Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,1 MB
Datum
08.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:47
Aktualisiert
08.11.11, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
AU=3f,,F
-1-
a.".
\-oF L.Z4
3. Anderung vom
über die Erhebung von Elternbeiträgen
satzung
der
für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule
sowie von Kästenbeiträgen für die Kindertagespflege
in der Stadt Pulheim vom 20'06'2006
(GO NRW in der
Aufgrund des $ 7 der Gemeindeordnung {ü1 ory !Ld. N.or.drhein-westfalen
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geFassung der Bekanntmacnung vom 14.-Juri 1gg4
3 Sozialgesetzdes $ so n!sändert durch Gesetz vom 24.05 .2011(GV NRW S. ZZt;,
-l
-s?3
(BGBI.
I s. 3134),
vom t+.t2.2006
buch vyr (sGB Vilr) in der Fassung derBekanntmachung
t 5' +sg) utd s 23^des-Gesetzes zur früzuletzt geändert ourch Gesetz uot za'oä -zolt (BGBI'
KiBiz)v' 30'10'2007 (GV NRW S'
hen Bitdung und Förderung von Kindern (KinderLilg.ulg:9-"""t2
S. 385) und der SS 1' 2' 4 und 6
462n,zuletzt geändert drlrch Gesetz o.iS.Ol.ZOf f 1öV frf nW
vom 21'10.1969 (GV NRW
des Kommunarabgabengesetzes für das Land Nordrhein-westfalen
sowie des Runderlasses
394)'
S'
s.71z),zuletzt geanoert-ourch Gesetz u. io.oo'zoog (GV NRW
Nordrhein-westfalen vom
des Ministeriums tur scnute, Jugend und Kinder des Landes
vom 26'01.2006 (AB|. NRW S. 29 fD,
12.02.2003(A8|. NRW S.43); geändert durch Runderlass
folgende 3. Anderung der satzung
hat der Rat der stadt pulheim in seiner sitzung am ............
vom 20.06.2006 beschlossen:
$ { Beiträge
u.nd einer offenen Ganztagsgrundschule
Für die lnanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung
öffentlich-rechtliche Gebühr (ElmoÄafliche,
eine
erhebt die stadt pulheim ab dem 01.0g2-006
Für die lnanternbeitrag) zum offenflichen Finanzieiungsanteil an den.Jahresbetriebskosten'
Die Beiträerhoben.
Kostenbeitrag
spruchnahme von Angeboten oer xindertägespflege wird-ein
und der
Beitragspflichtigen
der
ge werden in Abhängigkeit zur wi*scnatttit"nun rcütrngsfähigkeit
verei n barten eetreu üngsstu nden pauscha liert festgesetzt-
$ 2 BeitragsPflichtige
1.
(amtliche Meldebestätigung) nur
Beitragspflichtig sind die Eltern. Lebt das Kind nachweislich
ist ab
so tritt dieser an die stelle der Eltern. Der Elternbeitrag
mit einem Elternteilzusammen, 'der
es
festzusetzen,
Anderung der tatsächlichen verhältnisse
iintritt
dem Kaleno"riäni
Beginn
zum
"ä"Äzum 1. des Monat"
Dann ist der Elternbeitrag bereits
sei denn, diese treten
"in.
desselben Monats neu festzusetzen'
nach $ 32
wird beivottzeitpfleje nacn s sg sce vllt den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag
gLzahlt, treten diese an die Stelle der ElEinkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld
tern. Mehrere Beitiag spft iöhtige hafi en als Gesamtschuldner
2.
de,m schuljahr' Die BeitragsBeitragszeitraum ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht
nicht berü h rt'
pft icht-wi rd O u i"n Sch lie ßun gszäiten der Einrichtung
3.DerTrägerkanneinEntge|tfürdasMittagessenver|angen.
$ 3 Beitragsbemessung
die nach $ 2 an die stelle der Eltern
Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen,
offene Ganztagsgrundschule oder
treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtungfür Kinder,.eine
diesär satzung in Anspruch,
nehmen eine Kindertagespfrege innernäin des Regerungsbereiches
befreit. Ergeben sich ohne Beitragsso sind das zweite Kind und jedes *uit"r" Kind vom Beitrag
Beitrag zu zahlen' Ergeben sich
befreiung unterschiedlich hoäe Beitrage, so isi Oer höchste
gleich nöhe eeitrat", ,o ist für das äftLste Kind der Beitrag zu zahlen'
.2-
ltur- Ä G€ z*Yotr
l.
Wird ein Kind zum 01.98: des Folgejahrs schulpflichtig, ist das Kindergartenjahr, das
der Einschulung voraüsgeht, beitragsfrei.
