Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
443/2011
Erstellt am:
27.10.2011
Aktenzeichen:
IV-12-14-9922
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
X
16.11.2011
Betreff
Verkehrssituation Nettegasse
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
300,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt die Anlage der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme im
Einmündungsbereich Roßackerweg.
Vorlage Nr.: 443/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Im Haupt- und Finanzausschuss am 05.07.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, in der Nettegasse am Ortsausgang eine
erneute Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Mit der Vorlage Nr. 357/2011 wurde dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss
am 21.09.2011 das Ergebnis der erneuten Geschwindigkeitsmessung, die in der Nettegasse vor Hausnummer 110 erfolgte,
vorgestellt. Dabei haben sich im Bereich des Ortsausgangs folgende Geschwindigkeiten ergeben:
Richtung Stommelerbusch v85 = 65 km/h
Richtung Kreisverkehr
v85 = 61 km/h
Bei der v85 handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird.
Im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 30.06.2010 wurde im Rahmen der Vorlage 266/2010 nicht nur die Markierung des
Schutzstreifens beschlossen, sondern auch, dass im Einmündungsbereich Roßackerweg zum Schutz des Fahrradfahrers ein
Leitelement mit Schraffur und Bake vorgesehen werden soll (Anlage 1). Dieses Leitelement ist so im Einmündungsbereich zu
platzieren, dass der aus dem Roßackerweg kommende Fahrradfahrer hinter diesem Element gesichert fahren kann. Zudem
wird verhindert, dass in den Roßackerweg einbiegende Fahrzeuge die Kurve schneiden und den Fahrradfahrer gefährden. Die
Umsetzung dieser Maßnahme steht noch aus.
Um zusätzlich in diesem Bereich auf der Nettegasse die Geschwindigkeit zu reduzieren, kann die Fahrbahn aus Richtung
Stommelerbusch kommend kurz hinter der Einmündung Roßackerweg auf 4,50 m reduziert werden. Dazu ist neben dem
Schutzstreifen (in Verlängerung des Leitelementes) eine 0,75 m breite Sperrfläche mit Leitzylinder vorzusehen (Anlage ).
Die Kosten belaufen sich auf ca. 300,00 €.
Damit auch im weiteren Verlauf der Nettegasse die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert wird, wäre folgende Lösung
denkbar:
Im weiteren Verlauf der Nettegasse in Richtung Kreisverkehr ist auf Höhe der Hausnummer 96 eine einseitige
Fahrbahnverengung möglich. Hier würde die Fahrbahn auf eine Breite von 3,30 m reduziert werden. Allerdings wird seitens der
Verwaltung hier vorerst auf die Anlage einer Fahrbahnverengung verzichtet, da die gemessenen Geschwindigkeiten die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Die Situation wird jedoch weiter beobachtet.