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Beschlussvorlage (Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 445/2011 Erstellt am: 27.10.2011 Aktenzeichen: IV-66-12-089979 Verfasser/in: Frau Seimetz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.11.2011 Betreff Verkehrssituation Hahnenstraße im Stommelerbusch Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, 1.) vorerst auf die Anlage von Fahrbahnversätzen zu verzichten. nein Vorlage Nr.: 445/2011 . Seite 2 / 3 2.) in der Hahnenstraße keine Parkordnung einzuführen. 3.) vorerst auf die Anlage eines Fußgängerüberweges zu verzichten 4.) die Beschilderung zu überprüfen und zu optimieren. 5.) im Kreuzungsbereich Hahnenstraße / Kapellenweg eine 30er Bodenmarkierung aufzubringen und die Verwaltung zu beauftragen, die Anlage einer Querungshilfe in diesem Bereich zu prüfen. Erläuterungen Anwohner der Hahnenstraße, Stommelerbusch, haben mit Datum vom 12.09.2010 einen Antrag gem. § 24 GO NRW zur Verkehrsberuhigung der Hahnenstraße gestellt. Dazu wurde dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 22.06.2011 eine Vorlage (Vorl.-Nr. 109/2011) vorgelegt (Anlage 1). In dieser Vorlage wurde seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Verkehrsberuhigung vorgestellt. Dieser Vorschlag sah folgende Maßnahmen vor: - Schaffen von Fahrbahnversätzen mittels Pflanzkübel - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) am Ortseingang - Markierung einer 30er Bodenmarkierung - Ein größeres Tempo 30-Zonen Schild am Ortseingang Eine Beschlussfassung wurde aber erst einmal vertagt und es wurde beschlossen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese Informationsveranstaltung hat am 07.09.2011 im Rathaus stattgefunden. Die Niederschrift ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2). Bei der Bürgerinformationsveranstaltung zeigte sich, dass unter den Anwohnern der Hahnenstraße ein sehr unterschiedliches Meinungsbild vorhanden ist. Als Ergebnis stellte sich am Ende der Veranstaltung folgendes heraus: 1.) Die Versätze in Form von Pflanzkübeln seien von den Antragstellern nicht erwünscht gewesen. 2.) Das Hauptproblem seien falsch geparkte Fahrzeuge. Dies wäre gegebenenfalls durch eine Parkordnung zu lösen. 3.) Die Lage des FGÜ`s wird als kritisch betrachtet. Nach der Bürgerinformationsveranstaltung ist der Antrag vom 12.09.2010 von den Antragsstellern schriftlich zurückgezogen worden (Anlage 3). Nach einer weiteren Prüfung der Situation in der Hahnenstraße im Stommelerbusch kommt die Verwaltung zu folgenden Ergebnis: Zu 1.) Bei der Hahnenstraße handelt es sich um eine ehemalige Kreisstraße, die dementsprechend breit ausgebaut ist. Im Wesentlichen ist in der Hahnenstraße Quell- und Zielverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr vorhanden und kein Durchgangsverkehr. Seitens der Verwaltung wird aufgrund einer unkritischen Unfalllage kein dringlicher Bedarf gesehen, die Maßnahme umzusetzen. Die Situation wird jedoch weiter beobachtet und sollten sich zukünftig kritische Situationen ergeben, ist eine weitere Prüfung möglich. Für mögliche Versätze sollten dann aber die vorgeschlagenen Standorte vorgesehen werden, da diese so geplant worden sind, dass möglichst wenige öffentliche Stellplätze entfallen. Der Vorschlag der Verwaltung würde aber nur eine Sperrflächenmarkierung inkl. einer Bake vorsehen. Vorlage Nr.: 445/2011 . Seite 3 / 3 Zu 2.) Die Möglichkeit, das Parken in der Hahnenstraße zu ordnen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen. Zum Einen ist auch auf diese Weise ein widerrechtliches Parken nicht auszuschließen und zum Anderen würden so wesentlich mehr öffentliche Stellplätze verloren gehen. Zu 3.) Der denkbare FGÜ sollte unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich K18 - Hahnenstraße / Ruckesweg vorgesehen werden. Würde er weiter in die Hahnenstraße hinein verlegt werden, läge er direkt hinter einer Kurve und wäre für einen einfahrenden Pkw nicht direkt erkennbar. Zudem hätte der FGÜ direkt hinter der Einmündung eine Signalwirkung. Auf diese Weise sollen einfahrende Pkws abgebremst werden und es soll verdeutlicht werden, dass es sich hier um eine Tempo 30-Zone handelt. Allerdings kreuzen an dieser Stelle hauptsächlich Fahrradfahrer. Fußgänger kreuzen die Einmündung in diesem Bereich weniger. Die Fahrradfahrer werden durch die bereits vorhandene Markierung sicher geführt und haben im Schutz der Verkehrsinsel einen gesicherten Aufstellungsbereich. Aus diesem Grund kommt die Verwaltung letztendlich zu dem Ergebnis, dass auch die Situation im Einmündungsbereich zunächst nicht verändert werden muss. Jedoch wird die Situation weiter beobachtet und falls zukünftig doch Bedarf bestehen sollte, wäre ein Einbau des FGÜ`s möglich. Zu 4.) In der Vorlage Nr. 109/2011 vom 22.06.2011 wurde bereits ausgeführt, dass die Beschilderung der Tempo 30-Zone zu optimieren ist. Dazu ist das Tempo 30 Schild am Ortseingang durch ein größeres Schild zu ersetzen und so aufzustellen, dass es eindeutig erkennbar ist. Zu 5.) Die Aufbringung einer 30er Bodenmarkierung erscheint aus Sicht der Verwaltung für den Kreuzungsbereich Hahnenstraße / Kapellenweg sinnvoll. Diese war ebenfalls schon Bestandteil der Vorlage Nr. 109/2011. Zusätzlich wird seitens der Verwaltung geprüft, ob in diesem Bereich der Hahnenstraße die Anlage einer Querungshilfe möglich ist.