Daten
Kommune
Pulheim
Größe
105 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:47
Aktualisiert
08.11.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
458/2011
Erstellt am:
31.10.2011
Aktenzeichen:
II/320
Verfasser/in:
Frau Hausmann
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2011
Betreff
Bereisung der Kinderunfallkommission vom 13.07.2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
"Kinderunfallkommission"
Mitteilung
Am 13.07.2011 fand die erste Bereisung der Kinderunfallkommission (Teilnehmer: Frau Lindberg-Portig, Kinderschutzbund;
Herrn Werner, ADFC; Herren Fuhs und Raschke, Polizei; Frau Seimetz, Herrn Königs, Tiefbauamt ; Frau Hausmann,
Ordnungsamt, statt.
Themen:
1) Pulheim
Von der Evangelischen Grundschule Dietrich-Bonhoeffer, Auweilerstr. 11, wurde die Verkehrsituation im
Einmündungsbereich Sinnersdorfer Straße/Masurenstraße/Auweilerstraße im Hinblick auf eine potentielle
Gefahrenlage der Schulkinder gegenüber Herrn Apostel, Kinderschutzbund, thematisiert.
Den Beteiligten wurde im Vorfeld die von den verkehrslenkenden Behörden und dem TVA in seiner Sitzung vom
22.06.11 vorgestellten Lösungsmöglichkeit einer Querungshilfe mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der
Sinnersdorfer Straße vorgestellt. Alle Beteiligten zeigten sich mit dieser Lösung einverstanden, so dass dieser
Vorschlag dem TVA in seiner Sitzung vom 21.09.2011 wieder als Beschlussvorschlag vorlegt werden sollte.
Durch die zwischenzeitlich eingegangenen weiteren Gutachten/Anträge diverser Bürger gibt es neue Aspekte, vgl.
separate Vorlage zur Verkehrsberuhigung Sinnersdorfer Straße.
Als mögliche Optimierungsmöglichkeit der Situation wurde wegen des Hinweises der Schule auf die enge
Verkehrssituation in der Auweilerstraße, besonders zu Schulbeginn und Schulende, zudem die Möglichkeit der
probeweisen Einführung einer unechten Einbahnstraße im Bereich der Einmündung Sinnersdorfer Str./Auweilerstr
geprüft. Der Hinweis wird nicht aufgegriffen, da die Belieferung eines Gewerbebetriebes im Amselweg zwingend über
die Sinnersdorfer Str./Auweilerstr. erfolgen muss, die alternative Anlieferung über die Brückenstr. ist wegen der
geringen Straßenbreite auszuschließen.
Vorlage Nr.: 458/2011 . Seite 2 / 3
Von der Kindertagesstätte St. Elisabeth, Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., Nordring 13, wurde gegenüber
Herrn Apostel geltend gemacht, dass die signalisierte Kreuzung Nordring/Escher Straße morgens stark durch Radund Busverkehr beansprucht werde. Die Kreuzung sei schlecht einsehbar und es bestehe ein schlechter Übergang zur
anderen Seite.
Nach den Feststellungen von Herrn Raschke wird die Druckknopfampel, die bei Betätigung eine sichere und gut
einsehbare Straßenquerung ermöglicht, von vielen Fußgängern nicht genutzt.
Zudem werde, insbesondere im vorderen Abschnitt der Kreuzung (vor der Bäckerei Voosen, Nordring 28), der
fließende Verkehr durch parkende Fahrzeuge auf ca. 3 PKW-Längen im Bereich der zeitlich begrenzten absoluten
Halteverbotszone (7.00-9.00 und 16-19 Uhr) durch erforderliche Ausweichmanöver behindert, wobei auch der
Busverkehr in diesem Bereich beeinträchtigt sei.
