfasser/in: Frau Jarmer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Haushaltskonsolidierungsvorschläge der Fa. BSL hier: Personelle Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 136.500 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 136.500 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Personalmehrkosten (nach aktuellen Ermittlungen durch das Personalamt) sind über das Personalkostenbudget zu decken. Vorlage Nr.: 410/2011 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Auf Empfehlung des HFA beschließt der Rat die Aufnahme von 3 Planstellen für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes (BBesG A7) in den Stellenplan 2012. Erläuterungen Im Rahmen der Konsolidierungsuntersuchungen durch die Firma BSL wurde dargelegt, dass die tagsüber in der Feuer- und Lehrrettungswache vorgehaltene Funktionsstärke nicht ausreicht, um die Voraussetzungen für den Erstabmarsch gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 sicherzustellen. Der vorgeschriebene Sicherungstrupp, bestehend aus 2 Funktionen, kann nicht immer gewährleistet werden. Das vorhandene Organisationsverschulden ist zu beseitigen. In diesem Kontext hat BSL die Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft um 6 Kräfte empfohlen. In seiner Sitzung am 06.07.2010 hat der Rat daher beschlossen, die Personalausstattung in der Feuer- und Lehrrettungswache grundsätzlich um 6 Kräfte zu erhöhen, sofern nicht durch Einsatz der freiwilligen Kräfte dem Ziel der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Rechnung getragen werden kann. Der Rat hat dieses Ergebnis mit der Einrichtung von zunächst 3 Planstellen umgesetzt. Einen weiteren Stellenausbau hat der Rat in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehr gestellt. Seitens des Leiters der Wehr kann derzeit tagsüber von einer Verfügbarkeitsquote von rd. 1/6 der Gesamtpersonalstärke, abends und in der Nacht von einer Quote von 1/3 ausgegangen werden. Trotz dieser Quote ist jedoch nicht sicherzustellen, dass die nach der FwDV 7 Atemschutz erforderliche Funktionsstärke für den Erstabmarsch vorhanden ist.