Daten
Kommune
Pulheim
Größe
63 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 öffentlich
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV-66-12-08-9979
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2011
X
05.07.2011
X
Frau Seimetz
(Verfasser/in)
109/2011
nö. S. TOP
3
12
16.03.2011
(Datum)
BETREFF:
Verkehrsberuhigung der Hahnenstraße, Ortsteil Stommelerbusch im Bereich vom Ortseingang bis
Bushaltestelle/ Kapellenweg
Antrag nach § 24 GO NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
8.500,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA, dem Antrag der Bürger in folgenden
Punkten statt zugeben:
a) Die Umsetzung zweier Versätze (Freiflächen) in Form von Pflanzkübeln im Abschnitt zwischen
Ortseingang und Kapellenweg.
b) Im Einmündungsbereich K18 - Ruckesweg/ Hahnenstraße einen FGÜ zu installieren.
d) Die Beschilderung „Tempo 30“ entsprechend anzupassen.
e) Im Kreuzungsbereich Hahnenstraße/ Kapellenweg eine 30er Markierung aufzubringen.
-1-
2.
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem HFA, den Antrag der Bürger im Punkt c),
Fahrbahnschwellen oder Aufplasterungen (Straßenüberhöhungen) vorzusehen, abzulehnen.
3.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Empfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Datum vom 12.09.2010 stellten Anlieger der Hahnenstraße einen Antrag gem. § 24 GO NRW, zur
Verkehrsberuhigung der Hahnenstraße (Anlage 1). Der Antrag enthält folgende Punkte:
a) Schaffung von geeigneten Park- und Freiflächen, die den Verkehrsfluss steuern und die Einhaltung
der Geschwindigkeit erzwingen. Die Freiflächen würden von den Anwohnern zur Aufstellung von
Pflanzkübeln genutzt werden.
b) Einrichtung von mindestens vier Fußgängerüberwegen.
c) Einzeichnen weiterer geeigneter Maßnahmen, die eine Straßenüberhöhung bzw. Gefahrenstelle
symbolisieren.
d) Die Beschilderung „Tempo 30“ soll so ausgefertigt werden, dass diese wahrgenommen wird.
e) Markierung einer 30er Bodenbeschriftung.
Im Rahmen der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden am 23.11.2010 wurde die vorhandene
Problematik mit den Antragsstellern vor Ort erörtert. Die aus Sicht der Antragssteller dargestellte Situation,
dass für Fußgänger und Radfahrer das Queren des Einmündungsbereichs K18 - Ruckesweg/ Hahnenstraße
kritisch sei, konnte von den verkehrslenkenden Behörden gefolgt werden. Von den verkehrslenkenden
Behörden wird die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) befürwortet.
Zum weiteren Vorgehen wurde mit den Antragstellern vereinbart, dass sie eine entsprechende Skizze mit
detaillierten Vorschlägen bei der Verwaltung einreichen, die dann Grundlage für eine Detailprüfung sein sollte.
Diese Skizze wurde von den Antragsstellen mit Datum vom 23.01.2011 bei der Verwaltung eingereicht
(Anlage 2).
Zu a)
Bei der Hahnenstraße handelt es sich um eine ehemalige Kreisstraße, die dementsprechend ausgebaut ist.
Die Hahnenstraße ist nach dem Seperationsprinizip hergestellt und weist eine Fahrbahnbreite von ca. 7,0 m
auf. Aus diesem Grund vermittelt die Hahnenstraße nur zum Teil den Charakter einer Tempo-30-Zone. Im
Teilbereich der Hahnenstraße vom Kapellenweg in Fahrtrichtung Gut Hermannhorst sind bereits
Fahrbahnversätze in Form von Pflanzkübeln vorhanden. Die gleiche Maßnahme wird auch von den
Antragsstellern vorgeschlagen.
