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Beschlussvorlage (Verkehrssituation Nettegasse)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Beschlussvorlage (Verkehrssituation Nettegasse) Beschlussvorlage (Verkehrssituation Nettegasse)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 443/2011 Erstellt am: 27.10.2011 Aktenzeichen: IV-12-14-9922 Verfasser/in: Frau Seimetz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 16.11.2011 Betreff Verkehrssituation Nettegasse Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 300,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die Anlage der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme im Einmündungsbereich Roßackerweg. Vorlage Nr.: 443/2011 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Im Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, in der Nettegasse am Ortsausgang eine erneute Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Mit der Vorlage Nr. 357/2011 wurde dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 21.09.2011 das Ergebnis der erneuten Geschwindigkeitsmessung, die in der Nettegasse vor Hausnummer 110 erfolgte, vorgestellt. Dabei haben sich im Bereich des Ortsausgangs folgende Geschwindigkeiten ergeben: Richtung Stommelerbusch v85 = 65 km/h Richtung Kreisverkehr v85 = 61 km/h Bei der v85 handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird. Im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 30.06.2010 wurde im Rahmen der Vorlage 266/2010 nicht nur die Markierung des Schutzstreifens beschlossen, sondern auch, dass im Einmündungsbereich Roßackerweg zum Schutz des Fahrradfahrers ein Leitelement mit Schraffur und Bake vorgesehen werden soll (Anlage 1). Dieses Leitelement ist so im Einmündungsbereich zu platzieren, dass der aus dem Roßackerweg kommende Fahrradfahrer hinter diesem Element gesichert fahren kann. Zudem wird verhindert, dass in den Roßackerweg einbiegende Fahrzeuge die Kurve schneiden und den Fahrradfahrer gefährden. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht noch aus. Um zusätzlich in diesem Bereich auf der Nettegasse die Geschwindigkeit zu reduzieren, kann die Fahrbahn aus Richtung Stommelerbusch kommend kurz hinter der Einmündung Roßackerweg auf 4,50 m reduziert werden. Dazu ist neben dem Schutzstreifen (in Verlängerung des Leitelementes) eine 0,75 m breite Sperrfläche mit Leitzylinder vorzusehen (Anlage ). Die Kosten belaufen sich auf ca. 300,00 €. Damit auch im weiteren Verlauf der Nettegasse die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert wird, wäre folgende Lösung denkbar: Im weiteren Verlauf der Nettegasse in Richtung Kreisverkehr ist auf Höhe der Hausnummer 96 eine einseitige Fahrbahnverengung möglich. Hier würde die Fahrbahn auf eine Breite von 3,30 m reduziert werden. Allerdings wird seitens der Verwaltung hier vorerst auf die Anlage einer Fahrbahnverengung verzichtet, da die gemessenen Geschwindigkeiten die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Die Situation wird jedoch weiter beobachtet.