Abweichend hiervon ist für Kinder, die ab dem Schulj ahr 2Q1212013 vorzeitig in
die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in KindertageseiÄrichtungen
oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldu-ng zum 15.1 1 folgeiden
Monat für maximal 12
Monate beitragsfrei.
1'
2.
tH
'a I
\
Die Höhe der Elternbeiträg.e.richtet sich nach dem Betreuungsumfang nach
den gg 6, 7 der
Satzung und dem Jahreseinkommen ($ s)und ergibt sich aui der Beiiragstabelle
nach Ziffer
4' lm Fall .des S 2 Absatz 1 Satz 3 ist ein Elternbe-itrag zu zahlen, dei sic-h nach der Elternbeitragsstaffel für die zweite Einkommensstufe ergibt, eJ sei denn, nach Saiz 1 ergibt
sich ein
niedrigerer Beitrag.
Auf Antrag werden Elternbeiträge ganz oddr teilweise erlassen, wenn die Belastung
den Eltern und dem Kind nichi zuzumuten ist ( 90 Abs. 3 sGB vlll
s
),
Beitragstabelle
Einkommensstufen nach
)
Betreuung bis 25 Std.
Betreuung bis 35 Std.
Betreuung bis 45 Std.
alle Betreuungsformen
Jahreseinkommen
1. Kind
1. Kind
1. Kind
weitere Kinder
bis 12.000 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
bis 24.000 €
21,00 €
29,00 €
38,00 €
0,00 €
bis 36.000 €
.42,00 €
59,00 €
76,00 €
0,00
bis 48.000 €
68,00 €
96,00 €
123,00 €
0,00 €
bis 60.000 €
95,00 €
132,00 €
170,00 €
0,00 €
bis 72.000 €
126,00 €
168,00 €
227,00 €
0,00 €
221,00 €
284,00 €
0,00 €
über 72.000 €
150,00 /
,t58,00
€
J
4'
Von der Erhöhung ausgenommen wird der Höchstbeitrag
bei einer Betreuung von bis zu 25
Stunden für Kinder, die die offene Ganztagsgrundschule besuchen.
In diesen Fällen verbleibt
es beieinem Höchstbeitrag von 150 flMonai. gei Besuch einer
Kindert"g"räinriji;ü';ä'
einer Kindertagespfrege steigt der Beitrag um g € auf 15g €.
g 4 Auskunfts- und Anzeigepflichten
L
2.
Bei der Anmeldung 9!ben die Beitragspflichtigen dem Träger
der Einrichtung / der Schule
ihre Namen und Anschrift und den Nämen, Anschrift und
Geburtsdaten des kindes an; die
Daten sowie Aufnahme- und Abmeldedaten werden nach
Abschluss des Betreuungsvertrages der Stadt übermittelt.
Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern
der Stadt schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkömmensstufe gemäß
der Anlage zur Satzung ihren
Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Dazu reichen siä den dafür
uorg;ruh*nen Vordruck
ApuAe a^ YoF T.A
-J-
(Einkom,,Erklärung zum Nachweis des Einkommens" mit den erforderlichen Nachweisen
menssteulrerklärung, Verdienstabrechnungen etc.) ein. Wird der Erklärungsvordruck nicht
eingereicht, oder weiden keine Angaben zur Einkommenshöhe gemacht, oder werden die geforderten Nachweise nicht geführt, ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Anderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Einstufung in eine höhere Einkommensstufe führen könnten, sind unverzüglich anzugeben
A
Die Stadt Pulheirn ist berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhättnisse der Beitragspflichtigen jährlich zu überprüfen.
$ 5 Bestimmung des maßgeblichen Einkommens
1.
2.
Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Jahreseinkünfte im Sinne
des $ 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsaüen und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
Dem Einkommen nach Satz 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur
Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das
Kind, füidas der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Abfindungen sind ab dem der
Auszahlung folgenden Monat dem ermittelten Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten hinzuzürechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden
Vorschriften ist nicht hinzuzurechnen. Geldleistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)werden dem Einkommen hinzugerechnet, soweit diese den Grundbetrag von 300.- € für das neugeborene Kind bzw, 600.- € bei Mehrlingsgeburten überschreiten.
Den Einkünften aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der AusÜbung eines
Mandats, aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung
oder an derön Stelle eine Abfindung zusteht oder eine Nachversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung erfolgt (2.8. Beamte, Abgeordnete), ist ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die für diese Kinder nach $
32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge vom ermittelten Einkommen
abzuziehen.