Auf Basis eines ersten skizzenhaften Entwurfs der Verwaltung fand am 28.03.2011 ein Ortstermin mit den
Antragsstellern, der Landwirtschaft, der RVK und der Feuerwehr statt. Ziel dieses Termins war es, die
geplanten Fahrbahnversätze auf ihre Befahrbarkeit mit großen Fahrzeugen (insbesondere landwirtschaftliche
Fahrzeuge) hin zu überprüfen. Die beiden Fahrversuche mit einem solchen Fahrzeug wurden erfolgreich
durchgeführt.
Bei diesem Termin waren neben den Antragsstellern auch Anwohner der Hahnenstraße anwesend, die nicht
zur Gruppe der Antragssteller gehörten. Dabei stellte sich heraus, dass die Anwohner unterschiedlichste
Interessen vertraten (Anlage 7 - 9).
Seitens der Antragssteller wurde mit Datum vom 09.05.2011 eine weitere Skizze zur möglichen Lage der
Versätze bei der Verwaltung eingereicht (Anlage 6).
Im Rahmen der Prüfung wurde unter Beachtung der planerischen und verkehrlichen Belange versucht, die
verschiedenen Anliegen der Anwohner zu berücksichtigen. Die Planung der Verwaltung sieht nun zwei
Versätze im Teilabschnitt zwischen Ortseingang und Kapellenweg vor. Die Versatzlänge beträgt 15,0 m
(entspr. der Richtlinie für die Anlage Stadtstraßen, RASt). Der Abstand der Versätze liegt bei ca. 46,0 m.
Diese Abstände sind auch von größeren Fahrzeugen,
- 2 - wie z.B. von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder von
stände sind auch von größeren Fahrzeugen, wie z.B. von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder von der
Feuerwehr, problemlos zu befahren. Die geplanten Versätze werden in Bereichen vorgesehen, in denen
aufgrund von Grundstückseinfahrten wenig geparkt werden kann. Auf diese Weise geht kaum Parkraum
Geplant sind die Versätze in den folgenden beiden Bereichen (Anlage 4):
verloren.
1.
2.
zwischen Hausnummer 14 und Hausnummer 16
Haunummer 22 und Hausnummer 24 vorgesehen
Die bauliche Umsetzung der Versätze erfolgt mittels einer Markierung, Warnbaken und der Anlage von
Pflanzkübeln. Die Anschaffung, Bepflanzung und Pflege der Pflanzkübel soll von den Antragsstellern
übernommen werden. Dazu haben sich die Antragssteller in Ihrem Antrag bereit erklärt. Seitens der
Verwaltung wurde bereits schriftlich mit den Antragsstellern bezüglich der Kostenübernahmeerklärung Kontakt
aufgenommen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst, nachdem die Kostenübernahmeerklärung der
Verwaltung vorliegt.
Die Kosten für die Markierung und Warnbaken belaufen sich auf ca. 1.100 €.
Zu b)
Im Einmündungsbereich K18 - Ruckesweg/ Hahnenstraße soll die vorhandene Querung für Radfahrer und
Fußgänger durch die Herstellung eines Fußgängerübergangs (FGÜ) verbessert werden. Dies wurde, wie
bereits erwähnt, von den verkehrslenkenden Behörden als notwenig erachtet.
In Verlängerung der bereits bestehenden Verkehrsinsel soll der FGÜ durch Markierung entsprechend der
beigefügten Skizze (Anlage 5) hergestellt werden. Neben dem FGÜ ist für Radfahrer zusätzlich eine 2,0 m
breite rote Markierung vorgesehen, damit Radfahrer aus Richtung Stommeln kommend sicher in die
Hahnenstraße einfahren können. Radfahrer aus Stommelerbusch Richtung Stommeln fahrend werden bereits
vor dem FGÜ auf den Gehweg geführt. Dazu ist der Gehweg in diesem Bereich für den Radfahrer
Der FGÜ ist mit der entsprechenden Beleuchtung zu versehen, damit Fußgänger und Radfahrer auch bei
freizugeben.
