Daten
Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
10.10.11, 18:47
Aktualisiert
10.10.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
373/2011
Erstellt am:
13.09.2011
Aktenzeichen:
III / 20 - gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2012.
Vorlage Nr.: 373/2011 . Seite 2 / 3
2.
Der Rat beschließt für das Jahr 2012 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein 40 l Gefäß
74,12 €
für ein 60 l Gefäß
102,02 €
für ein 80 l Gefäß
130,82 €
für ein 120 l Gefäß
187,83 €
für ein 240 l Gefäß
360,63 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.257,50 €
für ein 1.100 l Gefäß
3.216,67 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
40,55 €
für ein 240 l Gefäß
81,11 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
3,78 €
für ein 240 l Gefäß
6,02 €
für ein 1.100 l Gefäß
24,64 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,40 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sowie der
Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2012 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße
wie folgt gesenkt werden:
2011
Änderung
2012
40 l 14-täglich
60 l 14-täglich
80 l 14-täglich
79,78
110,48
141,26
-7,09%
-7,66%
-7,39%
74,12
102,02
130,82
120 l 14-täglich
240 l 14-täglich
203,42
391,77
-7,66%
-7,95%
187,83
360,63
770 l wöchentlich
1.100 l wöchentlich
65 l Abfallsack je Stk.
zusätzliche braune Tonne 120 l
2.460,60
3.506,17
4,65
45,25
-8,25%
-8,26%
-5,38%
-10,38%
2.257,50
3.216,67
4,40
40,55
zusätzliche braune Tonne 240 l
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
90,50
3,87
-10,38%
-2,45%
81,11
3,78
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
7,73
-22,06%
6,02
Vorlage Nr.: 373/2011 . Seite 3 / 3
zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l
35,43
Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben:
zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
11,00
zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
Eigenkompostiererabschlag
Samstagsannahme 240 l
Samstagsannahme 480 l
24,00
-23,01
11,00
22,00
Samstagsannahme cbm
33,00
-30,46%
24,64
Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sind folgende Gründe:
Der Rhein-Erft-Kreis hält gemäß Information der dortigen Fachverwaltung vom 12.09.2011 voraussichtlich die Verwertungsund Beseitigungsgebühren stabil.
Die Gesamtkosten reduzieren sich voraussichtlich um 95.537 € (-2,19%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2011. Den
größten Anteil mit 70.714 € hat daran der entfallende hälftige Unterdeckungsausgleich für das Jahr 2008. Hinzu kommen
geringere Kosten für Beseitigung und Verwertung aufgrund etwas geringerer Sammelmengen.
Die Kostenentlastung wird durch steigende Altpapiererlöse verstärkt. Zudem werden rund 30% der Überdeckung des Jahres
2010 als Nebenertrag eingestellt. Der übrige Überdeckungsbetrag des Jahres 2010 wird im Gebührenhaushalt 2013
ausgeglichen. Die Verwaltung geht davon aus, dass zukünftige Belastungen des Gebührenhaushaltes im Jahr 2013 so
gedämpft werden, dass die Abfallgebühren auf dem erreichten niedrigen Niveau stabilisiert werden können. Gegenüber der
Kalkulation für das Jahr 2011 erhöhen sich die berechneten Nebenerträge des Jahres 2012 somit voraussichtlich um rund
160.000 €.
Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 6,38% auf 3.748.401 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen der
grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2011 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des
Mindestvolumens geringfügig ansteigend angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei
den grauen Gefäßen von rund 7-8%.