Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
379/2011
Erstellt am:
13.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
20. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
107.130 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2012
2013 ff*
107.130 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr
2010 ergibt sich ein Mehrbedarf von 720 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 379/2011 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 20. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984.
Erläuterungen
Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2012 ergibt sich das Erfordernis, den § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim zum
01.01.2012 zu ändern.
Vorlage Nr.: 379/2011 . Seite 3 / 4
Anlage VL 379/2011
Stadt Pulheim
- Rhein - Erft - Kreis -
20. Änderung vom
der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313) und des
§ 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
folgende 20. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 beschlossen:
§ 1 - Änderungen (Fett gedruckt)
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten
-
Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
Urnenreihengrab
Anonymes Urnengrab
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
1.314,00 €
65,70 €
1.150,00 €
57,50 €
460,00 €
1.126,00 €
1.016,00 €
1.130,00 €
2.294,00 €
1.877,00 €
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung
-
Kinder bis zu 5 Jahren
Personen ab 6 Jahren
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
Wiederbeisetzung Urne
343,30 €
726,80 €
305,10 €
305,10 €
1.144,10 €
1.372,90 €
1.906,80 €
1.372,90 €
305,10 €
610,20 €
228,90 €
Vorlage Nr.: 379/2011 . Seite 4 / 4
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger
41,20 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
-
Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
Aufbewahrung einer Leiche
Aufbewahrung Urne / Kindersarg
396,50 €
198,30 €
119,00 €
59,50 €
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
61,10 €
36,60 €
36,60 €
36,60 €
36,60 €
36,60 €
24,40 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 20. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt
zum 01.01.2012 in Kraft.