Dunkelheit und regennasser Fahrbahn deutlich zu erkennen sind.
Die Kosten für den FGÜ belaufen sich auf ca. 7.500 €.
In der bei der Verwaltung eingereichten Skizze (Anlage 2) haben die Anwohner im Kreuzungsbereich
Hahnenstraße/Kapellenweg eine Querungshilfe eingezeichnet. Der Kreuzungsbereich ist eine übersichtliche
T-Kreuzung, an der mit Verkehrsschildern darauf hingewiesen wird, dass dort verstärkt mit Kindern zu
rechnen ist (Zeichen 136). Außerdem handelt es sich bei diesem Bereich aktuell nicht um eine auffällige
Unfallstelle. Deswegen ist aus Sicht der verkehrslenkenden Behörden momentan kein Handlungsbedarf
erkennbar. Die bereits vorhanden Fahrbahnverengungen im Bereich zwischen dem Kappellenweg und
Ortsausgang und die geplanten Versätzen sollten ausreichen, den Charakter der Tempo-30-Zone
hervorzuheben, sodass zu erwarten ist, dass hier mit einer entsprechenden Geschwindigkeit gefahren wird.
Falls in Zukunft wider erwarten doch größere verkehrliche Probleme auftreten sollten, ist eine erneute
Überprüfung der Situation seitens der Verwaltung angedacht.
Der Wunsch der Antragssteller, mindestens vier FGÜ´s zu installieren, ist in der Hahnenstraße aus Sicht der
Verwaltung bzw. der verkehrslenkenden Behörden nicht möglich. Nach den Richtlinien für Fußgängerüberweg
(R-FGÜ 2001) soll die Anlage eines FGÜ`s in Tempo-30-Zonen nur in Ausnahmefällen erfolgen. Eine solche
Ausnahme stellt in diesem Fall der FGÜ im Einmündungsbereich K18 - Ruckesweg/ Hahnenstraße dar.
Zu c)
Der Wunsch der Antragssteller, weitere Maßnahmen wie z.B. Straßenüberhöhungen zu installieren, sieht die
Verwaltung nicht als notwendig an. Bei einer Geschwindigkeitsmessung (Anlage 3) im Zeitraum vom
25.01.2010 bis 01.02.2010 auf Höhe der Hausnummer 18 hat sich eine v85 (Geschwindigkeit, die von 85 %
-3-
der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von 38 bzw. 40 km/h ergeben. Durch die unter a)
beschriebenen Versätze ist eine gewisse Reduzierung dieser Werte zu erwarten.
Zudem existiert vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr ein Erlass, in dem
festgehalten ist, dass in Tempo-30-Zonen keine Aufpflasterungen mehr vorzusehen sind. Aufpflasterung bzw.
Fahrbahnschwellen wirken sich zudem negativ auf die Umgebung aus, da dadurch resultierende Abbremsbzw. Anfahrvorgänge zu einer Erhöhung des Lärmpegels bzw. der Abgasemissionen führen würden.
Zu d)
Bei der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden am 23.11.2010 wurde den Antragsstellern zugesagt, das
vorhandene Tempo 30 - Zonen Schild im Einmündungsbereich der Hahnenstraße durch ein größeres zu
ersetzen. Der Standort wird weiter in Richtung Ortseingang verlegt (Anlage 5), um die Wahrnehmung des
Schildes durch den Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Zu e)
Die Aufbringung einer 30er Bodenmarkierung erscheint aus Sicht der Verwaltung für den Kreuzungsbereich
Hahnenstraße/ Kapellenweg sinnvoll. Dieser Bereich wurde von den Antragsstellern als kritisch bezeichnet. In
Ergänzung zur bereits bestehenden Beschilderung (Zeichen 136), kann die Bodenmarkierung zur
Verdeutlichung der örtlichen Situation (Tempo 30-Zone/ Kindergarten) beitragen.
-4-