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Beschlussvorlage (Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung - Unterster Weg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
10.11.11, 19:04
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 434/2011 Erstellt am: 25.10.2011 Aktenzeichen: IV / 66 Verfasser/in: Herr Rademann Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.11.2011 Betreff Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung - Unterster Weg Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die gegebenen Informationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagene Notentlastung an der Pumpstation zu errichten und zu prüfen, ob die zusätzliche Rückhaltung im Baumweg bereits vor dem Jahr 2015 erstellt werden kann. Vorlage Nr.: 434/2011 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Stadt Pulheim hat etwa im Jahr 1996 angefangen, die Kanalnetze der einzelnen Stadtteilen hydrodynamisch überrechnen zu lassen. Dazu wurden die Niederschlagsdaten der Station 4807 (Leverkusen, Bayer Werk) für den Zeitraum 1.1.1970 bis 31.12.1992 verwendet. Diese Vorgabe kam vom Landesumweltamt NRW, da in den 90 Jahren keine andere ausreichend lange und starkregengeprüfte Regenreihe im Pulheimer Bereich zur Verfügung stand. Der Starkregen vom 3.Juli 2010 hat zahlreiche Bereiche in Pulheim überflutet. Unter anderem kam es auch zum Überstau im Bereich des Untersten Weges. Da der Kanal in diesem Bereich kurz zuvor saniert wurde, gab es zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft, man vermutete auch Fehlplanung. Daraufhin hat die Verwaltung die hydraulische Überprüfung der durchgeführten Sanierung zugesagt. Die Verwaltung berichtete zuletzt im Ausschuss am 22.06.2011. Der Schlussbericht hierzu wird am 09.11.2011 der Verwaltung vorliegen, so dass dieser im Nachgang den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Die vorläufigen Ergebnisse bestätigen, dass die im Untersten Weg realisierte Kanalsanierung den seinerzeit vorgegebenen Berechnungsparametern entspricht und somit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen ausreichenden Überstau- und Überflutungsschutz bietet. Da jedoch stets auch der Einwand vorgetragen wurde, die Berechnungsgrundlagen wären zu alt und damit überholt, wurden beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aktuelle Regenreihen für den Bereich Pulheim abgefragt. Das LANUV teilte darauf hin mit, dass aus heutiger Sicht nun die Niederschlagsstation Köln-Weiler (Betreiber STEB Köln) für die Berechnung empfohlen würde, „zumal sie das Niederschlagsgeschehen im Bereich Pulheim besser widerspiegelt―. Die nun auch mit dieser Reihe durchgeführte Überprüfung im Unterster Weg ergab, dass diese Kanalsanierung auf die neue Grundlage bezogen nicht ausreichend ist. Um den allgemeinen Regeln der Technik auf dieser Berechnungsgrundlage zu entsprechen, müssten noch weitere ca. 200 m³ Volumen an Rückhalteraum gebaut werden. Dieses Volumen könnte im Rahmen der gem. Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vorgesehenen Erneuerung des Baumweges geschaffen werden. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Realisierung dieser Maßnahme auch vorgezogen werden kann. Für die Rückhaltung wären dabei Kosten in Höhe von 280.000 Euro einzuplanen. Des Weiteren empfiehlt das Gutachten eine hoch liegende Rohrverbindung zwischen dem Pumpwerk und dem weiterführenden Kanalnetz als Notentlastung einzubauen. Dies wäre bereits im kommenden Jahr möglich. Bezüglich der anderen noch nicht durchgeführten hydraulischen Kanalsanierungen aufgrund der Berechnungen aus den 90-er Jahren wird die Verwaltung künftig vor den Baumaßnahmen prüfen, ob weitergehende Berechnungen oder Maßnahmen angezeigt sind. Es ist zu erwarten, dass bei den meisten Sanierungsmaßnahmen, über die Kosten eventueller Neuberechnungen hinaus, keine wesentlichen Kostensteigerungen zu erwarten sind, da die meisten Sanierungen sich lediglich auf die Vergrößerung der Dimensionierung beziehen. Hier kann sich das Wasser beim Einstau besser im Netz verteilen. Im Untersten Weg hingegen befindet sich ein Rückstauvolumen, das sich – wenn zu gering dimensioniert- direkt im Überstau auswirkt. Zum oben beschriebenen Sachverhalt und zu den Ergebnissen der Untersuchung im Bereich Unterster Weg wird das Ingenieurbüro Fischer vortragen.