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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 356/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,1 MB
Datum
08.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:47
Aktualisiert
08.11.11, 18:47
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Inhalt der Datei

AU=3f,,F -1- a.". \-oF L.Z4 3. Anderung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen satzung der für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kästenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20'06'2006 (GO NRW in der Aufgrund des $ 7 der Gemeindeordnung {ü1 ory !Ld. N.or.drhein-westfalen (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geFassung der Bekanntmacnung vom 14.-Juri 1gg4 3 Sozialgesetzdes $ so n!sändert durch Gesetz vom 24.05 .2011(GV NRW S. ZZt;, -l -s?3 (BGBI. I s. 3134), vom t+.t2.2006 buch vyr (sGB Vilr) in der Fassung derBekanntmachung t 5' +sg) utd s 23^des-Gesetzes zur früzuletzt geändert ourch Gesetz uot za'oä -zolt (BGBI' KiBiz)v' 30'10'2007 (GV NRW S' hen Bitdung und Förderung von Kindern (KinderLilg.ulg:9-"""t2 S. 385) und der SS 1' 2' 4 und 6 462n,zuletzt geändert drlrch Gesetz o.iS.Ol.ZOf f 1öV frf nW vom 21'10.1969 (GV NRW des Kommunarabgabengesetzes für das Land Nordrhein-westfalen sowie des Runderlasses 394)' S' s.71z),zuletzt geanoert-ourch Gesetz u. io.oo'zoog (GV NRW Nordrhein-westfalen vom des Ministeriums tur scnute, Jugend und Kinder des Landes vom 26'01.2006 (AB|. NRW S. 29 fD, 12.02.2003(A8|. NRW S.43); geändert durch Runderlass folgende 3. Anderung der satzung hat der Rat der stadt pulheim in seiner sitzung am ............ vom 20.06.2006 beschlossen: $ { Beiträge u.nd einer offenen Ganztagsgrundschule Für die lnanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung öffentlich-rechtliche Gebühr (ElmoÄafliche, eine erhebt die stadt pulheim ab dem 01.0g2-006 Für die lnanternbeitrag) zum offenflichen Finanzieiungsanteil an den.Jahresbetriebskosten' Die Beiträerhoben. Kostenbeitrag spruchnahme von Angeboten oer xindertägespflege wird-ein und der Beitragspflichtigen der ge werden in Abhängigkeit zur wi*scnatttit"nun rcütrngsfähigkeit verei n barten eetreu üngsstu nden pauscha liert festgesetzt- $ 2 BeitragsPflichtige 1. (amtliche Meldebestätigung) nur Beitragspflichtig sind die Eltern. Lebt das Kind nachweislich ist ab so tritt dieser an die stelle der Eltern. Der Elternbeitrag mit einem Elternteilzusammen, 'der es festzusetzen, Anderung der tatsächlichen verhältnisse iintritt dem Kaleno"riäni Beginn zum "ä"Äzum 1. des Monat" Dann ist der Elternbeitrag bereits sei denn, diese treten "in. desselben Monats neu festzusetzen' nach $ 32 wird beivottzeitpfleje nacn s sg sce vllt den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag gLzahlt, treten diese an die Stelle der ElEinkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld tern. Mehrere Beitiag spft iöhtige hafi en als Gesamtschuldner 2. de,m schuljahr' Die BeitragsBeitragszeitraum ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht nicht berü h rt' pft icht-wi rd O u i"n Sch lie ßun gszäiten der Einrichtung 3.DerTrägerkanneinEntge|tfürdasMittagessenver|angen. $ 3 Beitragsbemessung die nach $ 2 an die stelle der Eltern Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, offene Ganztagsgrundschule oder treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtungfür Kinder,.eine diesär satzung in Anspruch, nehmen eine Kindertagespfrege innernäin des Regerungsbereiches befreit. Ergeben sich ohne Beitragsso sind das zweite Kind und jedes *uit"r" Kind vom Beitrag Beitrag zu zahlen' Ergeben sich befreiung unterschiedlich hoäe Beitrage, so isi Oer höchste gleich nöhe eeitrat", ,o ist für das äftLste Kind der Beitrag zu zahlen' .2- ltur- Ä G€ z*Yotr l. Wird ein Kind zum 01.98: des Folgejahrs schulpflichtig, ist das Kindergartenjahr, das der Einschulung voraüsgeht, beitragsfrei. Abweichend hiervon ist für Kinder, die ab dem Schulj ahr 2Q1212013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in KindertageseiÄrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldu-ng zum 15.1 1 folgeiden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei. 1' 2. tH 'a I \ Die Höhe der Elternbeiträg.e.richtet sich nach dem