Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
410/2011
Erstellt am:
28.09.2011
Aktenzeichen:
II/32.370
Verfasser/in:
Frau Jarmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Haushaltskonsolidierungsvorschläge der Fa. BSL
hier: Personelle Aufstockung der hauptamtlichen Wachmannschaft
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
136.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
136.500 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Personalmehrkosten (nach aktuellen Ermittlungen durch das
Personalamt) sind über das Personalkostenbudget zu decken.
Vorlage Nr.: 410/2011 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Auf Empfehlung des HFA beschließt der Rat die Aufnahme von 3 Planstellen für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
(BBesG A7) in den Stellenplan 2012.
Erläuterungen
Im Rahmen der Konsolidierungsuntersuchungen durch die Firma BSL wurde dargelegt, dass die tagsüber in der Feuer- und
Lehrrettungswache vorgehaltene Funktionsstärke nicht ausreicht, um die Voraussetzungen für den Erstabmarsch gemäß
Feuerwehrdienstvorschrift 7 sicherzustellen. Der vorgeschriebene Sicherungstrupp, bestehend aus 2 Funktionen, kann nicht
immer gewährleistet werden.
Das vorhandene Organisationsverschulden ist zu beseitigen. In diesem Kontext hat BSL die Aufstockung der hauptamtlichen
Wachmannschaft um 6 Kräfte empfohlen.
In seiner Sitzung am 06.07.2010 hat der Rat daher beschlossen, die Personalausstattung in der Feuer- und Lehrrettungswache
grundsätzlich um 6 Kräfte zu erhöhen, sofern nicht durch Einsatz der freiwilligen Kräfte dem Ziel der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Rechnung getragen werden kann.
Der Rat hat dieses Ergebnis mit der Einrichtung von zunächst 3 Planstellen umgesetzt. Einen weiteren Stellenausbau hat der
Rat in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehr gestellt. Seitens des Leiters der Wehr kann derzeit
tagsüber von einer Verfügbarkeitsquote von rd. 1/6 der Gesamtpersonalstärke, abends und in der Nacht von einer Quote von
1/3 ausgegangen werden. Trotz dieser Quote ist jedoch nicht sicherzustellen, dass die nach der FwDV 7 Atemschutz
erforderliche Funktionsstärke für den Erstabmarsch vorhanden ist.