Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
445/2011
Erstellt am:
27.10.2011
Aktenzeichen:
IV-66-12-089979
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2011
Betreff
Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt,
1.) vorerst auf die Anlage von Fahrbahnversätzen zu verzichten.
nein
Vorlage Nr.: 445/2011 . Seite 2 / 3
2.) in der Hahnenstraße keine Parkordnung einzuführen.
3.) vorerst auf die Anlage eines Fußgängerüberweges zu verzichten
4.) die Beschilderung zu überprüfen und zu optimieren.
5.) im Kreuzungsbereich Hahnenstraße / Kapellenweg eine 30er Bodenmarkierung aufzubringen und die Verwaltung zu
beauftragen, die Anlage einer Querungshilfe in diesem Bereich zu prüfen.
Erläuterungen
Anwohner der Hahnenstraße, Stommelerbusch, haben mit Datum vom 12.09.2010 einen Antrag gem. § 24 GO NRW zur
Verkehrsberuhigung der Hahnenstraße gestellt.
Dazu wurde dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 22.06.2011 eine Vorlage (Vorl.-Nr. 109/2011) vorgelegt (Anlage 1). In
dieser Vorlage wurde seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Verkehrsberuhigung vorgestellt. Dieser Vorschlag sah folgende
Maßnahmen vor:
- Schaffen von Fahrbahnversätzen mittels Pflanzkübel
- Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) am Ortseingang
- Markierung einer 30er Bodenmarkierung
- Ein größeres Tempo 30-Zonen Schild am Ortseingang
Eine Beschlussfassung wurde aber erst einmal vertagt und es wurde beschlossen, eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchzuführen. Diese Informationsveranstaltung hat am 07.09.2011 im Rathaus stattgefunden. Die Niederschrift ist dieser
Vorlage beigefügt (Anlage 2). Bei der Bürgerinformationsveranstaltung zeigte sich, dass unter den Anwohnern der
Hahnenstraße ein sehr unterschiedliches Meinungsbild vorhanden ist. Als Ergebnis stellte sich am Ende der Veranstaltung
folgendes heraus:
1.) Die Versätze in Form von Pflanzkübeln seien von den Antragstellern nicht erwünscht gewesen.
2.) Das Hauptproblem seien falsch geparkte Fahrzeuge. Dies wäre gegebenenfalls durch eine
Parkordnung zu lösen.
3.) Die Lage des FGÜ`s wird als kritisch betrachtet.
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung ist der Antrag vom 12.09.2010 von den Antragsstellern schriftlich zurückgezogen
worden (Anlage 3). Nach einer weiteren Prüfung der Situation in der Hahnenstraße im Stommelerbusch kommt die Verwaltung
zu folgenden Ergebnis:
Zu 1.)
Bei der Hahnenstraße handelt es sich um eine ehemalige Kreisstraße, die dementsprechend breit ausgebaut ist. Im
Wesentlichen ist in der Hahnenstraße Quell- und Zielverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr vorhanden und kein
Durchgangsverkehr. Seitens der Verwaltung wird aufgrund einer unkritischen Unfalllage kein dringlicher Bedarf gesehen, die
Maßnahme umzusetzen. Die Situation wird jedoch weiter beobachtet und sollten sich zukünftig kritische Situationen ergeben,
ist eine weitere Prüfung möglich. Für mögliche Versätze sollten dann aber die vorgeschlagenen Standorte vorgesehen werden,
da diese so geplant worden sind, dass möglichst wenige öffentliche Stellplätze entfallen. Der Vorschlag der Verwaltung würde
aber nur eine Sperrflächenmarkierung inkl. einer Bake vorsehen.
Vorlage Nr.: 445/2011 . Seite 3 / 3
Zu 2.)
Die Möglichkeit, das Parken in der Hahnenstraße zu ordnen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen. Zum Einen ist
auch auf diese Weise ein widerrechtliches Parken nicht auszuschließen und zum Anderen würden so wesentlich mehr
öffentliche Stellplätze verloren gehen.
Zu 3.)
Der denkbare FGÜ sollte unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich K18 - Hahnenstraße / Ruckesweg vorgesehen werden.
Würde er weiter in die Hahnenstraße hinein verlegt werden, läge er direkt hinter einer Kurve und wäre für einen einfahrenden
Pkw nicht direkt erkennbar. Zudem hätte der FGÜ direkt hinter der Einmündung eine Signalwirkung. Auf diese Weise sollen
einfahrende Pkws abgebremst werden und es soll verdeutlicht werden, dass es sich hier um eine Tempo 30-Zone handelt.
Allerdings kreuzen an dieser Stelle hauptsächlich Fahrradfahrer. Fußgänger kreuzen die Einmündung in diesem Bereich
weniger. Die Fahrradfahrer werden durch die bereits vorhandene Markierung sicher geführt und haben im Schutz der
Verkehrsinsel einen gesicherten Aufstellungsbereich.
Aus diesem Grund kommt die Verwaltung letztendlich zu dem Ergebnis, dass auch die Situation im Einmündungsbereich
zunächst nicht verändert werden muss. Jedoch wird die Situation weiter beobachtet und falls zukünftig doch Bedarf bestehen
sollte, wäre ein Einbau des FGÜ`s möglich.
Zu 4.)
In der Vorlage Nr. 109/2011 vom 22.06.2011 wurde bereits ausgeführt, dass die Beschilderung der Tempo 30-Zone zu
optimieren ist. Dazu ist das Tempo 30 Schild am Ortseingang durch ein größeres Schild zu ersetzen und so aufzustellen, dass
es eindeutig erkennbar ist.
Zu 5.)
Die Aufbringung einer 30er Bodenmarkierung erscheint aus Sicht der Verwaltung für den Kreuzungsbereich Hahnenstraße /
Kapellenweg sinnvoll. Diese war ebenfalls schon Bestandteil der Vorlage Nr. 109/2011.
Zusätzlich wird seitens der Verwaltung geprüft, ob in diesem Bereich der Hahnenstraße die Anlage einer Querungshilfe möglich
ist.