Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
28.10.11, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
423/2011
Erstellt am:
18.10.2011
Aktenzeichen:
II/51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2011
Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Hier: U-3 Maßnahme Sinnersdorfer Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
99.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
M 66008102 (Straßenbau) 35.000 €
M 66177100 (Kanalbau) 64.500 €
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der U-3 Maßnahme in der Sinnersdorfer Str (M 26100300) in Höhe von 99.500 € wird
zugestimmt.
Vorlage Nr.: 423/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit der Vorlage 282/2011 (Rat 19.07.2011) hat die Verwaltung den Rat über die veränderte Fördersituation im U 3 Ausbau
durch das Sonderprogramm der Landesregierung informiert und der Rat hat die Umsetzung der Maßnahmen in den
Einrichtungen Görreshofstraße (16 Plätze) und Sinnersdorfer Str.(12 Plätze) beschlossen.
Mit der Vorlage 344/2011 wurde der Rat zu seiner Sitzung am 20.09.2011 darüber informiert, dass nach den vorliegenden
Kostenberechnungen Gesamtkosten in Höhe von 364.560 € für die Sinnersdorfer Str. entstehen. Die Haushaltsanmeldung von
265.000 € für den Haushalt 2011 basierte auf einer Kostenschätzung des mit der Entwurfsplanung beauftragen
Architekturbüros . Somit besteht hier eine Deckungslücke von 99.500 €
Der Beginn der Maßnahme, bzw. die Vergabe einzelner Leistungen und die damit verbundene Inanspruchnahme der
Fördermittel ist abhängig von einer vollständigen Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Die erforderliche Deckung steht in den Maßnahmen
M 66008102 (Straßenbau) 35.000 € und
M 66177100 (Kanalbau) 64.500 € zur Verfügung.