Die Beitragserhebung erfolgt zunächst auf der Grundlage des nachzuweisenden Einkommens des dem Beitragszeitraum vorang.ehenden Kalenderjahres. Hat sich zum ZeitpunK der
Beitragserhebung bereits eine Anderung gegenüber dem Vorjahr ergeben oder ändert sich
das Einkommen im Beitragszeitraum und wird hierdurch für die Beitragserhebung eine andere Einkommensgruppe maßgeblich, so ist das Zwölffache des neu erzielten vollen Monatseinkommens zu Grunde zu legen. Dann sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die im laufenden Jahr anfallen (2.8. Sonderzuwendungen, Urlaubs- oderWeihnachtsgeld, Einmalzahlungen etc.). Der Elteinbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Anderung neu festzusetzen, es sei denn, die Anderung tritt zum 1. eines Monats ein. Dann ist der Elternbeitrag
bereits zum Beginn desselben Monats neu festzusetzen.
Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen.
Beitragspflichtige, die Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB ll), dem Zwölften Sozialgesetzbuch
(SGB Xll) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, werden für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges dieser Leistung ohne Prüfung der tatsächlichen HÖhe des Jahreseinkommens in die erste Einkommensstufe eingruppiert.
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-4-
$ 6 Vereinbarung
1.
von Betreuungsstunden in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege
Der Elternbeitrag für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
ergibt sich in Anwendung der Beitragstabelle aus der entsprechlnden Einkorränstutä (JaÄreseinkommen)
und dem zwischen Beitragspflichtigen und dem Leistungsanbieter
fragei der Einrichtung/Pflegestelle) vereinbarten Betreuungsstunden. niJBeitrage wäroJn
neben den Einkom mensg ruppen pauschaliert nach folgender Aufstellung weiier gestaffelt:
a)
b)
c)
Betreuung bis zu 25 Wochenstunden
Betreuung von 26 bis zu 35 Wochenstunden
Betreuung von 36 bis zu 45 Wochenstunden
Der Beitrag wird unabhängig v.on der tatsächlichen Inanspruchnahme
erhoben.
2.
3'
'Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung (Ferien etc.) nicht berühri.
4'
Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01- des Monats, in dem das
Kind in die Einrichtung aufgenommen wird' Sie endet grundsätztich mit Ablauf
des Kindergartenjahres, mit dem äas
Kind die Einrichtung verlässt. Das Kindergartenjahr entspricnioäm
sJr.rrr.;"nr. Weiterhin entfällt die Beitragpflicht mit Wirksamwerden der Klndigung des Betreuungsvertrages.
$ 7 Betreuung in der Offene Ganztagsgrundschule
1'
2'
3'
Grundlage für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule
ist der zwischen der
Schule und den Eltern bzw. mit den an die Stelle dei Eltern tretenden personen
zu schließende Betreuungsvertrag. Über die Aufnahme entscheidet
die schule im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze. Der Betreuungsvertrag bindet oie
vertiagdparteien tui ole öauer eines Schuljahres; e_r verlängert sich bis ium ünärgang in
die weitei-ftihrena" sä;rri" r"-"
weils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht bis zum g0.o+.
des laufenden Schuljar,r"fg"kündigt wird. ln Ein-zelfällen.(2.8. Umzug o.ä.) entscheidet die
Schule in Abstimmung mit
dem Träger der offenen Ganztagsgrundschuje über die vorzeitige
Beendigung des Vertrages.
Die Regelbetreuung-szeit beginnt um 8.00 uhr und endet um
16.00 uhr, soweit in dieser Zeit
kein Unterricht stattfindet.
Der Elternbeitrag fÜr die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsgrundschule
wird nach der
Beitragsstaffel, Rubrik,,Betreuung bis 2s stunden,, festgesetzt.
$ 8 Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge
' Elternbeiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein Betreuungsvertrag besteht.
2' Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. wird der Bescheid maschinell erstellt,
1
so ist dieser ohne Unterschrift gültig.
$
1'
I
Fälligkeit, Ausgleich von Unterschiedsbeträgen, Vollstreckung
Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn bis zum 15. eines jeden
Monats zu zahlen und
werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben.
*iluxai* a^Yotr T.Z1 -5-
Überzahlungen sind mit den
Etwaige sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebende
na.nrjun fälligen Monatsbeiträgen zu venechnen; sich ergebende Nachzahlungsverpflichtunoen sind mit dem nächsten Monatsbeitrag zu erfüllen'
3.
MaßgeRückständige Elternbeiträge werden im Verurraltung szwang sverfahren beig etrieben.
der jein
NRW
bend hierfür sind die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
weils geltenden Fassung.
$ 10 Inkrafttreten
und 5 am
Diese 3. Anderung der Satzung tritt hinsichtlich der Anderungen zu SS 2,.3 (2' Absatz)
01.08.201 1, hinsiChtlich der Anderung $ 3 Nr. 3 ünd 4 am 01 .01 .2012 in Kraft'