Betreuungsumfang nach den gg 6, 7 der Satzung und dem Jahreseinkommen ($ s)und ergibt sich aui der Beiiragstabelle nach Ziffer 4' lm Fall .des S 2 Absatz 1 Satz 3 ist ein Elternbe-itrag zu zahlen, dei sic-h nach der Elternbeitragsstaffel für die zweite Einkommensstufe ergibt, eJ sei denn, nach Saiz 1 ergibt sich ein niedrigerer Beitrag. Auf Antrag werden Elternbeiträge ganz oddr teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nichi zuzumuten ist ( 90 Abs. 3 sGB vlll s ), Beitragstabelle Einkommensstufen nach ) Betreuung bis 25 Std. Betreuung bis 35 Std. Betreuung bis 45 Std. alle Betreuungsformen Jahreseinkommen 1. Kind 1. Kind 1. Kind weitere Kinder bis 12.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 24.000 € 21,00 € 29,00 € 38,00 € 0,00 € bis 36.000 € .42,00 € 59,00 € 76,00 € 0,00 bis 48.000 € 68,00 € 96,00 € 123,00 € 0,00 € bis 60.000 € 95,00 € 132,00 € 170,00 € 0,00 € bis 72.000 € 126,00 € 168,00 € 227,00 € 0,00 € 221,00 € 284,00 € 0,00 € über 72.000 € 150,00 / ,t58,00 € J 4' Von der Erhöhung ausgenommen wird der Höchstbeitrag bei einer Betreuung von bis zu 25 Stunden für Kinder, die die offene Ganztagsgrundschule besuchen. In diesen Fällen verbleibt es beieinem Höchstbeitrag von 150 flMonai. gei Besuch einer Kindert"g"räinriji;ü';ä' einer Kindertagespfrege steigt der Beitrag um g € auf 15g €. g 4 Auskunfts- und Anzeigepflichten L 2. Bei der Anmeldung 9!ben die Beitragspflichtigen dem Träger der Einrichtung / der Schule ihre Namen und Anschrift und den Nämen, Anschrift und Geburtsdaten des kindes an; die Daten sowie Aufnahme- und Abmeldedaten werden nach Abschluss des Betreuungsvertrages der Stadt übermittelt. Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkömmensstufe gemäß der Anlage zur Satzung ihren Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Dazu reichen siä den dafür uorg;ruh*nen Vordruck ApuAe a^ YoF T.A -J- (Einkom,,Erklärung zum Nachweis des Einkommens" mit den erforderlichen Nachweisen menssteulrerklärung, Verdienstabrechnungen etc.) ein. Wird der Erklärungsvordruck nicht eingereicht, oder weiden keine Angaben zur Einkommenshöhe gemacht, oder werden die geforderten Nachweise nicht geführt, ist der höchste Elternbeitrag zu leisten. Anderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Einstufung in eine höhere Einkommensstufe führen könnten, sind unverzüglich anzugeben A Die Stadt Pulheirn ist berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhättnisse der Beitragspflichtigen jährlich zu überprüfen. $ 5 Bestimmung des maßgeblichen Einkommens 1. 2. Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Jahreseinkünfte im Sinne des $ 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsaüen und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Dem Einkommen nach Satz 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, füidas der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. Abfindungen sind ab dem der Auszahlung folgenden Monat dem ermittelten Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten hinzuzürechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften ist nicht hinzuzurechnen. Geldleistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)werden dem Einkommen hinzugerechnet, soweit diese den Grundbetrag von 300.- € für das neugeborene Kind bzw, 600.- € bei Mehrlingsgeburten überschreiten. Den Einkünften aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der AusÜbung eines Mandats, aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an derön Stelle eine Abfindung zusteht oder eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt (2.8. Beamte, Abgeordnete), ist ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die für diese Kinder nach $ 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge vom ermittelten Einkommen abzuziehen. Die Beitragserhebung erfolgt zunächst auf der Grundlage des nachzuweisenden Einkommens des dem Beitragszeitraum vorang.ehenden Kalenderjahres. Hat sich zum ZeitpunK der Beitragserhebung bereits eine Anderung gegenüber dem Vorjahr ergeben oder ändert sich das Einkommen im Beitragszeitraum und wird hierdurch für die Beitragserhebung eine andere Einkommensgruppe maßgeblich, so ist das Zwölffache des neu erzielten vollen Monatseinkommens zu Grunde zu legen. Dann sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die im laufenden Jahr anfallen (2.8. Sonderzuwendungen, Urlaubs- oderWeihnachtsgeld, Einmalzahlungen etc.). Der Elteinbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Anderung neu festzusetzen, es sei denn, die Anderung tritt zum 1. eines Monats ein. Dann ist der Elternbeitrag bereits zum Beginn desselben Monats neu festzusetzen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Beitragspflichtige, die Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB ll), dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB Xll) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, werden für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges dieser Leistung ohne Prüfung der tatsächlichen HÖhe des Jahreseinkommens in die erste Einkommensstufe eingruppiert. Au u*&e -4- $ 6 Vereinbarung 1. von Betreuungsstunden in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Der Elternbeitrag für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich in Anwendung der Beitragstabelle aus der entsprechlnden Einkorränstutä (JaÄreseinkommen) und dem zwischen Beitragspflichtigen und dem Leistungsanbieter fragei der Einrichtung/Pflegestelle) vereinbarten Betreuungsstunden. niJBeitrage wäroJn neben den Einkom mensg ruppen pauschaliert nach folgender Aufstellung weiier gestaffelt: a) b) c) Betreuung bis zu 25 Wochenstunden Betreuung von 26 bis zu 35 Wochenstunden Betreuung von 36 bis zu 45 Wochenstunden Der Beitrag wird unabhängig v.on der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. 2. 3' 'Die Beitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Einrichtung (Ferien etc.) nicht berühri. 4' Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01- des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird' Sie endet grundsätztich mit Ablauf des Kindergartenjahres, mit dem äas Kind die Einrichtung verlässt. Das Kindergartenjahr entspricnioäm sJr.rrr.;"nr. Weiterhin entfällt die Beitragpflicht mit Wirksamwerden der Klndigung des Betreuungsvertrages. $ 7 Betreuung in der Offene Ganztagsgrundschule 1' 2' 3' Grundlage für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule ist der zwischen der Schule und den Eltern bzw. mit den an die Stelle dei Eltern tretenden personen zu schließende Betreuungsvertrag. Über die Aufnahme entscheidet die schule im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze. Der Betreuungsvertrag bindet oie vertiagdparteien tui ole öauer eines Schuljahres; e_r verlängert sich bis ium ünärgang in die weitei-ftihrena" sä;rri" r"-" weils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht bis zum g0.o+. des laufenden Schuljar,r"fg"kündigt wird. ln Ein-zelfällen.(2.8. Umzug o.ä.) entscheidet die Schule in Abstimmung mit dem Träger der offenen Ganztagsgrundschuje über die vorzeitige Beendigung des Vertrages. Die Regelbetreuung-szeit beginnt um 8.00 uhr und endet um 16.00 uhr, soweit in dieser Zeit kein Unterricht stattfindet. Der Elternbeitrag fÜr die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsgrundschule wird nach der Beitragsstaffel, Rubrik,,Betreuung bis 2s stunden,, festgesetzt. $ 8 Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge ' Elternbeiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein Betreuungsvertrag besteht. 2' Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. wird der Bescheid maschinell erstellt, 1 so ist dieser ohne Unterschrift gültig. $ 1' I Fälligkeit, Ausgleich von Unterschiedsbeträgen, Vollstreckung Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen und werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben. *iluxai* a^Yotr T.Z1 -5- Überzahlungen sind mit den Etwaige sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebende na.nrjun fälligen Monatsbeiträgen zu venechnen; sich ergebende Nachzahlungsverpflichtunoen sind mit dem nächsten Monatsbeitrag zu erfüllen' 3. MaßgeRückständige Elternbeiträge werden im Verurraltung szwang sverfahren beig etrieben. der jein NRW bend hierfür sind die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes weils geltenden Fassung. $ 10 Inkrafttreten und 5 am Diese 3. Anderung der Satzung tritt hinsichtlich der Anderungen zu SS 2,.3 (2' Absatz) 01.08.201 1, hinsiChtlich der Anderung $ 3 Nr. 3 ünd 4 am 01 .01 .2012 in Kraft'