Um hier eine Optimierung des Verkehrsflusses zu erreichen, wird im vorderen Kreuzungsbereich (in Höhe Bäckerei
Voosen bis zur Laterne der Sparkasse, auf einer Länge von ca. 3 PKW) eine zeitlich unbefristete absolute
Halteverbotszone errichtet.
Der restliche Bereich wird unverändert (bis hinter Höhe Optik Nischik GmbH, Nordring 32) als zeitlich befristeter
Halteverbotsbereich aufrecht erhalten.
Zudem wird die Kontrolle des Bereichs durch den Verkehrsaußendienst des Ordnungsamtes verstärkt.
2) Sinthern, Gemeinschaftsgrundschule am Fronhof 10
Seitens der Gemeinschaftsgrundschule am Fronhof 10 wurde gegenüber Herrn Apostel geltend gemacht, dass der
Schulhof während des gesamten Schulbetriebes von Zweirädern gequert wird. Nach Information der
Fahrradbeauftragten, Frau Seimetz, führt auch die „Herztour“ über diese Schulhoffläche, ebenso die umzusetzende
Radregion Rheinland. Um die Sicherheit der Kinder zu Schulzeiten zu sichern, wurde vorgeschlagen, die am Tor
befindliche Beschilderung der Schule mit dem Hinweis „Radfahrer während des Schulbetriebs absteigen“ zu ergänzen.
Seitens des Schulverwaltungsamtes, Frau Brandt, wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass im fraglichen Bereich neue
Planungen anstehen. Zudem gibt es dortigen Klärungsbedarf wegen der „Radtouren“, da seitens des
Schulverwaltungsamtes das Betreten des Schulhofes nur zu Schulzeiten und nur zu schulischen Zwecken stattfinden
soll. (Beschilderung derzeit: Betreten für Unbefugte während der Schulzeit 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht gestattet.)
Das Thema wird daher bis zur weiteren Klärung zurückgestellt.
Weiterhin wurde gegenüber Herrn Apostel vorgetragen, dass die Lehrerparkplätze durch Eltern genutzt werden und
dadurch eine Gefährdung der Kinder eintrete.
Da die Lehrerparkplätze bereits ausreichend als Privatparkplätze der Schule/Lehrer durch entsprechende
Beschilderung gekennzeichnet sind, kann nur eine Entspannung der Situation durch die Schule, ggf. durch Gespräche
mit den Eltern, erreicht werden.
Die am Ende des Am Fronhof (vor dem Bach) existente Beschilderung „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“(Zeichen 240
StVO) wird entfernt, da sich hinter der Beschilderung der Lehrerparkplatz anschließt.
3) Brauweiler, Donatusstraße
Von Herrn Werner wurde vorgeschlagen, den Zweirichtungsradweg der Donatusstraße in Brauweiler, welcher derzeit mit
Vz. 240 StVO (Gemeinsamer Geh- und Radweg) und der entsprechenden Bodenmarkierung plus zwei Richtungspfeilen an
jeder Einmündung markiert ist, durch Vz. 239 StVO (Gehweg) mit dem Zusatz Vz.1022-10 StVO (Radfahrer frei) zu
ersetzen.
Bei der von Herrn Werner favorisierten Lösung hätte der Radverkehr im Gegensatz zum existenten benutzungspflichtigen
Anlagetyp eine Wahlmöglichkeit zwischen Gehweg- und Fahrbahnbenutzung.
Vorlage Nr.: 458/2011 . Seite 3 / 3
Aufgrund des hohen LKW-Verkehrs auf der Donatusstraße ist der Vorschlag nach detaillierter Nachprüfung aus
Verkehrssicherheitgründen als kritisch zu beurteilen. Verwaltungsseitig wird hier noch Diskussionbedarf betr. der
Fragestellung Öffnung des Straßenraums für Radfahrer vs. Sicherheitsbedürfnis der Radfahrer (davon sehr viele Schüler
ab Klasse 5) gesehen, bevor der Vorschlag abschließend bewertet werden kann.