Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
434/2011
Erstellt am:
25.10.2011
Aktenzeichen:
IV / 66
Verfasser/in:
Herr Rademann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2011
Betreff
Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung - Unterster Weg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die gegebenen Informationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
vorgeschlagene Notentlastung an der Pumpstation zu errichten und zu prüfen, ob die zusätzliche Rückhaltung im Baumweg
bereits vor dem Jahr 2015 erstellt werden kann.
Vorlage Nr.: 434/2011 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Stadt Pulheim hat etwa im Jahr 1996 angefangen, die Kanalnetze der einzelnen Stadtteilen hydrodynamisch überrechnen
zu lassen. Dazu wurden die Niederschlagsdaten der Station 4807 (Leverkusen, Bayer Werk) für den Zeitraum 1.1.1970 bis
31.12.1992 verwendet. Diese Vorgabe kam vom Landesumweltamt NRW, da in den 90 Jahren keine andere ausreichend lange
und starkregengeprüfte Regenreihe im Pulheimer Bereich zur Verfügung stand.
Der Starkregen vom 3.Juli 2010 hat zahlreiche Bereiche in Pulheim überflutet. Unter anderem kam es auch zum Überstau im
Bereich des Untersten Weges. Da der Kanal in diesem Bereich kurz zuvor saniert wurde, gab es zahlreiche Beschwerden aus
der Bürgerschaft, man vermutete auch Fehlplanung. Daraufhin hat die Verwaltung die hydraulische Überprüfung der
durchgeführten Sanierung zugesagt. Die Verwaltung berichtete zuletzt im Ausschuss am 22.06.2011.
Der Schlussbericht hierzu wird am 09.11.2011 der Verwaltung vorliegen, so dass dieser im Nachgang den Fraktionen zur
Verfügung gestellt wird. Die vorläufigen Ergebnisse bestätigen, dass die im Untersten Weg realisierte Kanalsanierung den
seinerzeit vorgegebenen Berechnungsparametern entspricht und somit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen
ausreichenden Überstau- und Überflutungsschutz bietet.
Da jedoch stets auch der Einwand vorgetragen wurde, die Berechnungsgrundlagen wären zu alt und damit überholt, wurden
beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aktuelle Regenreihen für den Bereich Pulheim
abgefragt.
Das LANUV teilte darauf hin mit, dass aus heutiger Sicht nun die Niederschlagsstation Köln-Weiler (Betreiber STEB Köln) für
die Berechnung empfohlen würde, „zumal sie das Niederschlagsgeschehen im Bereich Pulheim besser widerspiegelt―.
Die nun auch mit dieser Reihe durchgeführte Überprüfung im Unterster Weg ergab, dass diese Kanalsanierung auf die neue
Grundlage bezogen nicht ausreichend ist. Um den allgemeinen Regeln der Technik auf dieser Berechnungsgrundlage zu
entsprechen, müssten noch weitere ca. 200 m³ Volumen an Rückhalteraum gebaut werden. Dieses Volumen könnte im
Rahmen der gem. Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vorgesehenen Erneuerung des Baumweges geschaffen werden. Die
Verwaltung wird prüfen, ob eine Realisierung dieser Maßnahme auch vorgezogen werden kann. Für die Rückhaltung wären
dabei Kosten in Höhe von 280.000 Euro einzuplanen. Des Weiteren empfiehlt das Gutachten eine hoch liegende
Rohrverbindung zwischen dem Pumpwerk und dem weiterführenden Kanalnetz als Notentlastung einzubauen. Dies wäre
bereits im kommenden Jahr möglich.
Bezüglich der anderen noch nicht durchgeführten hydraulischen Kanalsanierungen aufgrund der Berechnungen aus den 90-er
Jahren wird die Verwaltung künftig vor den Baumaßnahmen prüfen, ob weitergehende Berechnungen oder Maßnahmen
angezeigt sind. Es ist zu erwarten, dass bei den meisten Sanierungsmaßnahmen, über die Kosten eventueller
Neuberechnungen hinaus, keine wesentlichen Kostensteigerungen zu erwarten sind, da die meisten Sanierungen sich lediglich
auf die Vergrößerung der Dimensionierung beziehen. Hier kann sich das Wasser beim Einstau besser im Netz verteilen. Im
Untersten Weg hingegen befindet sich ein Rückstauvolumen, das sich – wenn zu gering dimensioniert- direkt im Überstau
auswirkt.
Zum oben beschriebenen Sachverhalt und zu den Ergebnissen der Untersuchung im Bereich Unterster Weg wird das
Ingenieurbüro Fischer vortragen.