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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 373/2011 Erstellt am: 13.09.2011 Aktenzeichen: III / 20 - gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012. Vorlage Nr.: 373/2011 . Seite 2 / 3 2. Der Rat beschließt für das Jahr 2012 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 74,12 € für ein 60 l Gefäß 102,02 € für ein 80 l Gefäß 130,82 € für ein 120 l Gefäß 187,83 € für ein 240 l Gefäß 360,63 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.257,50 € für ein 1.100 l Gefäß 3.216,67 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 40,55 € für ein 240 l Gefäß 81,11 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 3,78 € für ein 240 l Gefäß 6,02 € für ein 1.100 l Gefäß 24,64 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,40 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sowie der Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2012 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße wie folgt gesenkt werden: 2011 Änderung 2012 40 l 14-täglich 60 l 14-täglich 80 l 14-täglich 79,78 110,48 141,26 -7,09% -7,66% -7,39% 74,12 102,02 130,82 120 l 14-täglich 240 l 14-täglich 203,42 391,77 -7,66% -7,95% 187,83 360,63 770 l wöchentlich 1.100 l wöchentlich 65 l Abfallsack je Stk. zusätzliche braune Tonne 120 l 2.460,60 3.506,17 4,65 45,25 -8,25% -8,26% -5,38% -10,38% 2.257,50 3.216,67 4,40 40,55 zusätzliche braune Tonne 240 l zusätzliche Altpapiertonne 120 l 90,50 3,87 -10,38% -2,45% 81,11 3,78 zusätzliche Altpapiertonne 240 l 7,73 -22,06% 6,02 Vorlage Nr.: 373/2011 . Seite 3 / 3 zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l 35,43 Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben: zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr 11,00 zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr Eigenkompostiererabschlag Samstagsannahme 240 l Samstagsannahme 480 l 24,00 -23,01 11,00 22,00 Samstagsannahme cbm 33,00 -30,46% 24,64 Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sind folgende Gründe: Der Rhein-Erft-Kreis hält gemäß Information der dortigen Fachverwaltung vom 12.09.2011 voraussichtlich die Verwertungsund Beseitigungsgebühren stabil. Die Gesamtkosten reduzieren sich voraussichtlich um 95.537 € (-2,19%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011. Den größten Anteil mit 70.714 € hat daran der entfallende hälftige Unterdeckungsausgleich für das Jahr 2008. Hinzu kommen geringere Kosten für Beseitigung und Verwertung aufgrund etwas geringerer Sammelmengen. Die Kostenentlastung wird durch steigende Altpapiererlöse verstärkt. Zudem werden rund 30% der Überdeckung des Jahres 2010 als Nebenertrag eingestellt. Der übrige Überdeckungsbetrag des Jahres 2010 wird im Gebührenhaushalt 2013 ausgeglichen. Die Verwaltung geht davon aus, dass zukünftige Belastungen des Gebührenhaushaltes im Jahr 2013 so gedämpft werden, dass die Abfallgebühren auf dem erreichten niedrigen Niveau stabilisiert werden können. Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011 erhöhen sich die berechneten Nebenerträge des Jahres 2012 somit voraussichtlich um rund 160.000 €. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 6,38% auf 3.748.401 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2011 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von rund 7-8%.