Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
376/2011
Erstellt am:
13.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.725.520 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2012
2013 ff*
1.725.520 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012
bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.516.130 € und aus dem
Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 209.390 €. Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2011
beträgt 112.650 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 376/2011 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2012
2,04 € / cbm.
Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2012
0,79 € / m².
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2012 ergeben sich die im Beschlussentwurf genannten
Gebührensätze.
Im Ergebnis müssen beide Gebührensätze - wenn auch unterschiedlich - wie folgt erhöht werden:
Gebühren
Veränderung
Gebühren
Schmutzwassergebühr
2011
1,80 €
+0,24 €
+13,3%
2012
2,04 €
Niederschlagswassergebühr
0,74 €
+0,05 €
+6,8%
0,79 €
Insgesamt steigen die gebührenrelevanten und um Nebenerträge bereinigten Kosten gegenüber der Gebührenkalkulation 2011
um 1.275.523 € (+13,89%) auf 10.457.144 €.
Ursächlich sind geringere Nebenerträge aus Unterdeckungen von Vorjahren, erhöhte Kosten für die Unterhaltung der
Kläranlage und der Kanäle sowie Abschreibung und Verzinsung aufgrund der Neuanlagenwerte.
In der Gebührenkalkulation 2011 wurden 742.155 € als Nebenertrag aus der Überdeckung des Jahres 2009 vom Aufwand
abgezogen, in der Kalkulation sind dies noch 357.017 €, also 385.138 € weniger.
Die Unterhaltungskosten der Kläranlage verdoppeln sich auf 700 T€, da im nächsten Jahr die notwendige Erneuerung der
Luftversorgung der Nitrifikation durchgeführt werden muss. Dies stellt zusätzlichen Unterhaltungsaufwand dar, weil ein
vorhandenes Anlagenteil ersetzt wird.
In der Gebührenkalkulation 2011 sind 170 T€ für Kanaluntersuchungen, die im Laufe des Jahres zu umsetzbaren Ergebnissen
führen. Diese 170T€ entfallen in der Gebührenkalkulation 2012, dafür werden 435 T€ Aufwand einkalkuliert, um die Ergebnisse
der Voruntersuchungen, d. h. die nun bekannten Schäden zu beseitigen. Auch hierbei handelt es sich um
Unterhaltungsaufwand, da die Kanäle und Schächte repariert werden. Der Aufwand hat sich demnach um 265 T€ erhöht.
Die kalkulatorischen Zinsen bleiben unverändert bei 6,9% aufgrund des langfristigen Zinsdurchschnitts von 1962 - 2011. Die
kalkulatorischen Kosten für Zinsen und Abschreibungen liegen dennoch über den Werten der Kalkulation 2011, da die
erheblichen Neuanlagenwerte die Zinsen für das daher höhere gebundene Anlagekapital und die Abschreibungen um rund
390.650 € erhöhen.
Vorlage Nr.: 376/2011 . Seite 3 / 3
Aufgrund der Kostenstellenrechnung ergibt sich, dass die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung um 761.557 € (+16,41%)
gegenüber der Kalkulation 2011 steigen. Der Kostenträger cbm Frischwasserbezug bleibt mit 2,71% Anstieg beinahe konstant.
Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 513.966 € (+11,32%). Da zudem der Kostenträger qm
Anschlussfläche um 4,27% ansteigt und dieser das 2,5-fache des Kostenträgers cbm beträgt, fällt die Gebührenerhöhung hier
geringer aus.
In den Gebührenerträgen sind die Erträge aus den öffentlichen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die
Schmutzwassergebühren der städtischen Gebäude enthalten.