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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 376/2011 Erstellt am: 13.09.2011 Aktenzeichen: III / 20 - gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.725.520 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2012 2013 ff* 1.725.520 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.516.130 € und aus dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 209.390 €. Die Aufwandserhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2011 beträgt 112.650 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 376/2011 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2012. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2012 2,04 € / cbm. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2012 0,79 € / m². Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2012 ergeben sich die im Beschlussentwurf genannten Gebührensätze. Im Ergebnis müssen beide Gebührensätze - wenn auch unterschiedlich - wie folgt erhöht werden: Gebühren Veränderung Gebühren Schmutzwassergebühr 2011 1,80 € +0,24 € +13,3% 2012 2,04 € Niederschlagswassergebühr 0,74 € +0,05 € +6,8% 0,79 € Insgesamt steigen die gebührenrelevanten und um Nebenerträge bereinigten Kosten gegenüber der Gebührenkalkulation 2011 um 1.275.523 € (+13,89%) auf 10.457.144 €. Ursächlich sind geringere Nebenerträge aus Unterdeckungen von Vorjahren, erhöhte Kosten für die Unterhaltung der Kläranlage und der Kanäle sowie Abschreibung und Verzinsung aufgrund der Neuanlagenwerte. In der Gebührenkalkulation 2011 wurden 742.155 € als Nebenertrag aus der Überdeckung des Jahres 2009 vom Aufwand abgezogen, in der Kalkulation sind dies noch 357.017 €, also 385.138 € weniger. Die Unterhaltungskosten der Kläranlage verdoppeln sich auf 700 T€, da im nächsten Jahr die notwendige Erneuerung der Luftversorgung der Nitrifikation durchgeführt werden muss. Dies stellt zusätzlichen Unterhaltungsaufwand dar, weil ein vorhandenes Anlagenteil ersetzt wird. In der Gebührenkalkulation 2011 sind 170 T€ für Kanaluntersuchungen, die im Laufe des Jahres zu umsetzbaren Ergebnissen führen. Diese 170T€ entfallen in der Gebührenkalkulation 2012, dafür werden 435 T€ Aufwand einkalkuliert, um die Ergebnisse der Voruntersuchungen, d. h. die nun bekannten Schäden zu beseitigen. Auch hierbei handelt es sich um Unterhaltungsaufwand, da die Kanäle und Schächte repariert werden. Der Aufwand hat sich demnach um 265 T€ erhöht. Die kalkulatorischen Zinsen bleiben unverändert bei 6,9% aufgrund des langfristigen Zinsdurchschnitts von 1962 - 2011. Die kalkulatorischen Kosten für Zinsen und Abschreibungen liegen dennoch über den Werten der Kalkulation 2011, da die erheblichen Neuanlagenwerte die Zinsen für das daher höhere gebundene Anlagekapital und die Abschreibungen um rund 390.650 € erhöhen. Vorlage Nr.: 376/2011 . Seite 3 / 3 Aufgrund der Kostenstellenrechnung ergibt sich, dass die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung um 761.557 € (+16,41%) gegenüber der Kalkulation 2011 steigen. Der Kostenträger cbm Frischwasserbezug bleibt mit 2,71% Anstieg beinahe konstant. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 513.966 € (+11,32%). Da zudem der Kostenträger qm Anschlussfläche um 4,27% ansteigt und dieser das 2,5-fache des Kostenträgers cbm beträgt, fällt die Gebührenerhöhung hier geringer aus. In den Gebührenerträgen sind die Erträge aus den öffentlichen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwassergebühren der städtischen Gebäude enthalten.